pageBG

Recht auf saubere Luft

Um die Luftqualität zu verbessern, sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union  gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung der Luftschadstoffe festzulegen. Werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch überschritten, dürfen betroffene Bürgerinnen und Bürger ihr „Recht auf saubere Luft“ einklagen.

Klageberechtigt ist jeder, der sich einen Großteil seiner Zeit in belasteter Umgebung aufhält. Also nicht nur Anwohner, sondern auch Ärzte in Arztpraxen an stark befahrenen Straßen oder Erzieher. Auch Eltern dürfen für ihre Kinder klagen, wenn sich der Kindergarten oder die Schule in einer stark schadstoffbelasteten Umgebung befindet.

Die Grundlage dafür bildet die EU-Luftreinhalterichtlinie (2008/50/EG). Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) setzt diese EU-Richtlinie in nationales Recht um. Zur Verbesserung der Luftqualität legt sie Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen in der (Umgebungs-) Luft fest.

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Doch nicht nur Betroffene dürfen klagen. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte am 5. September 2013 in Leipzig über die Klage der Deutschen Umwelthilfe  gegen das Land Hessen wegen andauernder Überschreitung der Luftschadstoffgrenzwerte in Darmstadt. Die Frage: Dürfen auch Umweltverbände das „Recht auf saubere Luft“ einklagen? „Sie dürfen“ entschied das Gericht und weitete das Klagerecht von Umweltverbänden damit erheblich aus. Mit diesem Grundsatzurteil können nun Umweltverbände gegen alle Verstöße des Luftreinhalterechts der Europäischen Union gerichtlich vorgehen.

Von diesem Recht macht die Deutsche Umwelthilfe Gebrauch und hat mittlerweile in 39 Städten den Rechtsweg gewählt, um eine Fortschreibung der Luftreinhaltepläne mit sicheren Prognosen und wirksamen Maßnahmen zu erreichen. Dabei wird sie von der internationalen Nichtregierungsorganisation Client Earth unterstützt. Alle aktuellen Informationen zu den Klagen finden Sie in unserem Hintergrundpapier „Klagen für saubere Luft“ oder auf unserer Webseite: www.right-to-clean-air.eu.

Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission

Die EU-Kommission hat zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltender Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte (PM10) und der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) gegen Deutschland eingeleitet. Der geltende Tagesgrenzwert für PM10 von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter darf bereits seit dem 01. Januar 2005 nicht öfter als 35mal pro Jahr überschritten werden. Seit dem 01. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. Der Bundesregierung drohen hohe Strafzahlungen, wenn sie nicht umgehend effektive Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung umsetzt.

Zusammen mit anderen europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden setzt sich die DUH seit Jahren für eine bessere Umsetzung der EU-Luftreinhaltegesetzgebung und effektiver Luftreinhaltemaßnahmen ein. Erfahren Sie mehr über unsere internationale Arbeit zur Luftreinhaltung unter Right to Clean Air.

E-Mail-Aktion für saubere Luft!

Aktion: Saubere Luft für unsere Städte!

Umrüstung aller Dieselstinker auf Kosten der Hersteller!

Jetzt Protestmail schreiben!

"In ganz Deutschland werden die geltenden Grenzwerte überschritten!"
Dorothee Saar, Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH

Kontakt

Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
E-Mail: Mail schreiben

Copyright: © Finke / DUH

Robin Kulpa
Stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
E-Mail: Mail schreiben

Unterstützen Sie unseren Kampf für saubere Luft!

© elcovalana, Picture-Factory/Fotolia
Copyright Navigationsbild: mirpic/Fotolia
Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz