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Was ist Ökodesign? Warum Produkte eine umweltgerechte Gestaltung brauchen

Unsere Wirtschaft bringt eine Vielzahl an Produkten hervor, die sich während ihrer gesamten Lebensdauer auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen auswirken. So können zum Beispiel die in Geräten enthaltenen Chemikalien während der Herstellung, der Nutzung und schließlich durch die Entsorgung in die Umwelt gelangen. Mit Ökodesign, der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, lassen sich solche Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts reduzieren. 

Bei der Entwicklung von Produkten stehen für Unternehmen häufig die Funktionalität des Produkts und der wirtschaftliche Profit im Fokus. Mit einem guten Produktdesign lassen sich jedoch ebenfalls die Umweltbelastungen wesentlich reduzieren. Das gilt für Staubsauger ebenso wie für Möbelstücke. Dafür sollten Hersteller zum Beispiel im Produktplanungsprozess die Haltbarkeit, die Reparaturfähigkeit, die Recyclingfähigkeit, eine ökologische Materialauswahl und die Energieeffizienz ihrer Produkte mitberücksichtigen.

Die Ökodesign-Richtlinie der EU

Rechtliche Vorgaben für Ökodesign existieren bisher nur für den Bereich der energieverbrauchsrelevanten Produkte. Das sind sowohl Geräte, die mit Energie betrieben werden, aber auch Geräte die selbst keine Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen, wie zum Beispiel Isoliermaterialien. Hier hat die Europäische Union auf der Grundlage der europäischen Ökodesign- Richtlinie (2009/125/EG) Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Energieeffizienz unterschiedlicher Produktgruppen in Form von EU-Verordnungen erlassen. Wo dies sinnvoll ist, werden die Verordnungen durch Energieeffizienzlabel ergänzt. Mit ihrer Hilfe können sich Verbraucher gezielt für die sparsamsten Geräte entscheiden.

Nicht nur Unternehmen profitieren von der Richtlinie, wenn ihnen ihre umweltgerechteren Produkte Wettbewerbsvorteile bringen. Auch die Verbraucher haben durch niedrigere Strom- und Wasserverbräuche am Ende mehr Geld im Portemonnaie. Auch ein leiserer Motor oder weniger Schadstoffe sind Folge der Ökodesign-Richtlinie.

Unsere Forderungen

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich dafür ein, dass die bestehenden Ökodesign- Vorgaben auf weitere Geräte ausgeweitet werden und neben der Energieeffizienz auch die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Materialauswahl, Rezyklateinsatz, Materialeffizienz, Transportfähigkeit und den Schadstoffgehalt von Produkten berücksichtigen. Vergleichsweise umweltfreundliche Geräte sollten durch finanzielle Anreize gefördert werden, etwa in dem für sie ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt.

Darüber hinaus sollte die Verbraucheraufklärung durch verpflichtende Kennzeichnungen verbessert werden. Etwa indem das EU-Energielabel auf weitere Produkte angewendet und um wichtige Ökodesignmerkmale wie Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit ergänzt und so zu einem Ökodesignlabel weiterentwickelt wird. Bei der Gewährleistung sollte die Beweislast des Verkäufers von 6 auf 24 Monate angehoben werden. Die Verbreitung freiwilliger Umweltzeichen, wie das EU-Eco-Label oder der Blaue Engel, sollte gefördert werden indem die öffentliche Beschaffung zum Vorzug von Produkten mit dem „Blauen Engel“ oder vergleichbaren Umweltzeichen verpflichtet wird.

Wie wir aktiv werden

Mit Stellungnahmen und Pressemitteilungen zeigen wir, wo Ökodesign in Gesetzen noch nicht ausreichend verankert ist. Bei Fachgesprächen bringen wir verschiedene Akteure an einen Tisch, um Probleme zu identifizieren und Lösungen vorzuschlagen. Mit Hintergrundpapieren, zum Beispiel zum Fairphone2 (Ergebnisbericht siehe Downloadbereich oben) oder zu nachhaltigen Geschäftsmodellen stellen wir Best-Practice-Beispiele vor und versuchen, einen ökologischen Wettbewerb zu unterstützen. Wir bereiten Produktinformationen für den Verbraucher auf und engagieren uns in der Bewertung und Förderung von Umweltzeichen.

  • Nutzen Sie Produkte möglichst lange, meist ist es umweltfreundlicher ältere Geräte weiterhin zu verwenden als sie durch neue sparsamere Geräte zu ersetzen
  • Reparieren Sie beschädigte Geräte, etwa mit Hilfe von Repair-Cafés, Werkstätten oder Reparaturanleitungen
  • Versuchen Sie Schäden vorzubeugen, etwa indem Sie Geräte zwischendurch abkühlen lassen oder bei Smartphones Schutzhüllen verwenden
  • Kaufen Sie nach Möglichkeit gebrauchte Geräte, diese sind in der Regel genauso gut wie neue Geräte und werden ebenfalls mit Garantie angeboten
  • Achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf Umweltzeichen, wie den Blauen Engel oder das EU-Ecolabel
  • Ziehen Sie qualitativ hochwertige langlebige Geräte vor, die einen geringen Stromverbrauch besitzen
  • Achten Sie auf einen guten Support und einfache Reparierbarkeit, etwa anhand der Bewertung von iFixit
  • Informieren Sie sich vor dem Kauf über das Produktangebot, zum Beispiel bei der Stiftung Warentest oder Öko-Test
  • Verkaufen, verschenken oder spenden Sie alte Geräte, damit diese weiter genutzt werden
  • Entsorgen Sie ausgediente Geräte getrennt vom Hausmüll beim Wertstoffhof, Händler oder über zugelassene Sammlungen
  • Waschmaschinen: Seit Dezember 2013 müssen sie mindestens die Energieeffizienzklasse A+ erreichen und ein sparsames 20-Grad-Waschprogramm besitzen. Außerdem gelten Höchstgrenzen für den Wasserverbrauch.
  • Staubsauger: Ihr jährlicher Stromverbrauch muss seit September 2014 weniger als 62 kWh/Jahr und die Nennleistungsaufnahme weniger als 1.600 Watt betragen. Damit dies nicht auf Kosten der Reinigungsleistung geht, müssen sie Mindeststandards für die Staubaufnahme erfüllen. Diese Bedingungen werden ab September 2017 verschärft. Ab diesem Zeitpunkt gelten zudem Höchstgrenzen für die Staubemissionen und die Lautstärke der Geräte und Mindestanforderungen für die Haltbarkeit von Motor und Schlauch.
  • Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten im Standby- und Aus-Zustand: Seit 2013 darf die Leistungsaufnahme dieser Geräte im Aus- und im Bereitschafts-Zustand 0,50 Watt nicht überschreiten (bzw. 1,0 Watt im Bereitschafts-Zustand, falls das Gerät eine Informationsanzeige besitzt). Bei der Auslieferung muss eine Funktion zur Verbrauchsminimierung aktiviert sein, die das Gerät automatisch in einen der oben genannten Stromsparzustände versetzt, wenn es nicht genutzt wird. Dadurch vergeuden Geräte keinen Strom, während sie überhaupt nicht genutzt werden. Seit 2015 gelten auch für vernetzte Geräte Höchstgrenzen für den Stromverbrauch im Ruhezustand.

Die Auswahl der Produktarten und Festlegung der konkreten Mindeststandards erfolgt auf EU-Ebene in einem systematischen, öffentlichen Verfahren. Dies geschieht auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen in enger Abstimmung mit Industrie, Umwelt- und Verbraucherschutz-Organisationen sowie den Mitgliedsstaaten. Hersteller erhalten dabei ausreichend Zeit für die notwendigen Anpassungen und profitieren von europaweit einheitlichen Standards. Berücksichtigt werden Warengruppen, die Auswirkungen auf den Energieverbrauch, ein erhebliches Marktvolumen und ein hohes Potenzial zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit haben. Das sind beispielsweise Fernseher, Computer, Spielekonsolen, Ladegeräte, Lampen, Staubsauger, Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner, Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter.

Das Ergebnis dieses Prozesses sind EU-Verordnungen zu den einzelnen Produktgruppen, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gelten, oder alternativ Selbstverpflichtungen der Industrie. Wo dies sinnvoll ist, werden sie durch Energieeffizienzlabel ergänzt. Mit ihrer Hilfe können sich Verbraucher gezielt für die sparsamsten Geräte entscheiden.

© Eisenhans - Fotolia

Die Kombination aus Ökodesign-Standards und Energieeffizienzkennzeichnung gilt als die wirkungsvollste EU-Politik zur Erreichung der Europäischen Energieeffizienzziele für 2020. Nach der letzten Folgenabschätzung der Europäischen Kommission wird der Energieverbrauch von Produkten im Jahr 2020 durchschnittlich um 18 Prozent niedriger sein als ohne die Regelungen. Privathaushalte werden dadurch in 2020 um durchschnittlich 490 Euro jährlich entlastet, die Summe der europaweiten Einsparungen pro Jahr entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von Italien. Dazu tragen auch viele vermeintlich kleine Effizienzsteigerungen bei, die in ihrer Summe europaweit beachtlich sind.

Die Ökodesign-Richtlinie wird regelmäßig populistisch als Sinnbild für die Regulierungswut von Eurokraten missbraucht. Der Vorwurf: Brüssel mische sich zu sehr in den Alltag der Bürger ein, schränke ihre Auswahlfreiheit ein und verursache steigende Gerätepreise.

Ein Beispiel dafür war die hitzige öffentliche Debatte über die Beschränkung der Leistungsaufnahme von Staubsaugern auf maximal 1.600 Watt. Jahrzehntelang wurden Staubsauger in erster Linie über hohe Watt-Zahlen vermarktet, nach dem Motto: je mehr Leistung, desto besser. Doch wie gründlich ein Staubsauger arbeitet, hängt weniger von der Leistungsaufnahme als vom Produktdesign ab. Dies bestätigen regelmäßige Untersuchungen der Stiftung Warentest.

Aufgrund der neuen EU-Regelungen haben die Hersteller inzwischen sämtliche Komponenten der Geräte optimiert und große Energieeinsparungen bei gleicher oder verbesserter Reinigungsleistung erreicht. Auch die Höchstgrenzen für den Stromverbrauch von Haushaltselektronik im Stand-by- und Auszustand vermeiden unnötigen Stromverbrauch, ohne die Funktionalität und den Komfort einzuschränken.

Es werden von vorneherein nur solche Regelungen beschlossen, die für Verbraucher keine steigenden Gesamtkosten (Anschaffungspreis + Stromkosten über die Lebensdauer) verursachen.

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Kontakt

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Agnes Sauter
Leiterin ökologische Martüberwachung
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Philipp Sommer
Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
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