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Haushalt & Co.: Richtlinien und Labels

Achten Sie beim Kauf eines neuen Kühlschranks oder Backofens auf den Stromverbrauch des neuen Geräts. Denn Haushaltsgeräte sind Anschaffungen für eine lange Zeit. So beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Kühlschranks 10 bis 15 Jahre. Bei vielen angebotenen Geräten sind die Betriebskosten während ihrer Lebensdauer deutlich höher als ihr Kaufpreis. Meist lohnt sich der Aufpreis für ein Modell der höchsten Effizienzklasse.

Mehr Transparenz für Verbraucher*innen

Energielabel Waschmaschine

Neue Vorgaben für die Kennzeichnung und Beschaffenheit energieverbrauchsrelevanter Produkte ab 1. März 2021

Das nun wieder eingeführte, einheitliche Energielabel teilt Haushaltsgroßgeräte in die Energieverbrauchsklassen A bis G ein. Der grüne Pfeil mit dem "A" steht für das effizienteste Gerät, der rote mit dem "G" für den größten Energiefresser. Betroffen davon sind Spülmaschinen, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie TV-Geräte, Computer-Monitore und Displays.

Das neue Energielabel ermöglicht eine bessere Einschätzung des Energieverbrauchs anhand individueller Nutzungsgewohnheiten: Während auf dem alten Energielabel noch der jährliche Energieverbrauch angegeben wurde, erfolgen nunmehr die Angaben pro Nutzungen: ein Single-Haushalt wird eine Waschmasche weniger häufig benutzen als eine vierköpfige Familie. Auch die Produkte selbst müssen zukünftig höhere Effizienzstandards erfüllen.

Erstmals werden auch Anforderungen an die Gerätehersteller zur Verfügbarkeit von Ersatzeilen erhoben. Die nach fünf Jahren porös gewordene Dichtung oder ein defektes Scharnier sollen zukünftig nicht mehr dazu führen, dass Haushaltsgeräte aufgrund fehlender Verfügbarkeit derartiger Kleinteile nicht mehr zu gebrauchen sind und entsorgt werden muss.

Auch in der Werbung für Produkte muss ab 1. März 2021 auf die Effizienz eines Produktes deutlicher hingewiesen werden. Schlechte Effizienzklassen wurden bislang im Kleingedruckten versteckt – das hat nun ein Ende: Die Effizienzklasse muss in einer Schriftgröße genannt werden, die mindestens der Schriftgröße des Preises entspricht.

Die neuen Vorschriften sollen Verbrauchern eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf von Haushaltsgroßgeräten bieten und Hersteller bei der Entwicklung hocheffizienter Produkte unterstützen.

Kontakt

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Agnes Sauter
Leiterin ökologische Marktüberwachung
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