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Deutsche Umwelthilfe - Justitia

Wir decken Umweltbelastungen auf!

Der Klimaschutz ebenso wie der Schutz der Biodiversität, Luftreinhaltung und nachhaltiges Wirtschaften sind uns wichtige Anliegen. Die Deutsche Umwelthilfe ist deshalb in der gesamten Themenbreite des Natur- und Umweltschutzes aktiv. Sie arbeitet zudem zu Verbraucherschutz-Themen und trägt mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Broschüren und Workshops zur Umweltbildung in verschiedenen Ziel- und Altersgruppen bei.

Wichtige Partner sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Medien, Umweltorganisationen, Interessen- und Fachverbände sowie Unternehmen.

Seit über 40 Jahren decken wir Umweltbelastungen und Greenwashing auf und benennen die Verantwortlichen in Politik und Unternehmen. Klagen zählen zu unseren Mitteln, mit denen wir Umweltsünden erfolgreich stoppen. Damit wir uns auch weiterhin konsequent als Anwalt von Natur und Umwelt einsetzen können, brauchen wir finanzielle Unterstützung und bitten Sie um die Berücksichtigung bei der Zuweisung von Geldauflagen.

Derzeit benötigen wir Unterstützung für folgende wichtige Aufgaben
, stoßen jedoch bei öffentlichen Fördermittelgebern und privaten Spendern nicht auf ausreichende Resonanz.

Die Deutsche Umwelthilfe arbeitet auf dem Gebiet des Kommunalen Umweltschutzes an dem Themenfeld Umweltgerechtigkeit. Hier stellen sich Fragen nach der sozialen und räumlichen Ungleichverteilung von Umweltnutzen und –belastungen. Sind sozial Schwache stärker Verkehrslärm und Schadstoffbelastungen ausgesetzt? Ist der Zugang zu Natur, Energie, gesunder Ernährung und einem attraktiven Wohngebiet Luxus, den sich nur noch besser gestellte Schichten leisten können?

Der Zusammenhang zwischen Sozialstatus, Gesundheitsbelastungen, Umwelt- bzw. Naturqualität und damit auch Lebensqualität muss in Politik und Stadtplanung fokussiert werden. Umwelt- und Naturschutz kann nur bereichsübergreifend mit Energie-, Gesundheits-, Bildungs-, und Sozialpolitik erfolgreich sein. Wir setzen uns dafür ein, dass nachhaltige Lebensstile und eine integrative Gerechtigkeit national und global vermehrt berücksichtigt werden.

Klimaschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und um seine Treibhausgas-Reduktions-Ziele zu erreichen, muss Deutschland zügig aus der Kohlekraft aussteigen. Die Deutsche Umwelthilfe hat sich das Ziel gesetzt, ein Ende der Kohleverstromung in Deutschland durchzusetzen. Wir haben dabei schon Einiges erreicht: Seit 2010 haben wir über Klagen und juristischen Widerstand den Neubau von mehreren Kohle-Kraftwerken und -Blöcken verhindert. Der schrittweise, gesetzlich geregelte Ausstieg aus der Kohleverstromung muss rasch beginnen. Vor allem die Braunkohlereviere brauchen gesamtstaatliche Hilfe für eine positive Wirtschaftsperspektive und für die Bewältigung der Altlasten des Tagebaus.

Künftig wollen wir als Moderator an langfristigen nationalen Strategien mitwirken, die den Kohleausstieg strukturieren. Mit der Gestaltung von Dialogprozessen haben wir jahrelange Erfahrung. Wirtschaft, Arbeitnehmer, Vertreter der betroffenen Regionen und Umweltverbände möchten wir an Runden Tischen begleiten. Denn ohne Konsens wird es keinen Ausstieg geben. 

Mit Erfolg kämpft die Deutsche Umwelthilfe gegen immer dreistere Verbrauchertäuschungen und setzt sich dabei mit Automobilherstellern, mit Elektronik- und Verbrauchermärkten oder mit der Verpackungsindustrie auseinander.

Beispielsweise hat die Deutsche Umwelthilfe im Jahr 2012 auf irreführende Werbung für Tragetaschen aus einem Bio-Kunststoff hingewiesen. Seitdem überzog der Tütenhersteller die DUH mit Klagen wegen Falschaussagen. Gerichtlich wurde in mehreren Instanzen festgestellt, dass die Aussagen der DUH sachlich zutreffend sind, dass die betreffenden Plastiktüten „…tatsächlich ‘nicht biologisch abbaubar‘, ‘nicht kompostierbar‘ und ‘nicht recycelbar‘ sind und ‘keine Kompostierung‘ erfolgt. Weiter forderte der Tütenhersteller 2,7 Millionen Schadenersatz von der Deutschen Umwelthilfe und ihrem Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Mit seinem Beschluss vom Januar 2018 hat der Bundesgerichtshof die Schadenersatzklage der Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH endgültig abgewiesen. Um sich gegen die am Ende haltlosen Vorwürfe vor Gericht wirksam zu verteidigen, musste die Deutsche Umwelthilfe annähernd 300.000 Euro aufbringen.

Deutsche Umwelthilfe e.V. als Empfänger von Geldauflagen

Die Deutsche Umwelthilfe ist bundesweit in den Listen der gemeinnützigen Einrichtungen eingetragen, die berechtigt sind, Geldauflagen zu empfangen. Geldauflagen fließen in unsere satzungsgemäße Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzarbeit.

Gegenüber den Oberlandesgerichten legen wir regelmäßig Rechenschaft über Zuweisungen und Geldeingänge ab. Selbstverständlich informieren wir zuweisende Gerichte und Staatsanwaltschaften unverzüglich über den Zahlungsstand der betreffenden Geldauflagen. 

Transparenz und Berichtswesen

Unser Verein besitzt das DZI-Spendensiegel für seriöse Spendenorganisationen und erfüllt die Anforderungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Projektarbeit und Finanzquellen dokumentieren wir in unseren Jahresberichten.

Die Satzung und den aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie in der rechten Spalte. Auf Anfrage senden wir Ihnen gern weiteres Informationsmaterial zu.

Downloads & Dokumente

Freistellungsbescheid

Satzung

Kontakt

Copyright: © Andreas Kochloeffel/DUH

Jutta Kochendörfer
Geldauflagen-Verwaltung Bundesgeschäftsstelle Radolfzell
Tel.: +49 7732 9995-91

Gerne können Sie uns Ihre Anfrage auch über unser Kontaktformular zusenden.

Unsere Konten für Geldauflagen:

Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE39 5005 0201 0000 016220
BIC: HELADEF1822

Sparkasse Hannover
IBAN: DE 46 25050180 0000474088
BIC: SPKHDE2HXXX

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