Energieausweis für Immobilien
In welcher Höhe liegen die Heizkosten bei einer Wohnung oder einem Haus? Für mehr Heizkosten-Transparenz sorgt der Energieausweis. Er muss bei Besichtigung vorgelegt werden.
Bei Immobilienangeboten in Zeitungen oder Online-Börsen müssen bestimmte Energiekennwerte genannt werden, die im Energieausweis stehen. Ziel ist es, dass sich der Verbraucher damit schon vor Besichtigung des Objekts einen Überblick über die Heizkosten des Gebäudes oder der Wohnung machen kann.
Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er ist für alle Immobilien (mit Ausnahme denkmalgeschützter Gebäude) ein Muss. Anhand einer Farbskala wird verdeutlicht, ob eine Immobilie energieeffizient ist, sprich sind geringe Heizkosten zu erwarten? Für den Käufer oder Mieter dient der Ausweis somit als Entscheidungshilfe: Neben den Anschaffungs- oder monatlichen Mietkosten des Wohnraums ist es möglich, auch die zu erwartenden Energiekosten im laufenden Betrieb mit einzukalkulieren.
Einteilung von Gebäuden in „Effizienzklassen“
In dem Energieausweis werden Wohnungen und Gebäude in einer von neun Effizienzklassen (von A+ bis H) zugeordnet. Ist eine Wohnung oder ein Haus im grünen Bereich eingestuft, hat das Gebäude eine „gute“ Energieefffizienz. Der rote Bereich weist hingegen auf relativ hohe Heizkosten hin.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Es hängt vom Gebäude ab, ob der Ausweistyp festgelegt ist, oder ob der Eigentümer frei wählen kann, welche Art er anbietet.
Der Verbrauchsausweis wird anhand der Jahres-Heizkostenabrechnung angefertigt. Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der bisherigen Bewohner des Gebäudes in den letzten drei Jahren. Das Verbrauchsverhalten variiert allerdings stark. Ein erheblicher Nachteil des Verbrauchsausweises ist, dass er keine Bewertung des vom Bauzustand des Gebäudes abhängigen Wärmeverlustes bietet.
Der Bedarfsausweis bewertet den Primärenergiebedarf des Gebäudes. Er gibt den energetischen Zustands eines Gebäudes an und legt dessen Sanierungspotential offen. Er ist somit gegenüber dem Verbrauchsausweis qualitativ hochwertiger.
Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern nennen qualifizierte Fachkräfte, die den Ausweis erstellen. Er ist maximal zehn Jahre gültig. Die Erstellung kostet zwischen 50 bis 450 Euro.
Wohnungsbesichtigungen – Was ist zu beachten?
Seit Mai 2014 sind Verkäufer oder Vermieter in der Pflicht, den Kauf- oder Mietinteressenten bei der Besichtigung der Objekte den Energieausweis unaufgefordert vorzulegen. Gibt es keinen Besichtigungstermin, muss der Verkäufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon dem Interessenten unverzüglich vorlegen – spätestens wenn dieser ihn auffordert. Kommt ein neuer Kauf- oder Mietvertrag zustande, erhält der Käufer bzw. der Mieter den Energieausweis im Original oder in Kopie.
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Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
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