Gebäude bewahren und das Klima schützen
Im deutschen Gebäudebestand mit etwa 21,4 Millionen Gebäuden sind tonnenweise Materialien verbaut, für deren Herstellung allein enorme Mengen an THG-Emissionen freigesetzt wurden. Wenn die Klimaziele im Gebäudesektor auch nur annähernd erreicht werden sollen, dürfen Abriss und Ersatzneubau nur der letztmögliche Weg sein, da durch jeden Neubau "graue Energie" und neue Emissionen entstehen, die das Klima und die Umwelt belasten. Aus ökologischer Sicht ist es deshalb fast immer sinnvoll, ein Bestandsgebäude zu erhalten und energetisch zu sanieren, statt es für einen energieeffizienteren Neubau abzureißen. Laut aktueller Studien des Wuppertal Instituts verursacht die energetische Sanierung eines typischen Mehrfamilienhauses nur halb so viele CO2-Emissionen wie ein Neubau, wenn man den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes berücksichtigt.
Jedes Jahr werden trotzdem tausende Gebäude in Deutschland abgerissen, ohne vorab die Auswirkungen auf Klima und Umwelt zu prüfen. Eigentümerinnen und Investoren können nach ihren individuellen und privaten Interessen ohne jegliche Genehmigung, Transparenz oder Prüfung entscheiden, ob ein Gebäude saniert oder abgerissen wird. Es braucht dringend einen besseren rechtlichen Rahmen, um das Klima und die Umwelt sowie bezahlbaren Wohnraum vor willkürlichen Abrissen zu schützen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang ein grundsätzliches Umdenken hin zur Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden. Durch die Verlängerung der Lebensdauer von bestehenden Gebäuden durch energetische Sanierungen, Umnutzungen oder Umbau können graue Energie, Emissionen, Rohstoffe und Bauabfälle eingespart werden und gleichzeitig baukulturelle Werte erhalten bleiben.
Um willkürliche und klimaschädliche Abrisse künftig zu verhindern, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Rechtsgutachten zur Umsetzung einer verpflichtenden Abrissgenehmigung veröffentlicht. Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass eine allgemeine Genehmigungspflicht für Gebäudeabrisse gekoppelt mit einer Analyse der Umwelt- und Klimawirkungen möglich und von den Bundesländern direkt umsetzbar ist. Mit der Verankerung einer solchen Genehmigung in den Landesbauordnungen können die Länder einen unmittelbaren Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz leisten.
Im Dezember 2022 veröffentlichte die DUH außerdem eine Liste mit einer Auswahl von absurden Negativbeispielen drohender und vollzogener Abrisse, die durch Sanierung oder Umbau hätten verhindert werden können. Im Nachgang erreichten den Umwelt- und Verbraucherschutzverband eine Vielzahl an Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern zu Abrissvorhaben in ihrer Nähe. Um ein noch deutlicheres Bild des Abrisswahnsinns zu zeichnen, rief die DUH dazu auf, weitere Hinweise einzureichen. Daraufhin erreichten die DUH über 200 Beispiele von kürzlich vollzogenen, sich im Vollzug befindenden oder anstehenden Gebäudeabrissen. Eine Auswahl dieser Abrisse hat die DUH in einer neuen Negativliste zusammengestellt.
Die DUH bedankt sich an dieser Stelle bei allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die Beispiele und Fotos geschickt haben.
Kontakt

Dora Griechisch
Referentin Energie und Klimaschutz
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Viktor Miruchna
Senior Expert Kreislaufwirtschaft
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