Dreist gelogen: Verbrauchertäuschung in der Auto-Werbung

Für Lebensmittel haben wir eine funktionierende amtliche Überwachung der Qualität, zu Schadstoffen und eine Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe. Auch für Autos existieren strenge Vorschriften zur Sicherstellung niedriger Schadstoffemissionen, Kraftstoffverbräuche und daraus resultierend den Emissionen des Klimagases CO2. Um „Saubere Luft“ in unseren Städten zu erreichen, müssen Neuwagen strenge Grenzwerte beispielsweise für das Dieselabgasgift NOx einhalten. Und um den Geldbeutel und gleichzeitig das Klima zu schonen, sollen die Fahrzeuge einen möglichst geringen Spritverbrauch und damit CO2-Emissionen aufweisen. Erleichtern soll dies eine Kennzeichnung der Energieeffizienz des Fahrzeugs über eine von A+ bis G reichende Skala. Das interessiert auch Verbraucherinnen und Verbraucher, denn Umweltfreundlichkeit ist immerhin für drei von vier Autokäufer*innen ein ausschlaggebendes Kriterium. Soweit so gut. Doch die Praxis sieht anders aus: Um ihre Spritschlucker und Schadstoffschleudern in ein besseres Licht zu rücken, schrecken Autohersteller vor Betrug nicht zurück.

Für Kund*innen sind die falschen Werbeaussagen jedoch schwer zu enttarnen. Deshalb beobachtet die Deutsche Umwelthilfe den Markt. Das Team Ökologische Marktüberwachung in der DUH nimmt Stichproben in Hochglanzbroschüren, Automagazinen oder Tageszeitungen und natürlich im Internet. Dabei stößt es immer wieder auf äußerst erfinderische Werbelügen.

Die Automobilhersteller betrügen ihre Kunden systematisch. Bundes- und Landesbehörden schauen weg und weigern sich bis heute, diese schwerwiegenden Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherschutz zu verfolgen. Seit 15 Jahren kontrolliert daher die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen ihrer Ökologischen Marktüberwachung den Betrug in der Automobilwirtschaft. Nachfolgend möchten wir Ihnen aufzeigen, mit welcher Dreistigkeit die Autobranche gegen Recht und Gesetz verstößt - und wie die DUH erfolgreich dagegen vorgeht:

Kontakt

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Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Marktüberwachung
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Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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1. Volkswagen, Hyundai und Cadillac fälschten die Energieeffizienz-Klassifizierung

© Montage: DUH mit Material von Fotolia: industrieblick;Comauthor

Die Skala des so genannten Energieeffizienz-Labels reicht von A+ (für besonders gute Effizienz, also geringen Kraftstoffverbrauch) bis G (für besonders schlechte Effizienz). Damit seine Spritschlucker-Modelle nicht am Ende der Skala stehen, erfand Volkswagen im Dezember 2011 kurzerhand die Effizienzklasse „H“ hinzu. Cadillac hat 2016 gleich sechs (!) neue Effizienzklassen H, I, J, K, L und M erfunden, um die klimaschädlichsten Spritfresser deutlich besser dastehen zu lassen. Und ganz aktuell macht es ihnen auch noch Hyundai nach und lässt im Online-Konfigurator sämtliche Modelle durch eine gefälschte Effizienz-Skala mit der dazu erfundenen Klasse „H“ vermeintlich umweltfreundlicher dastehen.

Die DUH ging dagegen vor und stoppte alle drei dieser besonders betrügerischen Verbrauchertäuschungen. Denn weder der von der DUH zur Einleitung eines Rechtsverfahrens aufgeforderte Verbraucherschutzminister Seehofer noch der niedersächsische Umweltminister Sander waren bereit, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren beispielsweise gegen die Volkswagen AG einzuleiten. 

Die DUH mahnte VW ab und beendete so diese millionenfache Verbrauchertäuschung. Cadillac weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daher verklagte die DUH Cadillac erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 3-08 O 171/16) und beendete so den Betrug. Und auch der aktuellste Betrug durch Hyundai wird gestoppt: Am 17. Mai 2019 forderte die DUH die Abgabe einer Unterlassungserklärung und damit sofortige Beendigung der Verbrauchertäuschung.

2. Porsche verweigerte Sprit- und CO2-Angaben im Firmenmagazin

© Herrberg / DUH

Im firmeneigenen „Christophorus“-Magazin bewarb Porsche seine Luxus-Limousinen unter dem Deckmantel der Pressefreiheit, ganz ohne die gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Emissionen und Verbrauchswerte anzugeben. Porsche argumentierte, bei seinem Firmenmagazin handele es sich nicht um eine kennzeichnungspflichtige Werbung, sondern um ein redaktionelles Produkt und dort müssten eben diese Angaben nicht gemacht werden. Was für eine freche Argumentation angesichts der besonders spritdurstigen Porsche-Neuwagen. Doch Recht und Gesetz gelten auch für schwäbische Sportwagenbauer. Und hohe Spritverbräuche und CO2-Emissionen müssen für die Käuferin und den Käufer ersichtlich sein; schließlich sind sie schlecht für den Geldbeutel und für die Umwelt. 

Nachdem Porsche nicht bereit war, außergerichtlich diesen Verstoß gegen Verbrauchervorschriften zu beenden, verklagte die DUH Porsche vor dem Landgericht und schließlich auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 2 U 45/10) – und gewann im September 2010 das Gerichtsverfahren. Das Urteil ist ein Grundsatzurteil, denn es macht deutlich, dass die Kennzeichnungsvorschriften nicht einfach unter dem Hinweis auf die Meinungs- oder Pressefreiheit umgangen werden dürfen. 

Das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30. September 2010 (Az.: 2 U 45/10)
:

„Das Magazin „Christophorus“ dient zumindest auch dazu, den Produktabsatz dieses Unternehmens zu fördern. […] Aber auch der vorgetragene Inhalt des Magazins lässt den Rückschluss zu, dass der Name "Porsche" und damit zugleich der Ruf des Unternehmens durch diese Publikation gestärkt und dadurch sein Absatz zumindest mittelbar gefördert werden soll, indem in erster Linie bestehende Kundenbindungen gepflegt und gefestigt und in zweiter „Porschefans“, die noch keine Kunden sind, bei der Stange gehalten werden. […] Dass die Vorstellung der eigenen Produkte nicht durch platte Hofberichterstattung geschieht, bleibt unerheblich. Denn auch insoweit ist Werbung nicht über ihre Form zu definieren, sondern über den Zweck der Handlung. […]

Auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 UWG kann sich die Beklagte demgegenüber nicht berufen. Ersichtlich ist nicht die Verbreitung einer Meinung Zweck der Veröffentlichung, sondern die beschriebene unternehmerische Absicht, was gegebenenfalls in eine Abwägung einzubeziehen wäre. Entscheidend ist aber schon, dass die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG der Schranke der allgemeinen Gesetze unterliegt, unter die auch die Vorschriften der Pkw-EnVKV zählen. Diese dürfen nicht unter Hinweis auf eine Meinungsäußerung umgangen werden.“

3. Peugeot verweigerte Verbrauchs- und CO2-Angaben in Werbevideos

© Quelle: Youtube-Kanal Peugeot

Der Sportflitzer Peugeot RCZ R Experience schluckt ordentlich Sprit und belastet die Umwelt durch einen hohen CO2-Ausstoß. Konsequenterweise hat Peugeot darauf verzichtet, in YouTube-Werbefilmen Angaben zu Spritverbrauch und CO2-Emissionen zu machen. Es handle sich hier um einen „audiovisuellen Mediendienst“, verteidigte Peugeot Deutschland diese Nicht-Kennzeichnung. 

Auch in diesem Falle blieben die zuständigen Behörden untätig, obwohl es sich um ein Grundsatzproblem handelt. Die Produktwerbung verlagert sich immer stärker in die sozialen Medien hinein. Die DUH zog gegen Peugeot Deutschland vor Gericht und gewann sowohl vor dem Land- wie vor dem Oberlandesgericht. Doch Peugeot war nicht bereit diese eigentlich abschließende Entscheidung zu akzeptieren, so dass die DUH eine Grundsatz-Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 117/15) und schließlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof (Az.: C-132/17) zur Kennzeichnungspflicht von Pkw-Werbevideos in den sozialen Medien herbeiführen musste. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass ein „Werbespot eines Autoherstellers auf YouTube nichts Anderes ist als Werbung“. Auch hier muss der Verbraucher jetzt über die Umweltauswirkungen des Fahrzeugs informiert werden.

4. Mercedes stellte seine neue S-Klasse mit falschen, zu niedrigen Spritverbrauchs- und CO2-Angaben in einer bundesweiten Werbekampagne vor

© Herrberg / DUH

Die Daimler AG startete 2013 eine bundesweite Werbekampagne zur Vermarktung seiner neuen Mercedes S-Klasse. Sie hatte einen entscheidenden Fehler: Die angegebenen Spritverbrauchs- und CO2-Angaben waren zu niedrig, die schlechten Werte seiner Spitzenmotorisierung unterschlug der schwäbische Autobauer. Sowohl in doppelseitigen Zeitungsanzeigen wie riesigen Straßenpostern wurde mit den geschönten Werten geworben. Nach Ansicht der DUH ein knallharter Betrug am Kunden und der Umwelt.

Die DUH versuchte zuerst außergerichtlich Daimler zur Korrektur der falschen Angaben zu bewegen. Nachdem Daimler dies verweigerte, erwirkte die DUH gegen die mittlerweile seit Wochen laufende, bundesweite Verbrauchertäuschung eine „Einstweilige Verfügung“ des Landgerichts Stuttgart und später ein Ordnungsgeld zugunsten der Staatskasse (Az.: 35 O 76/13). 

Die DUH forderte den Umweltminister des Landes Baden-Württemberg auf, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Nach mehreren Nachfragen teilte das Umweltministerium 2014 der DUH informell mit, man werde, trotz erwiesenen Verstoßes, kein Verfahren einleiten. Daimler "sei ein wichtiger Arbeitgeber in Baden-Württemberg, den wolle man nicht verärgern". Bis heute weigern sich die Ordnungsbehörden in Baden-Württemberg, Bußgelder gegen Autohersteller und Autohandel zu verhängen, selbst wenn schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften festgestellt werden. 

5. Opel bewarb den in Wirklichkeit besonders schmutzigen Diesel-Zafira als ‚so sauber wie ein Benziner‘

© Simon Annen

Opel bewarb den Zafira 1.6 CDTi als echten Saubermann. „Vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickstoffoxid Ausstoß“ und „so sauber wie ein Benziner“ tönte es von den Anzeigen und Plakaten. Für das richtige Storytelling setzte Opel noch einen drauf und fabulierte, „den Härtetest musste der neue 1.6 CDTI Ecotec in Nordschweden bestehen“. Dabei sei die „Funktionalität der Abgasnachbehandlung“ in einem „Kältetest bei minus 30 Grad“ getestet worden.  

Die DUH hatte im Frühjahr 2016 gemeinsam mit dem SPIEGEL und dem WDR Magazin MONITOR mindestens fünf illegale Abschalteinrichtungen sowie extrem hohe Stickoxid-Emissionen beim Opel Zafira Diesel festgestellt. Besonders ärgerlich: Zu mehr als 80% der Jahresstunden, bei Temperaturen unterhalb von +17 Grad Celsius nämlich, war die Abgasreinigung faktisch deaktiviert.

Opel gefährdete nicht nur vorsätzlich die Gesundheit der Menschen, sondern gaukelte diesen auch noch vor, ein besonders sauberes Fahrzeug zu erwerben. Die DUH ging gegen diese Verbrauchertäuschung vor und brachte diese falsche Bewerbung vor Gericht. Vor dem Landgericht Darmstadt (Az.: 12 O 121/16) redete sich Opel heraus: Sie hätten nur gesagt, sie haben die Abgasreinigung ‚getestet‘ und nicht behauptet, dass sie tatsächlich funktioniert. Und die Politik? Die Hessische Landesregierung hat weder in diesem noch bei Dutzenden anderer gemeldeter schwerwiegender Fälle von Verbrauchertäuschung ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

6. FiatChrysler bewarb seinen Diesel-SUV mit Zeitschaltuhr bei der Abgasreinigung mit dem Slogan ‚Geringe Umweltbelastung bei maximaler Leistungsfähigkeit‘

© Quelle: www.fiat.de/fiat-500x

Fiat bewarb sein SUV-Modell 500X als „besonders umweltfreundlich“ und betont den „geringen Ausstoß an Emissionen“. Die Realität sieht leider anders aus: Bis zu 22-fach höhere Emissionen als zulässig! Und nach 21 Minuten schaltet sich die Abgasreinigung gleich ganz aus. Der Prüfzyklus auf der Rolle dauert ja schließlich auch nur ca. 20 Minuten, da müssen 21 Minuten Abgasreinigung reichen.

Erst nach Klageerhebung durch die DUH hat sich Fiat einen Tag vor dem Verhandlungstermin verpflichtet, die Verbrauchertäuschung zu beenden. Zusätzlich hat die DUH den Fall den italienischen Behörden gemeldet. Doch obwohl auch das Bundesverkehrsministerium die Illegalität dieser Abschalteinrichtung genauso wie die Möglichkeit der Verhängung empfindlicher Strafen von bis zu 5.000 € bestätigt hat, haben die zuständigen Vollzugsbehörden bislang kein Bußgeld verhängt.

7. Daimler bewarb schmutzigsten Diesel-Pkw eines Vergleichstests wahrheitswidrig mit der Behauptung „Reduzierung der Emissionen auf ein Minimum“

© Quelle: https://media.daimler.com/marsMediaSite/de/instance/picture.xhtml?oid=7411526

Daimler warb beim Mercedes C 220 BlueTec mit der frechen Behauptung „BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum.“ Doch beim Mercedes C 220 BlueTec haben Abgasmessungen der niederländischen Prüforganisation TNO und der DUH eine bis zu 28-fache Überschreitung der geltenden Stickoxid-Grenzwerte im Straßenbetrieb ergeben. Das sind die schlechtesten Werte aller untersuchten Fahrzeuge. Die DUH zog wegen der Werbelüge vor Gericht. Daimler argumentierte, seine Aussage der ‚Reduzierung auf ein Minimum‘ bezöge sich auf den Vergleich nicht mit sauberen Motoren der Konkurrenz, sondern mit anderen Mercedes-Motoren, und diese seien eben noch schmutziger. Das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen wurde bestritten.

Wenige Wochen nach dieser für Daimler in der ersten Instanz erfolgreichen Verhandlung entsprach das Amtsgericht Stuttgart einem Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart, das bei Diesel Pkw von Mercedes das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen annahm. 

Schließlich ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf dieses und weiterer Fahrzeugtypen an. Verkehrsminister Scheuer bestätigte zwischenzeitlich hausintern die Ergebnisse der DUH-Untersuchungen, dass sogar 3 Mio. Mercedes Diesel Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert sind. Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart ließ bei Daimler mehrere Hausdurchsuchungen durchführen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug in mehr als einer Million Fälle wurde eingeleitet. Das Landgericht Stuttgart sieht in aktuellen Zivilklagen den vorsätzlichen Betrug gegenüber Käufern solcher Fahrzeuge als bestätigt an.

Ein Armutszeugnis für einen Hersteller, der angeblich dem Qualitätsanspruch von Gottlieb Daimler „Das Beste oder nichts“ folgt.

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