Werden Sie aktiv für saubere Luft
Luftschadstoffe gefährden unsere Gesundheit, unsere Umwelt und unser Klima. Was Sie als Anwohner in einer besonders belasteten Umgebung tun können und wie Sie aktiv die Luftqualität verbessern können, lesen Sie in unseren Tipps.
Viele Luftschadstoffe kann man weder sehen noch riechen. Trotzdem sind sie da und dringen bis tief in unsere Lungen ein, manche sogar bis ins Blut. Die Folgen können Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sein bis hin zu Krebs. Es gibt Möglichkeiten für Betroffene, sich zu wehren und das vom Europäischen Gerichtshof bestätigte Recht auf saubere Luft durchzusetzen.
Grenzwerte müssen eingehalten werden
Wohnen oder arbeiten Sie in einer stark belasteten Umgebung wie beispielsweise einer vielbefahrenen Straße, können Sie die zuständige Behörde auffordern, Maßnahmen zur Einhaltung der europaweit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte zu ergreifen. Hierzu haben wir Ihnen ein Informationspaket zusammengestellt. Das Handbuch ‚Saubere Luft‘ gibt einen Überblick über das europäische Luftreinhalterecht und informiert zu bereits erfolgten Verfahren zur Luftreinhaltung und wichtigen Rechtsvorschriften.
Den Musterbrief können Sie als Grundlage für ein eigenes Schreiben an die zuständigen Behörden verwenden. Der Flyer liefert leicht verständliche Fakten zu Luftschadstoffen und Grenzwerten. Gerne schicken wir Ihnen noch weitere Exemplare, die Sie vor Ort verteilen können. Wenden Sie sich dafür an die angegebenen Kontakte auf dieser Seite.
Welche Schritte sind für eine Beschwerde notwendig?
- Bringen Sie in Erfahrung, welche Behörde für die Erarbeitung des Luftreinhalteplans für Ihr Gebiet zuständig ist.
- Informieren Sie sich über die Messwerte der nächstgelegenen Messstation.
- Fragen Sie bei der Behörde nach, welche Maßnahmen bislang nicht umgesetzt wurden. Mögliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und deren Wirkung stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung.
- Schicken Sie einen Antrag auf Umsetzung wirksamer Luftreinhaltemaßnahmen an die zuständige Behörde.
- Setzen Sie Ihr Recht auf saubere Luft wenn nötig auch juristisch durch. Finden Sie unsere Informationsmaterialien dafür am Anfang dieser Seite im Download-Bereich.
- Legen Sie kurze Strecken mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurück.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
- Vermeiden Sie Fahrten mit dem PKW so oft es geht.
- Bilden Sie Fahrgemeinschaften mit Freunden, Kollegen oder Nachbarn.
- Kaufen Sie kein Dieselfahrzeug, solange die Hersteller nicht verbindlich zusichern, die Abgasgrenzwerte auch auf der Straße einzuhalten.
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Weiterführende Links
Kontakt
Robin Kulpa
Stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
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