Klima & Energie
Mit dem Pariser Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter 1,5 Grad zu begrenzen. Es legt auch fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Diese sogenannte Dekarbonisierung unserer Volkswirtschaft darf nicht auf dem Papier stehen bleiben, sondern muss nun konkret Sektor für Sektor umgesetzt werden.
Paris muss auch in Deutschland umgesetzt werden
Das Klimaschutzabkommen von Paris enthält eine Reihe klar formulierter völkerrechtlicher Verpflichtungen. Alle Staaten müssen einen nationalen Klimaschutzbeitrag erarbeiten, der geeignet ist, um das Ziel, den globalen Temperaturanstieg deutlich unter 1,5 Grad zu halten, auch zu erreichen. Außerdem müssen die Länder ihre Klimaschutzziele alle fünf Jahre fortschreiben und Maßnahmen beschließen, um diese Ziele umzusetzen.
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, nach den Beschlüssen von Paris ihre völkerrechtlichen Zusagen einzuhalten. Sie fordert deshalb für die kommende Legislaturperiode ein verbindliches Klimaschutzgesetz mit konkreten Treibhausgasreduktionszielen für alle Sektoren wie Strom, Wärme, Verkehr oder Landwirtschaft. Außerdem müsse der Einstieg in den Ausstieg aus Kohleverbrennung und dem Braunkohletagebau eingeleitet werden.
Darüber hinaus unterstützt die Deutsche Umwelthilfe seit 2019 zehn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland im Alter von elf bis 22 Jahren sowie 15 vom Klimawandel bereits massiv betroffene Menschen aus Bangladesch und Nepal bei ihren Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber. Die Klimaklagen richten sich gegen die 2019 im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaschutzziele und die unzureichenden Einsparungsmaßnahmen von Bundesregierung und Bundesgesetzgeber.
Energiewende europäisch einbinden
Mit der Energiewende hat Deutschland eine Vorreiterrolle beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Dekarbonisierung seiner Volkswirtschaft übernommen. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn sie europäisch eingebunden wird.
So verletzt Deutschland zahlreiche europäische Vorgaben im Klimaschutz, so wie die Richtlinie zur Energieeffizienz. Die Umwelthilfe hat deswegen im Jahr 2016 bei der Europäischen Kommission ein sogenanntes „Complaint-Verfahren“ gegen die Bundesregierung eingeleitet. Die DUH setzt sich außerdem für anspruchsvolle, rechtlich verbindliche Ziele zur Energieeffizienz und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in ganz Europa ein.
Der Kohleausstieg macht an unserer Landesgrenze keinen Halt. Die Umwelthilfe hat deswegen eine deutsch-tschechische Expertenkommission zur Zukunft der Braunkohle und zum Strukturwandel in den Kohlerevieren auf beiden Seiten der Grenze ins Leben gerufen.
Effizienzstandards für internationale Entwicklungsbanken
In Zusammenarbeit mit einem Konsortium von Partnern aus China, Indien, Großbritannien und den USA setzt sich die Umwelthilfe für die Verankerung von Energieeffizienzstandards bei der Asiatischen Infrastruktur Investitionsbank (AIIB) und anderen Entwicklungsbanken ein.
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Kontakt

Constantin Zerger
Leiter Energie und Klimaschutz
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