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Wir leben in einer globalisierten Welt. Tagtäglich konsumieren wir Produkte aus allen Teilen des Planeten. Gleichzeitig erreichen uns immer neue Nachrichten über die negativen Folgen unseres Lebensstils. Denn die Produktion vieler Alltagsprodukte geht einher mit der Zerstörung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen, Wasser- und Luftverschmutzungen, dem Ausstoß von Klimagasen und unmenschlichen Arbeitsbedingungen.

Viele dieser negativen Auswirkungen offenbaren sich aber erst bei genauem Hinsehen. Die Lieferketten der Unternehmen sind meist unübersichtlich und intransparent. Als Lieferkette bezeichnet man alle Prozesse und Tätigkeiten, von der Rohstoffgewinnung über den Zwischenhandel, den Verkauf im Laden bis hin zum Endkunden. Am Beispiel Schokolade betrifft das z.B. alle vorbereitenden Aktionen für den Kakaoanbau, etwa Rodungen, dann alles was den Anbau selbst betrifft, wie den Einsatz von Pestiziden und den Wasserverbrauch für die Bewässerung. Die Lieferkette bezieht aber auch die Verarbeitung der Bohnen und die Arbeitsbedingungen sowie alle beteiligten Lieferanten und Zwischenhändler mit ein, bis hin zur Schokoladenfabrik und den dort verwendeten Zutaten.

Die EU gehört zu den weltweit größten Importeuren einer Reihe von Waren, wie Palmöl, Sojafuttermitteln, Fleisch, Kaffee und Handys, die unter anderem mit Entwaldung und damit mit Artensterben und Klimawandel in Zusammenhang stehen. Rund zehn Prozent der globalen Entwaldung wird so durch die Konsumgewohnheiten der EU-Bürger*innen verursacht.

Konsum nicht auf Kosten anderer

Die Nachfrage nach zum Beispiel Soja für die deutsche Massentierhaltung oder nach Palmöl für europäische Autotanks hat über Jahrzehnte großflächige Waldzerstörungen in den Herkunftsländern vorangetrieben. Absichtlich gelegte Waldbrände und illegale Rodungen stellen sich jährlich wiederholende Katastrophen dar. Der gigantische Flächenbedarf der Agrarindustrie hat nicht nur dramatische Auswirkungen auf die Biodiversität in diesen Ländern und heizt Landrechtskonflikte an, sondern sorgt auch für einen enormen Ausstoß von Klimagasen, die bisher in den Wäldern gebunden waren. Der Klimawandel beschleunigt durch die rasche Veränderung der Umweltbedingungen wiederum zusätzlich das Artensterben.

Der Verlust an Biodiversität und der Klimawandel sind zu ernsten Bedrohungen herangewachsen und bedürfen eines sofortigen und umfassenden Einschreitens der Politik – auch gegen klimaschädliche und entwaldungskritische Produkte. Unternehmen, die Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten dulden, müssen bisher allerdings kaum mit Konsequenzen rechnen. Die Deutsche Umwelthilfe engagiert sich für nachhaltige Lieferketten in dem sie sich sowohl für verbindliche Standards und gesetzliche Sorgfaltspflichten als auch für verlässliche Gütesiegel mit wirksamen Zertifizierungssystemen einsetzt.

Was kann ich gegen den Klimawandel und das Artensterben tun?

Immer mehr Menschen fragen sich: Woher stammt mein Steak oder mein Kaffee? Unter welchen Bedingungen wurde mein Tee produziert? Die Fülle an Nachhaltigkeitssiegeln, die eigentlich Orientierung geben sollten, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei vielen Menschen entsteht das Gefühl, Siegel seien mehr Augenwischerei als ein verlässlicher Nachweis für eine nachhaltige Produktion. Der Begriff „Greenwashing“ fällt immer öfter. Und häufig ist es auch für Expertinnen und Experten schwierig, eindeutige Empfehlungen für Siegel auszusprechen. Nachhaltigkeitssiegel veröffentlichen nur begrenzt Details zu den Herstellern. Kontrollen weisen konzeptionelle Schwachstellen auf und es gibt außer investigativer Berichte keine verlässlichen Daten zur Häufigkeiten von Verstößen. Die Zahlungsbereitschaft von Unternehmen für nachhaltig angebaute Agrarrohstoffe ist zudem oftmals gering. Fast immer wird auf die Konsumentinnen und Konsumenten verwiesen, die sich angeblich vor allem am Preis orientieren. Doch zunehmend sind diese bereit, mehr auszugeben – wenn Versprechen zur Nachhaltigkeit denn nachweislich eingehalten werden. Die DUH setzt sich im Rahmen ihrer Forderung zum hundertprozentigen Bezug nachhaltig zertifizierten Palmöls (Link Landing Page) für Maßnahmen zur Bekämpfung von Greenwashing-Risiken bei Gütezeichen ein. Es müssen endlich Rahmenbedingungen zur Sicherstellung verlässlicher Gütezeichen geschaffen werden, um die Wirksamkeit der Systeme zu stärken und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zurückzugewinnen. 

Allerdings können Nachhaltigkeitssiegel alleine die Missstände nicht beheben. Will man Veränderungen über die zertifizierten Teilflächen hinaus erreichen, müssen die Anbauländer ihre Vorgaben zum Umweltschutz und zu Menschenrechten verbessern und funktionierende Umsetzungs- und Sanktionsmechanismen durch Behörden etablieren. Dazu muss auch Korruption viel stärker bekämpft werden. Hier steht die EU in der Verantwortung, die entsprechenden Strukturen in den Anbauländern zu unterstützen und die Einhaltung der Standards einzufordern. 

Nachhaltiger Konsum bedeutet zunächst immer, vor jeder Konsumentscheidung zu allererst die Frage zu stellen, ob ich das Produkt auch wirklich brauche. Oft stellt allein die konsumierte Menge, insbesondere wenn die Produktion mit einem enormen Flächenbedarf verbunden ist, ein Problem dar. So benötigt z.B. die deutsche Tierproduktion Sojafuttermittel, die auf einer Fläche so groß wie Mecklenburg-Vorpommern angebaut werden. Wird ein Produkt wirklich gebraucht, sollten Fragen zum nachhaltigen Konsum berücksichtigt werden. Dasselbe gilt auch für den allergrößten Einkäufer Deutschlands – den öffentlichen Sektor. Produkte werden für die verschiedensten öffentlichen Einrichtungen benötigt, wie Schulen, Universitäten, Verwaltungen, Behörden, Ministerien, usw. Wann immer öffentliche Gelder eingesetzt werden besteht eine besondere Verantwortung. Die Deutsche Umwelthilfe arbeitet daher in einem Pilotprojekt mit der Kommune Hannover an der Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf nachhaltige palmölhaltige Produkte. Ganz konkret können Sie z.B. Ihren Konsum tierischer Produkte reduzieren oder auf nachhaltig zertifizierte Produkte achten (insb. bei Holz, Papier, Kaffee, Kakao und tierischen Produkten).

Die Deutsche Umwelthilfe will den Gesetzgeber und die Unternehmen stärker verpflichten. Einige Unternehmen engagieren sich zwar bereits vielfältig in Projekten, zum Beispiel für den Waldschutz oder gegen Kinderarbeit. Leider reichen die freiwilligen Bemühungen Einzelner aber nicht aus, um die Situation in den Anbauregionen maßgeblich zu verbessern. Häufig werden Nachhaltigkeitsversprechungen auch schlicht nicht eingehalten. Die DUH fordert daher verbindliche Sorgfaltspflichten, die Umweltzerstörung und unmenschliche Arbeitsbedingungen in den Lieferketten letztendlich sicher ausschließen. Diese Sorgfaltspflichten würden Unternehmen verpflichten, z.B. für alle Produkte eine Risikoanalyse in Bezug auf Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung und Beseitigung von Missständen durchzuführen. Die Politik muss hier für alle Unternehmen auf dem deutschen Markt einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, Standards setzen und die Einhaltung überwachen. Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit sollten keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit niedrigeren Standards haben. Dafür benötigen wir in Deutschland und in der EU Lieferkettengesetze, die sowohl Menschenrechtsverletzungen als auch Umweltzerstörung in der gesamten Wertschöpfungskette adressieren.

Das in 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettengesetz bleibt im Hinblick auf die Umweltsorgfaltspflichten, die Durchsetzungsmechanismen und den Geltungsbereich unzureichend. Das Gesetz umfasst bisher nur menschenrechtsbezogene Umweltsorgfaltspflichten. Das heißt, die Zerstörung von Klima, Wäldern und Artenvielfalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen bleiben mit diesem Lieferkettengesetz in den allermeisten Fällen folgenlos. Außerdem beschränkt sich das Gesetz bisher meist auf direkte Zulieferer. Dadurch fällt ein Großteil der Lieferketten durchs Raster. Die Wirkweise des Gesetzes ist auch durch die Beschränkung der Sorgfaltspflicht auf Unternehmen mit zunächst 3.000 und später 1.000 Mitarbeiter*innen stark abgeschwächt. Dadurch werden ganze Branchen in Deutschland ausgeschlossen – selbst wenn diese ein besonders hohes Risiko für Umweltbeeinträchtigungen und Menschenrechtsverletzungen in ihren Geschäftsfeldern mitbringen.
Es muss das klare Ziel eines deutschen Lieferkettengesetzes sein, auch Umweltschäden durch Unternehmenstätigkeiten vorzubeugen. Es braucht nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferketten, die frei von Umweltverschmutzung und Zerstörung natürlicher Ökosysteme wie Wäldern sind. Dafür brauchen wir unabhängige Umweltsorgfaltspflichten, die Biodiversität und Klimaschutz mit einbeziehen.  Das Gesetz sollte für die gesamte Wertschöpfungskette und alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten und eine zivilrechtliche Haftung enthalten. 

Copyright Navigationsbild: Thorsten Schier - Fotolia
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