118,000,000,000,000 US-Dollar

betrug das weltweite Finanzanlagenvolumen 2018. 118 Billionen! Davon werden nach offiziellen Angaben bisher etwa 17 Prozent in nachhaltige Projekte und Unternehmen investiert. Aber ist das wirklich so? Laut der Deutschen Bank wurden im Jahr 2020 die Hälfte aller verkauften neuen Produkte den Verbraucher*innen als „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „grün“ verkauft. Doch was schon heute unter dem Namen „Green Investments“ läuft, ist oft alles andere als grün und nachhaltig. Das Problem ist, dass die Begriffe weder geschützt, noch mit klaren Kriterien für Nachhaltigkeit hinterlegt sind. So können Banken, Pensionsfonds und Holdings legal ungehindert unter dem Label „nachhaltig“ naturzerstörerisches Wirtschaftswachstum mit Investitionen in Großunternehmen wie etwa Mineralöl-, Atomkraft- und Braunkohlekonzerne unterstützen. Die Investitionen in umweltschädliche Praktiken, wie z.B. Entwaldung durch Landwirtschaft, übersteigen das Budget von Umwelt- und Naturschutz um ein Vielfaches. Solange in die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen gewinnbringend investiert wird, sind viele Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit zum Scheitern verurteilt.

Zu viele Investitionen in Umweltzerstörung!

Allein in Deutschland haben über die Hälfte der 30 wichtigsten Wirtschaftsunternehmen (Dax-Index) keine positive Wirkung auf Umwelt, Klima und Gesundheit. Darunter sind der Kohlekonzern RWE, der Automobilhersteller VW, der Stahlproduzent Thyssen Krupp und der Energiekonzern Shell. Trotz hoher Schadstoff-Emissionen, Umweltzerstörung, hohem Energiebedarf, Dieselskandal oder verschleppter Mobilitätswende werden diese Unternehmen mit Milliarden Investitionen und Subventionen überhäuft und sichern das Fortbestehen der Geschäftspraktiken. Das liegt vor allem daran, dass Fondsverwalter*innen komplette Freiheit haben, wenn es darum geht, was unter "Nachhaltigkeit" zu verstehen ist. Es fehlen sogenannte ESG-Kriterien (Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards) sowie bindende Bewertungsmethoden.

Sustainable Finance Strategie im EU Green Deal

Nun will die EU mit einer „Renewed Sustainable Finance Strategy“ als Teil des EU Green Deals endlich handeln. Diese baut auf dem ursprünglichen Zehn-Punkte-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums von 2018 auf, mit dem die EU-Kommission möglichst viel Privatkapital in nachhaltige Geldanlagen lenken will. Mit einer Verordnung zur sogenannten Taxonomie sollen wissenschaftliche Kriterien zur Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit erlassen werden, an die sich Banken gesetzlich halten müssen. Zudem soll garantiert werden, dass für jede(n) Geldanleger*in das Recht besteht, über die eigene Geldanlage informiert zu werden (Offenlegungspflichten). Das heißt, bei einem nachhaltigen Investment muss die Sicherheit für den Kunden gegeben sein, dass ein Geldinstitut nicht zum Schaden der Umwelt investieren darf und kann. Neben Informationen zum Geldfluss ist auch die Analysepraxis und die Vergabeentscheidung transparent zu machen. An dem Konsultationsprozess für eine neue nachhaltige Finanzstrategie hat sich auch die DUH beteiligt. Sie ist ein Versuch Greenwashing auf den Kapitalmärkten zu unterbinden und eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern – eine einzigartige Chance, die heute so wichtig ist wie nie zuvor!

Angesichts des EU-Ratsvorsitzes der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2020 konnte Deutschland maßgeblich den Prozess hin zu einem nachhaltigeren Finanzsystem entscheidend mitgestalten. Der von der deutschen Bundesregierung eingesetzte Sustainable Finance-Beirat soll Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance machen. Der Beirat aus Expertinnen und Experten aus Finanz- und Realwirtschaft sowie Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet die Sustainable Finance-Strategie. Mit ihr soll der Finanzsektor die Finanzierung des Wandels realwirtschaftlicher Aktivitäten hin zu Klimaneutralität sowie der menschenrechtsbasierten Umsetzung der UN Nachhaltigkeitsziele ermöglichen. Nach dem European Sustainable Finance Summit im September 2020 hat der Beirat im Februar 2021 in seinem Abschlussbericht „Shifting the Trillions“ 31 Empfehlungen für eine umfassende Transformation in Deutschland vorgelegt. Die Empfehlungen richten sich dabei gleichermaßen auf die ökonomischen, ökologischen und sozialen Erfordernisse der Transformation, und folgen dem Pariser Klimaabkommen, sowie den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung und den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. 

Die DUH begrüßt die vom Beirat in den Handlungsempfehlungen geforderte schlüssige Regulierung für Unternehmen und Finanzwirtschaft und die geforderte Ausrichtung an nachhaltigen Politikzielen der öffentlichen Hand. Übergeordnete Themen sind durch den Zwischenbericht abgedeckt, auch wenn ein einseitiger Fokus auf Klimaziele und die Transformation zu einer klimaneutralen Realwirtschaft dominieren. Die Verankerung von Biodiversitätsschutz fehlt der Strategie noch deutlich, es wurde jedoch seitens des Beirats erkannt, dass die Offenlegungspflicht für Finanzmarktakteure auch mögliche negative Auswirkungen von Krediten und Investitionen auf die Biodiversität beinhalten muss. Insgesamt sollten nach Auffassung der DUH zur Beurteilung folgende Informationen transparent kommuniziert werden müssen: Mögliche negative Auswirkungen auf (1) den Klimawandel, (2) die Biodiversität, (3) Wasser, Boden und Luft, (4) die Steuerbasis von Staaten (5), die Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und (6) die Preisbildung an Rohstoffmärkten.

Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der DUH zum Zwischenbericht der Sustainable Finance-Strategie.

Pressemitteilung vom 10.12.2019: Bahnbrechender EU-Vorschlag für ein Ende des Greenwashings auf den Finanzmärkten – Deutsche Umwelthilfe fordert Zustimmung Deutschlands

Kontakt

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Ulrich Stöcker
Teamleiter Wildnis und Naturkapitalungen
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Peer Cyriacks
Leiter Naturschutz
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