Wahlkampf in Bayern bedeutet schießen statt schützen

Seit dem 1. August hat die bayerische Staatsregierung den Fischotter in weiten Teilen der Oberpfalz sowie in Niederbayern offiziell zum Abschuss freigegeben. Die hochintelligenten Tiere sollen einfach er abgeschossen werden können – obwohl sie unter strengem gesetzlichen Schutz stehen. Der ist auch notwendig: Fischotter waren in Deutschland schon so gut wie ausgerottet. Jahrzehntelanger Artenschutz, der stark geholfen hat, dass die Wildtiere wieder langsam bei uns Fuß fassen können, wird so zunichte gemacht!

Daher haben die Deutsche Umwelthilfe und der BUND Naturschutz Bayern am 13. September 2023 eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Warum? Die Bayerische Landesregierung verstößt mit geänderter Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung für den Fischotter-Abschuss gegen nationales und EU-Recht. In einem Eilantrag fordern wir außerdem, den Vollzug der brutalen Abschuss-Verordnung sofort stoppen.

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Die Verordnung: Handwerklich und inhaltlich unsauber

Durch Bejagung wurde der Fischotter bis Ende der 1970er Jahre in Deutschland fast ausgerottet. Infolge der Unterschutzstellung breitet sich der Fischotter in Bayern von der Grenze zu Tschechien seit einigen Jahren wieder aus, was vor allem in Teichgebieten der Oberpfalz zunehmend zu Konflikten führt. Die Bayerische Landesregierung hat daher mit den genannten Verordnungen die Tötung von Fischottern unmittelbar in allen Städten und Landkreisen der Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern (außer Landkreis Neumarkt) zugelassen. Auch wenn der Abschuss von Fischottern nur in bestimmten Ausnahmefällen erfolgen soll, so sind diese unzureichend definiert. Insbesondere soll keine behördliche Prüfung im Einzelfall mehr stattfinden, in der geprüft wird, ob die strengen artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Tötung tatsächlich vorliegen. Eine Begrenzung findet nur durch die Festlegung einer jährlichen Höchstzahl von Fischottern, die getötet werden dürfen, statt, die wiederum von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gesondert festgelegt wird und nicht auf einer wissenschaftlich erhobenen Datengrundlage basiert.

Lutra lutra: National und europäisch stark geschützt

Der Fischotter (Lutra lutra) ist eine national und europäisch streng geschützte Art und steht unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Nr. 92/43/EWG. Der Erhaltungszustand des Fischotters in Deutschland wird derzeit als ungünstig/unzureichend eingeschätzt. Die Tötung von Exemplaren dieser Art ist daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig, die in § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Abs. 1 FFH-RL geregelt sind. Mit den nun entstandenen Verordnungen soll standardmäßig festgelegt werden, wann die dort genannten Anforderungen erfüllt sein sollen. Dabei werden jedoch weder alle Alternativen zu einer Tötung hinreichend betrachtet noch die Voraussetzung zur Bestimmung der Schadenshöhe, die an einer Teichanlage erreicht sein muss. Gerade angesichts einer dauerhaften Koexistenz von Teichwirtschaft und Fischottern muss auch die Kombination verschiedener Maßnahmen, wie Zäunung, Bewirtschaftungsumstellung, bessere finanzielle Förderprogramme usw. geprüft werden.

„Statt eine Ausrottungsmaschinerie gegen streng geschützte heimische Wildtiere in Gang zu setzen, braucht es an Fischteichen nachhaltige Lösungen wie Zäune, Ablenkteiche und gesunde Gewässerlandschaften im Umfeld. Die bayerische Regierung sollte sich konsequent für die Renaturierung natürlicher Gewässer einsetzen, dann fühlen sich Fischotter auch außerhalb von bewirtschafteten Teichen wohl.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH

Abschuss: Nicht die Lösung!

Neben der fehlenden Betrachtung von bereits existierenden Alternativen zum Abschuss, ist auch nicht nachgewiesen, dass dieser tatsächlich zur Reduzierung von Schäden der Teichwirtschaft geeignet ist. Denn Fischotter leben territorial, bei Abschuss eines Tieres wird die Lücke schnell von reviersuchenden Jungtieren oder Nachbartieren geschlossen. Die fischereiwirtschaftlichen Schäden, die neben dem Fischotter durch weitere fischfressende Tierarten entstehen, sind auf wissenschaftlicher Basis nicht voneinander zu trennen. Zusätzlich werden Schäden in Folge des Klimawandels wie langanhaltende Dürren und Austrocknungen durch erhöhte Verdunstungsraten bei starker Hitze, wie wir sie v.a. in den letzten Jahren erlebt haben ebenfalls nicht berücksichtigt.

Insgesamt wird die Nachweispflicht durch den Freistaat Bayern in mehreren Punkten nicht berücksichtigt. So fehlen neben einer grundlegenden Datenbasis über die Entwicklung der Fischotter-Vorkommen auch die Sicherstellung, dass keine Tiere aus Schutzgebieten getötet werden und durch die Tötungen von bis zu 32 Individuen im Jahr keine negativen Beeinträchtigungen auf den Erhaltungszustand der Art verursacht wird.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Umweltschutzverbände ist der mangelnde Mutter- und Jungtierschutz. Zwar soll eine Gewichtsüberprüfung vor der Entnahme sicherstellen, dass nur Tiere getötet werden, die leichter als 4 oder schwerer als 8 Kilogramm und damit „mit größter Wahrscheinlichkeit“ nicht weiblich sind. Allerdings können damit nicht alle Weibchen ausgeschlossen werden, da eine eindeutige und sichere Geschlechtsbestimmung allein durch das Gewicht oder den Phänotyp nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass mit dieser Regelung kein durchgängiger Schutz der Muttertiere sichergestellt wird, da Fischotter das ganze Jahr über Nachwuchs bekommen, sodass eine Beschränkung der Gewichtsüberprüfung vom 1. Februar bis 30. November ebenfalls nicht haltbar ist.

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