Regierung fördert Klimakiller-Dienstwagen mit teils mehr als 150.000 Euro pro Fahrzeug

Der deutsche Staat subventioniert die Anschaffung und Nutzung von Firmen- und Dienstwagen jedes Jahr mit Milliardenbeträgen. Die steuerlichen Regelungen sind dabei weder ökologisch noch sozial gerecht: Sie fördern vor allem übermotorisierte, klimaschädliche Fahrzeuge für Gutverdiener. Unsere neuen Recherchen und Berechnungen zeigen unter anderem: Mit teils mehr als 150.000 Euro pro Fahrzeug subventioniert die Bundesregierung den Kauf klimaschädlicher Dienstwagen von Spitzenverdienern.

Über 60 Prozent der neuen Pkw werden in Deutschland auf gewerbliche Halter zugelassen, in der Oberklasse sogar über 80 Prozent. Als Dienst- und Firmenwagen fahren diese Fahrzeuge doppelt so viele Kilometer wie Privatwagen und sind dadurch für einen überproportional großen Anteil der klimaschädlichen Emissionen des Pkw-Verkehrs verantwortlich. Gewerblich zugelassene Pkw haben außerdem einen prägenden Einfluss auf den Pkw-Bestand, da sie in der Regel bereits nach wenigen Jahren auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen.

1. Steuerliche Absetzbarkeit von Anschaffungs- und Betriebskosten

Freiberufler und Unternehmen können – unabhängig von Spritverbrauch und CO2-Emissionen – sowohl Anschaffungs- als auch Betriebskosten von Dienstwagen in unbeschränkter Höhe steuerlich geltend machen. Für Spitzenverdiener übernimmt damit der Staat über einen sechsjährigen Abschreibungszeitraum insgesamt bis zu 57 Prozent der Anschaffungskosten. Das bedeutet etwa für einen gewerblich genutzten Audi R8 Spyder V10 performance quattro bis zu 154.142 Euro Subventionen vom Staat. Aber auch für einen VW Golf 1.0 eTSI mit einem Kaufpreis von 30.575 Euro werden so bis zu 17.572 Euro durch den Staat abgedeckt. Mit der Förderung von Plug-In-Hybrid-Dienstwagen unterstützt der Staat die Autokonzerne bei der Schönung ihrer Flottenemissionswerte. Denn Plug-In-Hybrid-Pkw haben in der Regel auf dem Papier niedrige Emissionswerte, werden in der Realität jedoch ganz überwiegend im reinem Verbrennerbetrieb gefahren und verursachen tatsächlich hohe CO2-Emissionen. Tests des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH zeigten in bestimmten Fahrmodi etwa bei einem Porsche Cayenne Plug-in-Hybrid eine mehr als 5-fache Überschreitung des geltenden EU CO2-Flottengrenzwerts von 95 g/km. Andere Staaten wie die Niederlande fördern deshalb bereits seit Jahren keine Plug-In-Hybride als Dienstwagen mehr.

Die DUH fordert eine grundlegende Reform der Dienstwagenbesteuerung:

  • Steuerliche Absetzbarkeit nur noch für Pkw, die den EU-Flottengrenzwert von 95 g CO2/km im realen Fahrbetrieb einhalten und nicht mehr als 30.000 Euro kosten. Die allermeisten Plug-In-Hybride, die im Realbetrieb vielfach überhöhte Emissionen aufweisen, wären damit nicht mehr förderfähig.
  • Für reine E-Autos sollten Mindest-Effizienzstandards und ein maximaler Stromverbrauch von 18 kWh/100 km als Bedingung für steuerliche Vorteile eingeführt werden.

Luxus-Dienstwagen und ihre Förderung

© Foto Porsche AG_Collage DUH
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© Foto Audi AG_Collage DUH
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© Foto Daimler AG_Collage DUH
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2. Dienstwagenprivileg für die private Nutzung

Wird der Dienstwagen nicht nur rein gewerblich, sondern zum Teil auch privat genutzt, ergibt sich daraus für den Nutzer – ob Arbeitnehmer oder Freiberufler – ein geldwerter Vorteil, der als Einkommen gewertet wird und entsprechend versteuert werden muss. Der geldwerte Vorteil wird entweder auf Basis eines Fahrtenbuchs ermittelt oder als monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs angesetzt. Für die besonderes klimaschädlichen Plug-In-Hybride gelten sogar nur 0,5 Prozent und für reine E-Autos unter 60.000 Euro Anschaffungskosten 0,25 Prozent. Mit dieser pauschalen Regelung erfolgt die Besteuerung vollkommen unabhängig vom Umfang der Privatnutzung – durchschnittlich werden dabei weniger als 40 Prozent des tatsächlichen Vorteils ausgeglichen. Das hat Folgen: Vor allem in der Ober- und Luxusklasse entfallen überdurchschnittlich viele Neuzulassungen auf gewerbliche Halter – Fahrzeuge mit Rekordwerten bei Motorstärke und Spritverbrauch. Unabhängig von der Antriebsart setzt die pauschale Besteuerung Anreize zur ausgedehnten privaten Nutzung des Dienstwagens und fördert damit zusätzlichen Straßenverkehr, der mit einer Vielzahl an Umweltbelastungen einhergeht. Stellt der Arbeitgeber außerdem Kraftstoff kostenfrei zur Verfügung, besteht ein noch größerer Anreiz, häufiger mit dem Dienstwagen zu fahren, als dies mit dem Privat-Pkw der Fall wäre. Insgesamt fällt die steuerliche Vergünstigung umso größer aus, je höher das Einkommen des Dienstwagennutzers ist.

Die DUH fordert:

  • Das klimaschädliche und unsoziale Dienstwagenprivileg muss (unabhängig von der Antriebsart) vollständig abgeschafft werden, so dass die private Nutzung von Dienstwagen nicht länger finanzielle Vorteile bringt. Dafür sollten der tatsächliche Anschaffungspreis (statt des Bruttolistenpreises) und die tatsachliche private Fahrleistung für die Berechnung des geldwerten Vorteils angesetzt werden.

Kontakt

Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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