Kein Staatsgeheimnis: Der Klima-Gebäude-Check!
Ihre Kinder halten es im Sommer in der Schule kaum aus vor lauter Hitze? Im Winter würden sie hingegen am liebsten die Jacke anbehalten? Im städtischen Schwimmbad schimmelt es in den Ecken? Im Bürgerbüro läuft die Heizung auf Hochtouren, aber der Warteraum wird trotzdem nicht warm?
Mit Ihrer Hilfe haben wir aufgedeckt, wo der Staat das Klima verheizt - vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Gerade in öffentlichen Gebäuden wird durch schlechte Dämmung oft massenhaft Energie verschwendet und damit immense Steuergelder buchstäblich zum Fenster rausgeworfen. Für die Versorgung mit Raumwärme benötigt die öffentliche Hand so viel Energie wie etwa 2,5 Millionen Haushalte. Allein die Kommunen müssen schätzungsweise 3,8 Milliarden Euro jährlich für die Strom- und Wärmeerzeugung in ihren Gebäuden aufbringen. Nicht nur unser Geldbeutel leidet darunter, sondern vor allem auch unsere Gesundheit und das Klima: Ein Drittel unserer gesamten CO2-Emissionen stammen allein aus dem Gebäudebereich. In den Umweltämtern wird groß über Klimaschutz debattiert, doch bei den eigenen Gebäuden wird weggeschaut. Zwar will die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral werden, doch wie dieses Ziel konkret erreicht werden soll bleibt offen. So kann es nicht weitergehen! Der Staat muss endlich mit gutem Beispiel vorangehen!
FAQs zur Aktion:
Der Klima-Gebäude-Check ist eine gemeinsame Online-Plattform von FragDenStaat und der Deutschen Umwelthilfe (DUH), über die alle Menschen mit wenigen Klicks die Energieausweise von öffentlichen Gebäuden abfragen könnten. Bekommen Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage, sollten Sie diese auf der Seite des Klima-Gebäude-Checks hochladen, sodass sie dann für alle sichtbar sind.
Um eine Anfrage einzureichen, gehen Sie zunächst über einen unserer Mitmachen-Buttons auf die Plattform des Klima-Gebäude-Checks. Dort klicken Sie einfach auf ein Gebäude in der Straßenkarte. Sie können auch nach einem konkreten Gebäude suchen. Im nächsten Schritt müssen Sie nur noch Ihren Namen, E-Mail- und Postadresse eingeben. Die vorformulierte Anfrage wird dann automatisch per E-Mail an die zuständige Behörde geschickt.
Ja, denn bei Tests hatte sich gezeigt, dass Behörden sonst in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nicht antworten, sondern erst einmal die Postadresse abfragen. Daher fragen wir die Postadresse gleich bei der ersten Anfrage mit ab und übermitteln sie auch an die Behörde.
Nein. Die Behörde erhält von Ihnen eine E-Mail, deren Absender eine automatisch generierte Mail-Adresse bei FragDenStaat ist. Ihre private Mailadresse wird nicht weitergeleitet, sondern dient lediglich dem Login auf FragDenStaat.de.
Ja. Die Behörden sind nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Auskunft verpflichtet. Sie behandeln solche Anfragen unserer Erfahrung nach durchaus unterschiedlich. Wir gehen davon aus, dass die Behörden in den meisten Fällen die beantragten Energieausweise herausgeben.
Ja. Alle Menschen haben das gleiche Recht, die Dokumente zu erhalten - unabhängig vom Alter, Wohnort oder Staatsangehörigkeit.
Wir empfehlen, pro Behörde nur eine Anfrage zu stellen. Hintergrund ist, dass wir vermeiden wollen, dass Kosten entstehen (siehe nächste Frage). Anfragen bei unterschiedlichen Behörden sind unbegrenzt möglich.
Grundsätzlich sind einfache Anfragen kostenfrei. Da Sie pro Anfrage nur einen Energieausweise abfragen, sollte die Auskunft als “einfach” gelten und damit ohne Gebühren bleiben. Der Anfragetext enthält aber zur zusätzlichen Absicherung den Hinweis, dass die Behörden die Anfragenden vor der Beantwortung der Anfrage kontaktieren müssen, falls Kosten anfallen sollten.
Laut Umweltinformationsgesetz (UIG) muss innerhalb eines Monats Auskunft erteilt werden.
Es kann vorkommen, dass der Behörde der Energieausweis nicht vorliegt, weil sie nur Untermieter in ihrem Gebäude ist. Für diesen Fall enthält die Anfrage die Bitte, Ihnen die Mailadresse der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Wenn Ihnen das Amt antwortet, veröffentlichen Sie diese Antwort bitte beim Klima-Gebäude-Check, damit auch andere sie sehen können! Dafür loggen Sie sich mit dem Passwort, das sie bei der Einreichung der Anfrage generiert haben, auf der FragDenStaat-Internetseite ein: fragdenstaat.de/account/login/. Antwortet das Amt auf digitalem Weg, finden Sie die Antwort direkt in ihrem Account und können Sie mit wenigen Klicks ggf. schwärzen und veröffentlichen. Bekommen Sie eine Antwort per Post, klicken Sie bei Ihrer Anfrage auf „Post erhalten“. Scannen Sie Dokumente, die Sie per Post bekommen, am besten ein oder fotografieren Sie diese ab. Dann können Sie diese genauso schwärzen und veröffentlichen und so für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Je mehr Menschen das tun, desto mehr Informationen finden alle beim Klima-Gebäude-Check.
Ja. Dokumente, die zugeschickt werden, dürfen auch (ggf. gescannt oder abfotografiert) veröffentlicht werden. Dabei sollten personenbezogene Daten geschwärzt werden. Das ist mit Tools auf der Plattform ganz einfach möglich. Mehr Details dazu im Forum.
Sie können die Behörde darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden können. Enthalten die Dokumente solche Daten, müssen die übrigen Teile trotzdem zugesendet werden.
Nein, das ist nicht zulässig.
Die Adressen kommen aus der Datenbank der Open Street Map. Dort können Sie – ähnlich wie in der Wikipedia – ggf. falsche Eintragungen zu Gebäuden aktualisieren.
Sie können hier eine neue Behörde vorschlagen.
Öffentliche Gebäude unterliegen einer besonderen energetischen Vorbildfunktion. Das heißt: der Bund, die Länder und auch die Städte und Kommunen sollen mit gutem Beispiel vorangehen, ihren Energiebedarf zu senken und gleichzeitig weniger klimaschädliche Emissionen zu produzieren. Seit Jahren passiert hier allerdings viel zu wenig. Anfragen der Deutschen Umwelthilfe haben gezeigt, dass viele öffentliche Gebäude die Anforderungen der Pariser Klimaziele nicht erfüllen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Deshalb wollen wir mit dem Klima-Gebäude-Check deutlich machen, wo Energie und Steuergelder verschwendet und das Klima weiter angeheizt wird.
Als öffentliche Gebäude definieren wir alle Gebäude, die von staatlichen Einrichtungen genutzt werden.
Ein Energieausweis ist vor allem ein Informationsträger zur energetischen Qualität eines Gebäudes. Seit 2009 ist er innerhalb Deutschlands für fast alle Gebäude Pflicht. Er gibt Auskunft zur Energieeffizienz eines Gebäudes für Strom und Wärme und vergleicht diese mit den gesetzlichen Anforderungen. So lässt sich leicht erkennen, ob ein Gebäude die Anforderungen erfüllt, oder nicht. Grundsätzlich muss jedes Gebäude einen Energieausweis haben, es sei denn das Gebäude steht unter Denkmalschutz oder es handelt sich um ein öffentliches Gebäude, welches vor dem 01.05.2014 angemietet wurde. Wenn ein Energieausweis nach 10 Jahren seine Gültigkeit verliert oder umfassende Sanierungs- oder Baumaßnahmen am Gebäude vorgenommen werden, muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Um einen Überblick über den energetischen Zustand unserer Gebäude zu erlangen, ist es wichtig, dass möglichst alle einen Energiebedarfsausweis vorweisen können.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkosten-Abrechnungen der letzten drei Jahre und gibt die in diesen Jahren verbrauchte Energiemenge an. Er sagt also mehr über das Verhalten der Nutzer*innen aus als über den Zustand des Gebäudes. Besser ist der Bedarfsausweis: Dieser gibt den energetischen Zustand eines Gebäudes wieder, da der Energiebedarf unabhängig von den Nutzer*innen durch die genaue Erfassung aller relevanten Bauteile berechnet wird. Nur so lassen sich verbindliche Aussagen zur energetischen Qualität eines Gebäudes machen. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe die Abschaffung des Verbrauchsausweises. Leider werden häufig lediglich Verbrauchsausweise angefertigt, da diese günstiger und schneller zu erstellen sind.
Ein Energieausweis muss neben den Informationen zum Energiebedarf bzw. -verbrauch Informationen zum Baujahr und Gebäudetyp, Angaben zu den wesentlichen Energieträgern für Wärme und Strom sowie weitergehende Modernisierungsempfehlungen enthalten. Da sich im Laufe der Zeit die Vorgaben, welche Daten erfasst werden müssen, verändert haben oder andere Angaben freiwillig sind, enthält nicht jeder Energieausweis die gleiche Menge an Informationen. Manchmal sind Energieausweise auch schlicht unvollständig. Um die entsprechenden Informationen im Ausweis zu finden, können Sie sich hier unsere Vorlage anschauen.
Wenn Sie einen Energieausweis von der Behörde erhalten haben, sollten Sie als Erstes überprüfen, ob die personenbezogenen Daten, also die Angabe zum Aussteller und die Unterschrift, schon geschwärzt wurden. Wenn nicht, sollten Sie dies tun. Als Nächstes sollten Sie nachschauen, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsweis handelt und dann die benötigten Daten mit Hilfe der Eingabemaske hochladen. Wo Sie die Daten im Ausweis finden, können Sie hier einsehen.
Schließlich lohnt sich noch einen Blick auf die Antwort der Behörde: Hier wird häufig angegeben, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder ob eine Anmietung durch Dritte vor dem 01.05.2014 erfolgt ist. In diesen Fällen besteht leider keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.
Abweichend von Vergleichswerten, die in den Energieausweisen angegeben werden, verwenden wir für den Klima-Gebäude-Check eine andere Skala, die nicht auf den gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auf der Klimakompatibilität der Energieeffizienz des Gebäudes beruht:
- Gebäude, die unter 70 kWh pro m2 im Jahr benötigen, bekommen eine grüne Karte und sind annähernd mit den Klimazielen vereinbar.
- Gebäude, die zwischen 70 und 140 kWh pro m2 im Jahr benötigen, bekommen eine gelbe Karte. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf.
- Gebäude, die über 140 kWh pro m2 im Jahr benötigen, bekommen eine rote Karte. Hier werden Energie und Steuergelder verschwendet und das Klima angeheizt – es muss dringend nachgebessert werden.
Die Deutsche Umwelthilfe und FragDenStaat wollen, dass sich die öffentliche Hand endlich verbindlich zu ihrer Vorbildfunktion bekennt und für alle Gebäude einen gültigen Energiebedarfsausweis und einen Sanierungsfahrplan vorlegt, der den Anforderungen an einen klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand bis 2030 entspricht.
Denn wirksamer Klimaschutz kann nicht alleine durch Privatpersonen gestemmt werden. Die öffentliche Hand hat erstens eine klare Vorbildfunktion – und kann zweitens einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudebereich leisten.
Um überhaupt eine geeignete Datenbasis zu haben, anhand der der energetische Zustand öffentlicher Liegenschaften beurteilt werden kann, fordern wir, flächendeckend den Energiebedarfsausweis mit einer einheitlichen Berechnungsmethode vorzuschreiben. Das derzeitige Nebeneinander von Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist undurchsichtig, unverständlich und fachlich nicht sinnvoll.
FragDenStaat hat bereits mehrere erfolgreiche Kampagnen auf Basis von Informationsfreiheitsgesetzen durchgeführt, unter anderem zu Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag und zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung.
Weitere Informationen zur Funktionsweise von FragDenStaat finden Sie hier.
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Downloads & Dokumente
Enthüllungsbericht Klima-Gebäude-Check |
Anleitung: Wie lese ich einen Energieausweis? |