In Deutschland überschreitet mehr als ein Viertel der Grundwassermessstellen den europäischen Nitrat-Grenzwert. Hauptursache ist die industrielle Landwirtschaft: Zu viel Stickstoffdünger belastet Böden und Gewässer und gelangt ins Grundwasser. Die Folgen sind höhere Kosten für die Trinkwasseraufbereitung, Algenblüten, Gesundheitsrisiken und der Verlust sensibler Arten. Die DUH setzt sich deshalb für eine wasserschonende Landwirtschaft ein.
Woher kommt das Nitrat im Wasser?
Für Nitratbelastungen des Grundwassers und die Nährstoffüberversorgung (Eutrophierung) von Flüssen, Seen und Meeren ist vor allem die intensive Stickstoffdüngung auf den Feldern verantwortlich, sowohl mit mineralischen als auch mit organischen Düngern, wie z.B. Mist, Gülle und Gärreste aus Biogasanlagen. Fast 90 Prozent der Nitratemissionen in Gewässer können laut Umweltbundesamt der Landwirtschaft zugerechnet werden.
Wesentliche Verursacher der Nitratüberschüsse sind Massentierhaltungsbetriebe, die einen großen Teil ihrer Futtermittel zukaufen (z.T. aus dem Ausland), die Tiere ausschließlich im Stall halten und weitaus mehr Dünger in Form von Gülle und Mist produzieren als auf dem vorhandenen Land aufgebracht werden kann und darf. Hoher Mineraldüngereinsatz in intensiv bewirtschafteten Ackerbauregionen, starke Nitratauswaschungen intensiver Kulturen und Gärreste aus Biogasanlagen tragen ebenfalls zu den hohen Nährstoffüberschüssen in Deutschland bei.
Kennzeichen für ökologische und bäuerliche Tierhaltung hingegen ist ein Nährstoffkreislauf im landwirtschaftlichen Betrieb: es werden nur so wenige Tiere gehalten, dass sie überwiegend von hofeigenen Wiesen und Äckern ernährt und ihr Mist umweltgerecht als Dünger auf die gleichen Flächen ausgebracht werden kann. Diese „Flächenbindung der Tierhaltung“ vermeidet Nährstoffüberschüsse und damit Umweltrisiken.
Die Kosten tragen wir alle
Wird mehr gedüngt als Pflanzen und Böden aufnehmen können, sickert überschüssiges Nitrat ins Grundwasser.
Die Folgen sind gravierend:
- Eutrophierung der Wasserökosysteme
- Rückgang der biologischen Vielfalt auf Grund der Verdrängung vieler Pflanzen- und Tierarten
- Belastung des Trinkwassers
Zu viel Nitrat im Wasser ist eine Gesundheitsgefahr. Aus diesem Grund schreibt die geltende Trinkwasserverordnung in Deutschland, basierend auf EU-Vorgaben, einen Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter für Grund- und Trinkwasser vor. In vielen Regionen wird dieser Grenzwert im Grundwasser um ein Vielfaches überschritten. Damit der Wert an unserem Wasserhahn trotzdem eingehalten wird, müssen Wasserwerke teure Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserqualität ergreifen. Die Kosten tragen Verbraucherinnen und Verbraucher.
So warnt das Umweltbundesamt vor einer möglichen Erhöhung der Trinkwasserpreise von bis zu 45 Prozent im Falle von Überdüngung. Doch es könnte noch wesentlich teurer werden: Die EU will unser Trinkwasser sauber und bezahlbar halten. Deshalb haben sich die EU-Staaten auf einheitliche Regeln für den Schutz des Trink- und Grundwassers verständigt. Auf dieser Basis hat die EU Deutschland wegen der zu hohen Nitrateinträge ins Grund- und Oberflächenwasser verklagt. Es drohte eine Strafzahlung von 880.000 Euro täglich, die am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hätten zahlen müssen. Die Strafzahlungen konnten zwar 2023 abgewendet werden, indem versprochen wurde, das Düngerecht zu verbessern. Doch die Bundesregierung hat 2025 eine Reihe von Zusagen noch immer nicht umgesetzt und sogar zentrale Verbesserungen wieder abgeschafft, wie die Verordnung zum Erfassen von Nährstoffbilanzen und Nitratüberschüssen. Mit dieser Nichtumsetzung von EU-Regeln riskiert die Regierung nicht nur mehr Nitrat im Grundwasser, sondern auch ein erneutes teures Vertragsverletzungsverfahren.
- EU-Nitratrichtlinie: Die Nitratrichtlinie soll Gewässer vor Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft schützen und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu entsprechenden Aktionsprogrammen. Sie schreibt bereits seit 1991 vor, Grundwasser vor Nitratbelastungen über 50 mg/l zu schützen.
- Düngeverordnung: In Deutschland werden zentrale Vorgaben der Nitratrichtlinie insbesondere über die Düngeverordnung umgesetzt, die Regeln für eine bedarfsgerechte Düngung und zur Begrenzung von Nährstoffverlusten festlegt. Sie hat sich allerdings in den letzten Jahren trotz mehrerer Novellierungen vor allem wegen der zahlreichen Ausnahmen und freiwilligen Maßnahmen als unzureichend erwiesen, diesen Grenzwert flächendeckend einzuhalten und Gewässer vor übermäßigen Stickstoffeinträgen zu schützen.
- EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Die WRRL ist 2020 in Kraft getreten und war ein Neubeginn für die integrierte Gewässerschutzpolitik, da sie eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer bietet. Die Richtlinie bildet den übergeordneten europäischen Rechtsrahmen zum Schutz von Flüssen, Seen, Küstengewässern und Grundwasser. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine Verschlechterung zu verhindern und einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Auch in dieser Richtlinie wird der Grenzwert von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser festgelegt.
- EU-Trinkwasserrichtlinie: Sie definiert Qualitätsstandards für Trinkwasser und soll die menschliche Gesundheit vor Verunreinigungen schützen. Auch der Grenzwert von 50 mg/l für Nitrat im Trinkwasser ist in der Richtlinie festgeschrieben.
- EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, 2008): Die MSRL verpflichtet die EU-Staaten, einen guten Umweltzustand der Meeresgewässer zu erreichen bzw. zu erhalten. Dazu gehört ausdrücklich auch die Verringerung der durch Nährstoffeinträge verursachten Eutrophierung.
Wir setzen Wasserschutz durch – wenn nötig auf dem Rechtsweg
Die kontinuierliche hohe Nitratbelastung im Grundwasser zeigt: Deutschland tut nicht genug, um Stoffeinträge zu verhindern. Deshalb hat die DUH 2018 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Klage zielte darauf ab, die Düngegesetzgebung zu verschärfen. Diese war aus Sicht der DUH auch nach der Novellierung 2020 ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers zu reduzieren und Grenzwerte einzuhalten. Im Jahr 2025 fällte das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung im Sinne der DUH: Die Bundesregierung muss nun eine neues Nitrataktionsprogramm aufstellen und darlegen, mit welchen Maßnahmen sie überall den Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser einhalten will. Die Umsetzung des Urteils durch die Bundesregierung ist bislang nicht erfolgt.
Auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hatte die DUH 2019 zudem Klage gegen die zuständigen Landesregierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW) eingereicht. Beide beklagten Länder haben zu hohe, nicht flächenangepasste Tierbestände und entsprechend hohe Nährstoffüberschüsse. Im Frühjahr 2025 gab das Bundesverwaltungsgericht der DUH auch in diesem Fall recht: das Ziel der WRRL, die Gewässerkörper hin zu einem guten chemischen Zustand zu entwickeln, kann in der Flussgebietseinheit Ems mit den bisher festgelegten Maßnahmen nicht erreicht werden. Die zuständigen Landesbehörden sind nun aufgefordert, ein effektives Maßnahmenprogramm zum Schutz des Grundwassers vorzulegen.
Unsere Forderungen
- Die Düngeverordnung muss verbessert werden, Nährstoffe müssen digital erfasst und besser kontrolliert werden.
- Die maximal zulässigen betrieblichen Nährstoffüberschüsse sind auf ein wissenschaftlich abgesichertes Maß zu senken.
- Eine flächengebundene Tierhaltung mit max. 2 Großvieheinheiten (GV) bzw. 1,4 GV pro Hektar in ökologisch sensiblen Gebieten, um Wasser und Artenvielfalt zu schützen.
- Ein Umbau der Tierhaltung für mehr Tierschutz mit weniger Tieren und eine regional kreislauforientierte Landwirtschaft.
- Wer Nitrat in die Umwelt entlässt, muss dafür zur Kasse gebeten werden. Die Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe sowie Einführung einer Abgabe auf synthetische Düngemittel, hilft einen ressourcenschonenden Düngereinsatz zu sichern.
- Eine deutlich stärkere Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auf die Honorierung von Ökosystemleistungen, z.B. über eine Gemeinwohlprämie. Hektar-Prämien auch für überdüngte Flächen müssen gestoppt werden.
- Eine verbesserte Förderung des ökologischen Landbaus
Landwirtschaftsdialoge für sauberes Wasser
Wir sind der Ansicht, dass Gewässerschutz nur gemeinsam mit der Landwirtschaft möglich ist, und engagieren uns für eine gesellschaftliche Wertschätzung und Finanzierung der Landwirtinnen und Landwirte für ihre Umweltleistungen.
In der Broschüre „Landwirtschaft und Gewässerschutz – was wir aus der Praxis lernen können“ werden zahlreiche Beispiele guter Praxis zu verschiedenen gewässerschonenden Bewirtschaftungssystemen, Maschinen, Anbaumethoden und Vermarktungsideen vorgestellt. Denn Landwirtschaft und Gewässerschutz muss kein Widerspruch sein. Dank der DUH-Dialogformate zum Wasserschutz und den DUH-Projekten für Fairness in der Lebensmittelkette gelingt es immer wieder, die zwischen Landbewirtschaftenden und Umweltschützerinnen und -schützern entstandenen Gräben zu überbrücken.
Häufig gestellte Fragen
Die EU-Landwirtschaftspolitik (GAP) setzt seit Jahrzehnten falsche Anreize. EU-Subventionen fließen als sogenannte Direktzahlungen pro Hektar an Landwirtschaftsbetriebe, auch wenn diese Nitratbelastungen verursachen. Diese Zahlungen werden auch ausgezahlt, wenn zu viel Gülle aus Massentierhaltung auf den Flächen ausgebracht wird. Wir fordern statt pauschaler Hektarprämien in Zukunft nur noch Leistungen mit Subventionen zu bezahlen, die dem Wasserschutz, dem Arten- und Klimaschutz zugutekommen. Aktuell leistet der Ökolandbau zuverlässig Beiträge zum Wasserschutz - eine adäquate Belohnung dieser Leistung gibt es längst nicht in allen Bundesländern. Leider droht ab 2028 eine Kürzung der Gelder für die wenigen sogenannte Öko-Regelungen bei den Agrarsubventionen. In Anbetracht der Klima- und Biodiversitätskrise verschlechtern die Pläne noch das fatale System der Direktzahlungen. Im Klartext: Milliarden an Steuergeldern fließen pro Hektar, aber sie belohnen Großbetriebe, während Leistungen wie Umweltmaßnahmen der Landwirtschaft noch geringer honoriert werden. Die GAP könnte mit einer Umverteilung der Agrarzahlungen maßgeblich zu einer umwelt- und gewässerschonenden Landwirtschaft beitragen, bleibt aber hinter ihrem Potential zurück. Wenn sich die Umwelteffizienz der GAP-Zahlungen bis 2028 nicht noch deutlich verbessert, sollte der EU-Agrarhaushalt vollständig umgewidmet werden für den Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz.
Rund 56.000 Biobetriebe zeigen täglich wie mit einer umweltverträglichen Düngung bei geringen Ertragsrückgängen eine stabile Lebensmittelerzeugung möglich ist. Wissenschaftliche Studien in der konventionellen Landwirtschaft zeigen, dass die vorhandenen Stickstoffvorräte im Boden oft unterschätzt werden. Dadurch wird ein höherer Düngebedarf als eigentlich nötig berechnet. Durch eine reduzierte, aber dennoch für die Ackerpflanzen bedarfsgerechte Düngung ist es demnach möglich, stabile Erträge zu erzielen, ohne dass übermäßig viel Nitrat ins Grundwasser entweicht. Auch Maßnahmen eine Diversifizierung von Fruchtfolgen oder der Anbau von Leguminosen, die Stickstoff aus der Luft pflanzenverfügbar machen, hilft, den Düngebedarf zu reduzieren. So kann auch die Abhängigkeit von importierten mineralischen Düngemitteln reduziert werden.
Statt diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der neuen Düngeverordnung zu berücksichtigen, lässt die Bundesregierung derzeit gesetzlich zu hohe Stickstoffmengen bei der Düngung zu, die den eigentlichen Bedarf der Pflanzen weit übersteigen, und als Nitrat im Grundwasser landen.
Die Fleisch- und Milchindustrie profitiert, wenn Agrarbetriebe große Tierzahlen halten und große Mengen einheitlicher Ware an Fleischtieren und Milch zu niedrigen Kosten liefern. Übersteigt die Zahl der Tiere in einer Region die gewässerverträglichen Zahlen wie in vielen Regionen der Niederlande, NRW und Niedersachsen, dann müssten aus Gründen des Wasserschutzes die Gülle (bzw. Gärreste) aus der Region wegtransportiert werden. Transporte aber kosten Geld, so werden in den Niederlanden rund 40 Euro veranschlagt, um die Gülle von einem einzigen Schweinemastplatz aus einer mit Gülle überdüngten Region wegzubringen. Das macht Schweinefleisch für Fleischkonzerne teurer. Sie profitieren, wenn Behörden einfach nicht kontrollieren, wo die Gülle bleibt, wenn Landwirtschaftsbetriebe ihren Stickstoff-Input und Output nicht bilanzieren müssen und somit die Verursacher von Überdüngung intransparent bleiben. Und sie profitieren, wenn Gesetze weiterhin erlauben, dass viel zu viel Gülle und andere Dünger pro Hektar ausgebracht werden, weil das Entsorgungskosten für ihre Lieferanten spart. Die EU beziffert Nutzen und Kosten strenger Nitrat- bzw. Düngeregeln: Die Umsetzung der Nitratrichtlinie zum Wasserschutz kostet rund 22 Milliarden Euro pro Jahr. Die Stickstoffbelastung aus der intensiven Landwirtschaft verursacht hingegen in der EU jährlich Schäden und Kosten in Höhe von bis zu 182 Milliarden Euro, u.a. für die Trinkwasseraufbereitung. Diese Kosten wälzen v.a. die Fleisch- und Milchindustrie auf uns als Gesellschaft ab, während sie weiter billiges Fleisch aus der Massentierhaltung bekommen. Das haben wir satt! Deshalb fordern wir ein Düngerecht, dass die Verursacher von Nitratemissionen
Bei Verbandsklagen wie die der DUH gegen die Bundesregierung wäre das bestmögliche Szenario, dass es gar nicht zu einem solchen Verfahren kommen müsste, da die zuständigen Stellen die Umsetzung von EU-Recht angehen, ohne das gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Wenn Verbandsklagen doch von Nöten werden, weil Umweltrecht nicht eingehalten wird, ist der beste Fall ein schnelles Ergebnis, dass die Regierung zur Einhaltung von Umweltstandards bringt. Auch die Abwendung von weiteren Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und damit einhergehende Strafzahlungen, die letztendlich die Steuerzahler tragen müssten, sind im Falle Nitrat ein wichtiges Klageziel.
Die EU-Nitratrichtlinie existiert bereits seit 1991. Die Nitrat-Richtlinie ist damit einer der ersten europäischen Rechtsakte mit dem Ziel, die Umweltverschmutzung zu bekämpfen und die Wasserqualität zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die Wasserqualität in Europa zu schützen, indem gezielt die Grund- und Oberflächengewässer vor Nitrat-Verunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen bewahrt werden. Zentrale Regel: Der Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l Grundwasser darf nicht überschritten werden. Mit Blick auf Trinkwassergewinnung erspart die Richtlinie laut EU-Kommission gesellschaftliche Schäden in Höhe von 10 bis 22 Milliarden Euro pro Jahr. Ohne Nitrat- Regulierung müssten wir für sauberes Wasser Kosten in dieser Größenordnung für die Wasseraufbereitung stemmen. Die Nitratrichtlinie umzusetzen kostet 3- bis 7-mal so wenig (2,8 bis 3,1 Milliarden Euro pro Jahr). Diese Kosten liegen bei den Verursachern, den landwirtschaftlichen Betrieben, und bei Behörden.
Grundwasser ist unsere Hauptquelle für Trinkwasser. Eine zu hohe Nitrataufnahme über Trinkwasser ist nachweislich krebserregend, also darf erst gar nicht zu viel Nitrat ins Grundwasser gelangen. Aber in Deutschland überschreitet der Nitratwert an 26 % der Messstellen den Grenzwert von 50 mg pro Liter. In Dänemark plant die Regierung, den Grenzwert auf unter 10 mg pro Liter zu senken, um Krebsrisiken für die Bevölkerung und die Algenbelastung der Fjorde und der Ostsee verringern – nicht zuletzt für eine bessere Qualität der Badegewässer und Urlaubsstrände.
Die Klage der DUH auf Grundlage der EU-Nitratrichtlinie zielte darauf ab, das nationale Düngerecht zu reformieren, um auch in Deutschland überall den Grenzwert zu erreichen. Die im Jahr 2017 und 2020 novellierte Düngeverordnung ist angesichts der zahlreichen Grenzwertüberschreitungen im Nitratmessnetz aus Sicht der DUH ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers und der Gewässer schnellstmöglich zu reduzieren. Deshalb reichte die DUH im Juli 2018 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes-Landwirtschaftsministerium, ein, die im Oktober 2025 erfolgreich zugunsten der DUH entschieden wurde.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, einen guten ökologischen und chemischen mit klaren Grenzwerten für Nitrat- und Pestizidbelastungen in europäischen Gewässern zu erreichen. Die EU- Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, diese Umweltziele für Oberflächengewässer und Grundwasser in einem Maßnahmenprogramm zu verankern. Dazu zählt auch die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes von 50 mg/l. Um die Erreichung dieser Ziele sicher zu stellen, müssen seitens der zuständigen Landesbehörden flussgebietsbezogene Bewirtschaftungspläne samt Maßnahmenprogrammen erstellt werden, die zyklisch alle 6 Jahre überarbeitet werden. Viele Gewässer in NRW und Niedersachsen verfehlen die Grenzwerte.
Die WRRL ist die Grundlage der Klage, die die DUH 2019 gegen die Länder NRW und Niedersachsen eingereicht und im Frühjahr 2025 gewonnen hatte. Nach der Datenlage von 2015 befanden sich 21 der insgesamt 40 Grundwasserkörper innerhalb der Flussgebietseinheit Ems in einem schlechten chemischen Zustand. Der Grund hierfür ist eine zu hohe Belastung mit Nitrat; somit überschreitet die Hälfte der Grundwasserkörper den Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l. Mit dem Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes verstoßen die Länder Niedersachsen und NRW gegen geltendes EU-Recht. Mit Blick auf sauberes Wasser war diese Klage der Deutschen Umwelthilfe als klageberechtigter Umweltverein notwendig. Ohne Druck erlassen die Bundesländer keine hinreichenden Regeln für die Agrarbetriebe für den Wasserschutz, sondern sie lassen die Verschmutzung zu.
Über die Hälfte der Grundwasserkörper der Flussgebietseinheit Ems sind in einem schlechten chemischen Zustand auf Grund zu hoher Nitratbelastung. In all diesen Gewässern wird der Nitratgrenzwert von 50 mg/l überschritten.
Niedersachsen und Teile NRWs haben seit Jahren zu hohe Nährstoffüberschüsse, da auf großen Flächen eine intensive Landwirtschaft betrieben wird. Grundwasser und Oberflächengewässer werden dadurch stark belastet. Die Flussgebietseinheit Ems ist zudem wegen der hohen Nutztierdichte und ungünstig durchlässigen, sandigen Böden besonders stark von der Nitratbelastung im Grundwasser betroffen. Wir hoffen, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dazu beiträgt, die Ems besser vor Stoffeinträgen zu schützen.
Kontakt
© DUH/Erdmann Reinhild Benning
Senior Beraterin für Agrarpolitik
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Leonie Paritong
Fachreferentin Landwirtschaft & Ernährung
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