Bitte unterstützen Sie unsere Klagen gegen Bayer, Monsanto & Co.
Wir sagen den Pestizidkonzernen den Kampf an. Mit unseren rechtlichen Verfahren haben wir eine Chance, endlich der Pestizidflut Einhalt zu gebieten. Uns geht es nicht nur um Glyphosat – wir wollen besonders giftige und umweltschädliche Produkte so schnell wie möglich vom Markt nehmen, denn es gibt weitaus mehr Mittel, die bspw. das Trinkwasser verschmutzen. Weitere Klagen gegen Mittel mit hochgiftigen Wirkstoffe sind daher bereits in Planung. Dafür benötigen wir auch zukünftig Informationen von Whistleblowern, geballte wissenschaftliche Expertise und vor allem finanzielle Unterstützung für unsere Arbeit und die Klageverfahren.
In Deutschland sind allein über 50 glyphosathaltige Produkte zugelassen, darunter zehn frei verkäufliche (!) für Haus und Garten. Zahlreiche Studien haben bereits gezeigt, dass Glyphosat nicht nur kritisch für die Umwelt ist, der Stoff wurde von der WHO auch als „wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Anhaltspunkte bestehen auch für schädiche Auswirkungen auf das Mikrobiom von Lebewesen (Universität Tübingen). Das ist ein unverantwortliches Risiko für Verbraucher, bei denen das Herbizid nicht nur auf ihrem Teller, sondern auch in ungeschulten Händen landet.
- Klage gegen die Zulassung von „Roundup PowerFlex“ (Bayer). Wirkstoff: Glyphosat
- Klage gegen „ Tactic“ (Adama Deutschland GmbH). Wirkstoffe: Pendimethalin, Flufenacet und Diflufenican
- Verfahren gegen „Elipris“ (Corteva GmbH München). Wirkstoffe: u.a. Diflufenican und Flufenacet
- Beiladung zu Herstellerverfahren bezüglich „Sherpa Duo“ (SBM Development France). Wirkstoffe: Cypermethrin und Piperonylbutoxid
- Beiladung zu Herstellerverfahren bezüglich „Tactic“ (ADAMA Deutschland).
Zum Hintergrund: Das Pflanzenschutzmittelrecht sieht vor, dass die nationalen Behörden Pestizide nochmals überprüfen und neu zulassen müssen, wenn eine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene stattgefunden hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Produkte auf den Markt gelangen, die nach dem neuesten Stand der Wissenschaft sicher sind.
Am Beispiel "Roundup PowerFlex" zeigt sich wieder einmal wie groß die Sicherheitslücken sind.
Bei diesem Pestizid wurde das Verfahren den uns vorliegenden Unterlagen zufolge nicht eingehalten: Nach Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat im Jahr 2017 erklärte das BVL im Jahr 2018, alle bestehenden Zulassungen mit dem Wirkstoff Glyphosat geprüft zu haben. Für die Erneuerung der Zulassung hätte nach dem Pflanzenschutzgesetz das Einvernehmen des Umweltbundesamtes eingeholt werden müssen. Doch die zentrale Umweltbehörde wurde damals nicht mit der Überprüfung der Zulassungen befasst. In der Folge ist die gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der umweltbezogenen Risikobewertung bei „Roundup PowerFlex“ schlichtweg unterblieben, das Mittel ist seit Jahren ohne aktuelle Risikobewertung auf dem Markt.
Unsere Klage hat diese Bewertungslücke aufgedeckt und dazu geführt, dass das UBA die Risikobewertung nachholen konnte. In seiner Stellungnahme vom Oktober 2023 äußert das UBA erhebliche Bedenken wegen schädlicher Auswirkungen auf Grundwasser und Naturhaushalt. Hätte das BVL, wie rechtlich vorgeschrieben, diese Bewertung schon im Jahr 2017/2018 eingeholt, hätte „Roundup PowerFlex“ schon vor Jahren weitgehend verboten werden müssen.
Wir haben am 28. Februar dieses Jahres dem Gericht die neuen Ergebnisse unserer Überprüfung der Glyphosat-Akten mit der Bewertung übermittelt, dass dieser Fehler im Zulassungsverfahren zwingend den unverzüglichen Widerruf der Zulassung erfordert.
Die Pestizidhersteller sind aufgeschreckt von unserem ersten juristischen Erfolg, den wir Ende 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erzielt haben. Dieses hat nämlich obergerichtlich eine zuvor vom Verwaltungsgericht Braunschweig ergangene Entscheidung korrigiert und ausdrücklich bejaht, dass wir in einem Klageverfahren eines Herstellers auf unseren Antrag hin beizuladen sind. Inhaltlich gefeiert werden kann auch, dass die Zulassungen der grundwassergefährdenden Pestizide Gardo Gold und Dual Gold inzwischen infolge der Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirk-stoff S-Metolachlor widerrufen wurden. Diese Mittel dürfen ab Juli 2024 nicht mehr angewendet werden! Wir setzen uns dafür ein, dass die schädlichen Mittel noch früher vom Markt gehen.
Wir brauchen Sie an unserer Seite.
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