Wir klagen gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung! Erneut unterstützen wir Kläger*innen des historischen Klimabeschlusses von 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem historischen Klimabeschluss bereits klar gemacht, dass sich aus dem Grundgesetz ein Klimaschutzgebot ergibt. Das Gebot sogenannter „intertemporaler Freiheitssicherung“ gibt vor, dass CO2-Reduktionslasten nicht einfach in die Zukunft verschoben werden dürfen, weil sonst die Freiheit künftiger Generationen gefährdet wird. Durch das Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 beschlossen hat, passiert nun aber genau das: Ein riesiger Berg an CO2-Schulden wird in die Zukunft verschoben, statt ihn jetzt mit wirkungsvollen Maßnahmen abzutragen.

Das Klimaschutzprogramm bestimmt maßgeblich, wie viele Emissionen die Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahren noch ausstoßen darf. Dabei gibt die Bundesregierung selbst zu, dass bei  Umsetzung des Klimaschutzprogramms die Klimaziele bis 2030 nicht ansatzweise eingehalten werden können. Eine Lücke von bis zu 331 Millionen Tonnen CO2 Äquivalenten bliebe offen.

Für uns steht fest: Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese riesige Minderungslücke nicht mehr grundrechtskonform geschlossen werden. Die geringen Emissionen, die dann überhaupt noch in den einzelnen Sektoren ausgestoßen werden dürften, würden zu massiv in unsere Freiheit eingreifen.

Die Freiheitsgefährdung künftiger Generationen ist mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorprogrammiert.

Mit unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzprogramm wollen wir die Bundesregierung auf einen grundrechtskonformen Klimaschutzkurs bringen.

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