Es gibt immer mehr Photovoltaikmodule in Deutschland – und das ist gut so. Denn ohne erneuerbare Energien wird der Klimawandel nicht bewältigt werden können. Aber man darf nicht vergessen, dass die Module irgendwann ausgetauscht oder entsorgt werden müssen. Um den maximalen Klimaschutzbeitrag und die Schonung von Ressourcen zu erreichen, spielen Wiederverwendung und Recycling zur Schließung von Kreisläufen eine wichtige Rolle.

Jedes Jahr werden weltweit große Mengen an Photovoltaikmodulen installiert. In Deutschland waren es 2016 bereits 4 Millionen Tonnen – Tendenz steigend. Nun erreichen erste Photovoltaiksysteme ihr physisches und teils auch ihr ökonomisches Lebensende. Diese ‚Altmodule‘ werden in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle spielen. 2030 wird eine Menge von bis zu 1 Million Tonnen Altmodule prognostiziert. Deshalb ist es wichtig die Sammel- und Entsorgungsstrukturen bereits heute für die Zukunft fit zu machen.

Dem Erfolg beim Ausbau der Solarenergie müssen Fortschritte bei der Entsorgung folgen

Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes ist es wichtig, dass PV-Anlagen solange wie möglich verwendet und am Produktlebensende möglichst ressourcenschonend recycelt werden. Hierzu bedarf es allerdings verbesserter Strukturen und Vorgaben zum Öko-Design, zur Sammlung, Funktionsprüfung und dem Recycling. Damit vergrößert sich nicht nur den Beitrag zum Umweltschutz, sondern es wird auch der Innovationsstandort Deutschland gestärkt.

Gemeinsames Weißbuch der DUH mit Unternehmen der Solar- und Entsorgungsbranche

Um die Wiederverwendung und das Recycling von Photovoltaikmodulen und damit auch die Energiewende zu stärken, hat die DUH gemeinsam mit den Partnern aus der Solar- und Entsorgungsbranche First Solar, Rosi Solar, Take-e-way und Veolia ein Weißbuch mit Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet und veröffentlicht.  Grundlage war eine Untersuchung der DUH zur Entsorgung von PV-Modulen in Deutschland (Stand 2020). Hierzu hat die DUH einschlägige Literatur ausgewertet, leifadengestützte Experteninterviews vorgenommen und eine Befragung unter Aufkäufer*innen, Sammelsystemen, Recyclern, Installateuren und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführt.

Korrekte Anmeldung zur Entsorgung

Werden Photovoltaikmodule in Verkehr gebracht, muss durch Kontrollen des Umweltbundesamtes sichergestellt werden, dass eine verpflichtende Anmeldung der Hersteller bei der Stiftung Elektroaltgeräte Register (Stiftung ear) erfolgt. Direktimporte von Modulen ohne eine offizielle Anmeldung zur Entsorgung führen zur illegalen Umgehung von Entsorgungskosten und benachteiligen rechtschaffende Akteur*innen.

Flächendeckende Sammlung, Funktionsprüfung und lange Nutzung

Um die Wiederverwendung und das umweltfreundliche Recycling von Photovoltaikmodulen weiter voranzubringen, müssen die Erfassungsstrukturen verbessert werden. Privatpersonen und gewerblichen Anwendern sollten hierzu nutzerfreundliche und flächendeckende Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Festlegung einheitlicher Mindeststandards zur Erfassung von Altmodulen durch die Bundesländer (Maßnahmen zum Schutz der Module, Vorgaben zu Sammelbehältern oder festgelegte Rückgabemengen pro Kopf und Tag von mindestens 30 Stück) können vor allem bei den kommunalen Wertstoffhöfen zu einer Erhöhung der Sammelmengen und zu einer besseren Ausschöpfung des Wiederverwendungspotentials führen.

Hersteller sollten dazu verpflichtet werden sich einem Rücknahmesystem anzuschließen oder ähnlich gute Rückgabemöglichkeiten mit ausreichend Sammelstellen zu schaffen. Für gewerbliche Anwender sollten Sammelpunkte mindestens in jedem zweistelligen Postleitzahlengebiet vorhanden sein. Damit das Wiederverwendungspotential von Altmodulen voll ausgeschöpft werden kann, ist die Erarbeitung einheitlicher Standards zur Funktionsprüfung und eine Zertifizierung von Installateur*innen und Handwerker*innen nötig. Zu viele Module werden beim Auf- und Abbau beschädigt. Illegale Exporte nicht mehr funktionstüchtiger Module müssen durch Nachweispflichten, einheitliche Abfallidentifikationsnummern und engmaschige Kontrollen von Zoll- und Hafenbehörden verhindert werden.

Anspruchsvolle Recyclinganforderungen und verbessertes Öko-Design

Um das Recycling für alle Akteur*innen auf ein noch höheres Niveau zu heben, sollten verfügbare Recyclingmöglichkeiten durch das Bundesumweltministerium gesetzlich festgelegt werden. So sollte die Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronikgeräte nicht nur Anforderungen an das Recycling von Aluminium und Cadmiumtellurid enthalten. Recyclinganforderungen für Silizium oder Silber sollten Bestandteil der nächsten Überarbeitung der Verordnung sein. Langfristiges Ziel muss sein, Stoffkreisläufe zu schließen und auch das Glasrecycling langfristig so zu verbessern, dass es zur erneuten Modulproduktion eingesetzt werden kann.

Grüne Beschaffungsrichtlinien von Bund, Ländern und Kommunen sollten bei vergleichbaren Produkten solche mit Rezyklateinsatz bevorzugen. Auf EU-Ebene sollten verpflichtende Öko-Designvorgaben, etwa zur leichteren Trennbarkeit von Materialien, die Recyclingfähigkeit von Photovoltaikmodulen erhöhen – ohne deren Nutzungsdauer einzuschränken.

Kontakt

Copyright: © Heidi Scherm

Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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Copyright: © Miruchna

Viktor Schödwell
Senior Expert Kreislaufwirtschaft
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