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Warum Bioabfall trennen?

Bio ist mehr, als man denkt: Die organischen Abfälle machen 30 bis 40 Prozent der gesamten Haushaltsabfälle in Deutschland aus. Landen diese in der Biotonne, dann kann aus Küchenabfällen, Gartenschnitt und Co. wertvoller Kompost für die Landwirtschaft, den Garten sowie umweltfreundliche Energie gewonnen werden. Bioabfälle ersetzen die energieintensive Herstellung von Kunstdünger und die Nutzung fossiler Energieträger. Eine konsequente und verbraucherfreundliche Bioabfallsammlung könnte deutschlandweit etwa 740.000 Tonnen CO2 pro Jahr sparen. Mit diesen positiven Effekten auf die Umwelt und das Klima, sind Bioabfälle echte Alleskönner und müssen richtig getrennt werden. Zwar sammeln die Kommunen deutschlandweit bereits jedes Jahr 4,7 Millionen Tonnen Bioabfall, aber damit ist die Tonne gerade einmal halb voll. Jedes Jahr könnten rund 3,5 Millionen Tonnen mehr erfasst werden.

Alle Kommunen müssen Bioabfallsammlung anbieten

Seit dem 1. Januar 2015 sind Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, ihren Einwohnern ein System zur Getrenntsammlung von Bioabfällen aus Haushalten, also von Küchen- und Gartenabfällen, bereitzustellen. Nach DUH-Recherchen gibt es in 18 Landkreisen und kreisfreien Städten noch immer keine getrennte Bioabfallsammlung. In 30 weiteren Kommunen gibt es nur sogenannte Bringsysteme, bei denen Bürgerinnen und Bürger ihren Bioabfall zu Kompostierungsanlagen, Wertstoffhöfen oder Sammelbehältern im öffentlichen Raum bringen müssen.

Wussten Sie’s schon?

Aus einer Tonne Bioabfall entsteht in zehn bis zwölf Wochen 350-450 Kilogramm Kompost, der aufwendig hergestellten Kunstdünger ersetzt. Zudem können durchschnittlich 110 Kubikmeter Biogas aus einer Tonne Bioabfall gewonnen werden, dies ersetzt 66 Liter Heizöl.

Durch solche verbraucherunfreundlichen Sammelsysteme landet der meiste Bioabfall auch weiterhin im Restmüll. Auch in Regionen, in denen Biotonnen angeboten werden, fehlt häufig der Benutzungszwang, sodass die Tonnen nicht flächendeckend zur Sammlung bereitstehen. Damit die Sammlung so komfortabel wie möglich ablaufen kann, sollten geeignete Sammelbehältnisse für zu Hause bereitgestellt oder empfohlen werden.

Viele Abfälle, die eigentlich in die Biotonne gehören, lassen sich vermeiden. Das gilt insbesondere für Lebensmittel. Daher ist unser erster Tipp: Prüfen Sie, ob der vermeintliche Biomüll tatsächlich ein Fall für die Tonne ist. Grundsätzlich darf alles, was pflanzlicher Herkunft ist, über die Biotonne entsorgt werden. Dazu gehören neben Küchen- und Speiseresten auch Grün- und Gartenabfälle.

Diese Abfälle sind in der Regel zur Entsorgung in der Biotonne geeignet:

  • Pflanzliche Speisereste
  • Gemüseschalen und -reste (Achtung: Die Aufkleber auf Obst und Gemüse müssen vor der Entsorgung entfernt werden.)
  • Obstkerne und -schalen (auch von Zitrus- und Südfrüchten wie Bananen)
  • Kaffeesatz und -filtertüten
  • Teebeutel (ohne Klammer)
  • Gartenabfälle – einige Kommunen bieten separate Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle an. Größere Mengen können in jedem Fall bei der örtlichen Sammelstelle abgegeben werden.
  • Topfpflanzen (auch mit Erde, aber ohne Topf)
  • Schnittblumen
  • Rinden
  • Reste von Brot und Backwaren
  • Eierschalen (für die Biotonne meistens kein Problem, für den heimischen Kompost aber ungeeignet)
  • Küchentücher aus Papier (Achtung: Sind die Tücher besonders reißfest oder parfümiert? Dann besser im Restmüll entsorgen.)
  • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
  • Nussschalen
  • Haare
  • Federn
  • Sägespäne (von unbehandeltem Holz)

Bei diesen Lebensmitteln reichen die Zersetzungsprozesse in einer Kompostierungsanlage im Regelfall nicht aus. Sie sollten nur bei Vorhandensein einer Vergärungsanlage (Verlinkung auf unteren Teil) im Bioabfall landen:

  • Fleisch
  • Knochen
  • Kleintierstreu (nur aus biologisch abbaubarem Material)
  • Bioabfall-Behälter und –Tonne mit Zeitungs- oder Küchenpapier oder Eierkartons auslegen, die die Feuchtigkeit aufsaugen.
  • Speisereste, insbesondere Fleisch- und Fischreste, können in Papier eingewickelt werden, um Geruchs- und Schimmelbildung und Madenentwicklung zu vermeiden.
  • Tonnendeckel mit Essigmischung besprühen, um Insekten fernzuhalten.

Achtung bei „kompostierbaren“ Plastiktüten!

Manche Plastiktüten werden mit den Worten „kompostierbar“ bzw. „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet und sollen damit für die Sammlung von Bioabfall geeignet sein. Tatsächlich akzeptieren einige Kommunen nur bestimmte kompostierbare Bioabfallbeutel. Die meisten haben damit aber ein Problem: In den Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen zersetzen sich die „biologisch abbaubaren“ Plastiktüten häufig nicht schnell genug und müssen deshalb aussortiert und teuer entsorgt werden. Besser geeignet sind Papiertüten und Zeitungspapier oder man entleert den Eimer direkt in die Biotonne.

Forderungen der Deutschen Umwelthilfe

  • Die flächendeckende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfall in ganz Deutschland.
  • Die Umsetzung der Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfall durch ein „Holsystem“. Als Bringsystem konzipierte zusätzliche Sammelstationen können für Grünschnitt oder Laub eine sinnvolle Ergänzung sein, aber nicht als Ersatz für eine Bioabfalltonne.
  • Die Steigerung der gesammelten Bio- und Grünabfallmenge pro Einwohner und Jahr sollten sich, je nach Struktur der Einzugsgebiete (ländlicher Raum, Städte und Metropolregion), am Niveau der besten Städte und Kommunen orientieren.
  • Verbesserung und Intensivierung der Abfallberatung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen durch die Kommunen. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zum Nutzen der getrennten Bioabfallsammlung und das Angebot verbraucherfreundlicher Vorsortiergefäße.
  • Die Kommunen und Landkreise sollen dafür sorgen, durch Aufklärungsarbeit und Kontrollen die Qualität der getrennten Bioabfallsammlung zu verbessern und den Störstoffanteil zu senken.
  • Soweit die öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften sich der gesetzlichen Getrenntsammlungspflicht verweigern, sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden rechtliche Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die EU-Abfallrahmenrichtlinie müssen konsequent umgesetzt werden.

Weiterführende Links

Kontakt

Copyright: © Heidi Scherm

Thomas Fischer
Leiter Kreislaufwirtschaft
E-Mail: Mail schreiben

Copyright: © Finke / DUH

Elena Schägg
Referentin Kreislaufwirtschaft
E-Mail: Mail schreiben

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