Statt neu kaufen – Elektrogeräte reparieren und wiederverwenden
Das Handydisplay ist gebrochen, die Lampe hat einen Wackelkontakt oder der Geschirrspüler zeigt eine Fehlermeldung. Nicht alles, was kaputt gegangen ist, muss gleich durch einen Neukauf ersetzt werden. Oft können Elektrogeräte wieder repariert und dadurch viel länger genutzt werden. Und falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist, ist vielleicht auch ein Second-Hand-Gerät ausreichend. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Denn die Produktion von Elektrogeräten geht mit einem enormen Ressourcenverbrauch und hohen Klimaemissionen einher. Durch Reparatur und Wiederverwendung können diese Umweltbelastungen vermieden werden!
Das Problem
Verbraucher:innen stoßen oft auf Hindernisse, wenn sie versuchen, Elektrogeräte zu reparieren. Schon einfache Reparaturen wie beispielsweise der Wechsel eines Akkus oder der Austausch eines Handydisplays sind für Verbraucher:innen oft nicht selbst durchführbar. Auch unabhängigen Reparaturwerkstätten wird das Reparieren nicht leicht gemacht, beispielsweise durch reparaturunfreundliches Design, mangelnde Ersatzteilverfügbarkeit, hohe Ersatzteilpreise sowie fehlende Reparaturanleitungen oder Software-Updates. Zudem führen hohe Reparaturkosten oftmals dazu, dass sich Verbraucher:innen eher für ein Neugerät als für die Reparatur entscheiden. Dies alles führt dazu, dass Geräte frühzeitig entsorgt werden müssen, weil eine Reparatur nicht möglich oder schlichtweg zu teuer ist.
Auch die Wiederverwendung von Elektrogeräten wird in Deutschland nur wenig gefördert. Aktuell werden lediglich 1,7 % der gesammelten Elektrogeräte für eine erneute Nutzung aufbereitet, obwohl laut Umweltbundesamt 15 Prozent der Geräte nochmal genutzt werden könnten. Verbraucher:innen werden wenig darüber aufgeklärt, dass die Wiederverwendung deutliche Umweltvorteile hat. Insbesondere aber gibt es viel zu wenige Angebote, noch funktionsfähige Elektrogeräte für eine Wiederverwendung abzugeben.
Dafür engagiert sich die Deutsche Umwelthilfe
Recht auf Reparatur für alle Elektrogeräte: Die Förderung von Reparatur und Reparierbarkeit ist entscheidend, damit Elektrogeräte lange genutzt und Umweltauswirkungen reduziert werden. Mit der EU-Richtlinie und dem deutschen Reparaturgesetz wurden erste wichtige Schritte umgesetzt. Für bestimmte Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen oder Geschirrspüler sind Hersteller nun zur Reparatur verpflichtet. Zudem müssen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen angeboten werden und Herstellern wird verboten, reparaturfeindlichen Softwarepraktiken zu verwenden. Leider sind diese Regelungen bisher auf wenige Produktgruppen begrenzt und zum Teil unklar definiert, z.B. wenn es darum geht, was ein angemessener Ersatzteilpreis überhaupt ist. Daher kämpft die DUH dafür, dass die neuen Vorgaben auf alle Elektrogeräte ausgeweitet werden und von den Behörden wirksam kontrolliert werden. Gegen hohe Reparaturpreise kann die Bundesregierung viel tun: Wir fordern die Einführung eines herstellerfinanzierten Reparaturbonus nach dem Vorbild von Frankreich sowie einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen.
Welche neuen Reparatur-Rechte haben Verbraucher:innen?
| Situation | Rechte |
|---|---|
| Das neu gekaufte Produkt ist kaputt | Verbraucher:innen können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (bei Neugeräten 2 Jahre) grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatz wählen.* Entscheidet man sich für die Reparatur, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr. Diese Neuregelung gilt für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. |
| Das gekaufte Produkt ist kaputt, aber die Gewährleistung greift nicht mehr | Für bestimmte Produktgruppen kann man nun auch viele Jahre nach dem Kauf direkt vom Hersteller eine Reparatur verlangen. Die Reparatur muss innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen. Sie muss allerdings nicht kostenlos sein – der Hersteller darf einen angemessenen Preis verlangen. Dieses Recht gilt auch für Produkte, die schon vor Juli 2026 gekauft wurden. |
| Ersatzteile oder Reparaturwerkzeuge sind extrem teuer | Hersteller müssen bestimmte Ersatzteile und reparaturbezogene Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von einer Reparatur abschreckt. |
| Software verhindert eine Reparatur | Hersteller dürfen Reparaturen grundsätzlich nicht durch Hardware- oder Softwareblockaden behindern. Auch für unabhängige Reparaturbetriebe wird es leichter, gebrauchte Ersatzteile zu verwenden. |
| Frühere Fremdreparatur ist kein Ablehnungsgrund | Ein Hersteller darf die Reparatur nicht allein deshalb verweigern, weil das Gerät zuvor von einem unabhängigen Reparaturbetrieb oder einer anderen Person repariert wurde. |
| Sie möchten vorab wissen, was eine Reparatur ungefähr kostet? | Hersteller müssen für die betroffenen Produkte auf einer frei zugänglichen Webseite Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlichen und verständlich über ihre Reparaturleistungen informieren. |
*Die Reparaturpflicht gilt bisher nur für ausgewählte Geräte darunter Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore, Fernseher, Staubsauger, Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone.
Wiederverwendung zum Standard machen: Damit das enorme Umweltpotential der Wiederverwendung ausgeschöpft wird, sollte jedes aussortierte Elektrogerät auf eine mögliche Wiederverwendung geprüft werden müssen. Außerdem braucht es analog zu gesetzlichen Sammel- und Recyclingzielen, auch eine verpflichtende separate Wiederverwendungsquote im Elektrogesetz. Nicht zuletzt sollten auch Händler und Kommunen Verbraucher:innen besser aufklären und konkrete Möglichkeiten zur Wiederverwendung alter Elektrogeräte anbieten. Best-Practice-Beispiele für Abfallvermeidung und Wiederverwendung zeichnet die DUH im Rahmen des Wettbewerbs „Grüner Wertstoffhof“ aus.
Tipps für Verbraucher:innen für mehr Reparatur und Wiederverwendung
- Nutzen Sie Produkte möglichst lange. Das ist in der Regel umweltfreundlicher, als ältere Geräte durch neue zu ersetzen.
- Reparieren Sie beschädigte Geräte, etwa mit Hilfe von Fachwerkstätten, Repair-Cafés oder Reparaturanleitungen.
- Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen, vielleicht können Sie sich Dinge im Bekanntenkreis oder über einen Miet-Service leihen.
- Kaufen Sie nach Möglichkeit gebrauchte Geräte, diese werden oft ebenfalls mit Garantie angeboten.
- Verkaufen, verschenken oder spenden Sie alte Geräte, die noch funktionsfähig sind.
- Entsorgen Sie ausgediente Geräte nicht im Hausmüll, sondern beim Wertstoffhof, Händler oder über zugelassene Sammlungen. Alte Handys können Sie über die Aktion „Handys für die Umwelt“ spenden.
Kontakt
© Heidi Scherm Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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© Finke / DUH Dr. Marieke Hoffmann
Senior Expert Kreislaufwirtschaft
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