Wir fordern: Ambitioniertere Ziele und zuverlässige Umsetzung!

Unseren Klimaklagen gegen die Bundesregierung liegen zwei simple Feststellungen zu Grunde: 1. Die deutschen Klimaziele sind nicht ambitioniert genug, um die völkerrechtlich verbindlichen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten. 2. Die bisher getroffenen und geplanten Maßnahmen sind nicht einmal ausreichend, um diese zu wenig ambitionierten Klimaziele zu erreichen.

Um die Ambitionslücke und die Umsetzungs- bzw. Maßnahmenlücke zu schließen gehen wir mit mehreren Klagen und Beschwerden gegen die Bundesregierung vor. So setzen wir endlich ausreichend Klimaschutz durch!

Die Verfehlung der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes bezeichnet man als Umsetzungslücke. Das Bedeutet, dass die Maßnahmen, die nötig wären, um die gesetzten Ambitionen – im Fall des Klimaschutzgesetzes eine Minderung der CO2 Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent – bislang nicht beschlossen geschweige denn umgesetzt wurden.

Gleichzeitig sind die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ambitioniert genug. Dies ist die Ambitionslücke. Laut dem Sachverständigenrat für Umweltfragen beträgt das CO2-Restbudget, dass Deutschland noch zur Verfügung steht, um die Erderhitzung mit 67 prozentiger Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen nur 3,1 Mrd. Tonnen CO2. Selbst bei linearer Reduktion der Treibhausgase wäre dieses Budget 2027 aufgebraucht. Das Klimaschutzgesetz erlaubt jedoch alleine für den Zeitraum zwischen 2022 und 2030 CO2 Emissionen von etwa 4,6 Mrd. Tonnen CO2 und ab 2030 würden weiterhin CO2 Emissionen anfallen. Das Klimaschutzgesetz ist also vor dem Hintergrund der 1,5°C-Grenze nicht ambitioniert genug. Umso erschreckender ist es, dass selbst diese Zielvorgaben im Verkehrssektor nicht erreicht werden.

Wir klagen für ambitionierten Klimaschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Nach dem historischen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2021  unterstützen wir nun neun Jugendliche und junge Erwachsene auch auf europäischer Ebene – bei einer Klimaklage gegen die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Gemeinsam fordern wir, dass die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Menschen und aller künftiger Generationen erhalten und geschützt werden. Denn Fakt ist: Das aktuelle Bundesklimaschutzgesetz genügt nach wie vor nicht, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten.

„Trotz der Verfassungsgerichtsentscheidung erfüllt die Bundesregierung ihre Verpflichtungen nicht. Die Klimakrise droht weiterhin, unsere Lebensgrundlagen und Freiheit zu zerstören,“ erklären die Beschwerdeführenden.

Statt die Zukunft künftiger Generationen zu schützen, würde Deutschland auch mit dem neuen Klimaschutzgesetz bis 2030 das gesamte deutsche CO2-Budget aufbrauchen. Damit würde die Freiheit der jungen Menschen massiv eingeschränkt. Aus diesem Grund hatten wir erneut vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Weil das Bundesverfassungsgericht unsere zweite Beschwerde in diesem Sommer nicht angenommen hat, ist nun der Weg frei für eine Beschwerde vor dem EGMR. Wir unterstützen diesen nächsten wichtigen juristischen Schritt, um eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.

Klimaklagen für ein Grundrecht auf Zukunft und Klimaschutz

Die neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufen sich dabei auf Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: das Recht auf Leben und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Wir klagen also nicht mehr auf ein konkretes CO2-Budget, sondern auf die Feststellung, dass die Rechte junger Menschen verletzt werden. Bereits heute leiden viele Menschen unter der Klimakrise und das Leid wird sich zukünftig nur noch verstärken. Die Gefahren, die jungen Menschen drohen, sind unter anderem extreme Hitzewellen, Allergien und Asthma, Krebs durch stärker werdende UV-Strahlung, Extremwetterereignisse und eine steigende Waldbrandgefahr. Dabei reicht bereits die Gefahr, dass ihre Rechte in Zukunft verletzt werden. Sie müssen nicht warten, bis es zu spät ist.

„Es ist beschämend, dass diese Bundesregierung sich selbst ‚Klimaregierung‘ nennt – aber wir sie zur Einhaltung von Menschenrechten und dem Pariser Abkommen zwingen müssen. Genau das werden wir tun,“ so die DUH-Bundesgeschäftsführung.

Klimaklagen setzen Meilenstein für Klimaschutz vor Gericht

Es ist das erste Klimaschutz-Verfahren deutscher Beschwerdeführendender gegen die Bundesregierung vor dem Menschenrechtsgerichtshof und eine wichtige Ergänzung der dort bereits anhängigen Klimaklagen: So klagen die „Klimaseniorinnen“ aus der Schweiz und portugiesische Jugendliche. Beide Verfahren werden wegen der Wichtigkeit des Themas als „Priorität“ behandelt. Deshalb gehen wir davon aus, dass sich der EGMR mit der Entscheidung beziehungsweise einer mündlichen Verhandlung nicht mehr allzu lange Zeit lassen kann. Die beiden Verfahren liegen dem Gericht seit zwei Jahren vor.

Wir klagen für die zielstrebige Umsetzung der Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung schafft es nicht die Ziele und Vorgaben ihres eigenen Klimaschutzgesetzes einzuhalten. Obwohl die Ziele des Klimaschutzgesetzes nach wie vor nicht ausreichen, um die Einhaltung der 1,5°C-Grenze zu garantieren, weigert sich die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um zumindest diese – zu weichen – Ziele einzuhalten.

Der von der Bundesregierung aufgestellte Expertenrat für Klimafragen hatte erst im November 2022 in seinem sogenannten Zweijahresgutachten festgestellt, dass mit den derzeitigen Einsparungen und Maßnahmen die Klimaziele bis 2030 erheblich verfehlt werden. Um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes bis 2030 zu erreichen müsste Deutschland die Geschwindigkeit der CO2-Reduktion insgesamt mehr als verdoppeln. In einigen Sektoren würde selbst eine Verdopplung nicht reichen: Im Verkehrssektor müssten die Emissionen 14-mal so schnell sinken wie bisher.

„Das Gutachten des Expertenrats belegt eindrucksvoll das Komplettversagen der Ampel-Regierung im Klimaschutz. Dabei untersucht der Expertenrat nicht einmal, ob die Maßnahmen ausreichen, die Erderwärmung tatsächlich auf unter 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Mit unseren Klimaklagen werden wir die Bundesregierung zur Einhaltung ihrer eigenen Gesetze zwingen,“ so die DUH-Bundesgeschäftsführung.

Bereits 2020 haben wir erkannt, dass Ziele ohne konsequente Maßnahmenprogramme nicht viel wert sind und dass die Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele bei weitem nicht ausreichen. Deshalb haben wir vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, in der wir fordern, dass ein Maßnahmenprogramm aufgestellt wird, dass sicherstellt, dass die Minderungsziele des Klimaschutzgesetzes erreicht werden. Diese Klage zielte zunächst auf den Verkehrssektor ab. 2021 folgte eine Klage, die sektorenübergreifend für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft und in 2022 haben wir eine weitere Klage für den Sektor der Landnutzung und Forstwirtschaft eingereicht, die das gleiche Ziel verfolgen.

Unser Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verurteilt die Bundesregierung

Unsere Warnung, dass die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes einzuhalten, waren leider berechtigt. Im Verkehr und im Gebäudesektor wurden die letzten drei bzw. vier Jahre die im Klimaschutzgesetz erlaubten CO2-Höchstmengen deutlich überschritten. Paragraph 8 des Klimaschutzgesetzes schreibt vor, dass in so einem Fall durch das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm vorgelegt werden muss, „das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.“ Für beide Sektoren wurden nur unzureichende Sofortprogramme vorgelegt. Wir hatten deswegen Klagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg eingereicht und gefordert dass die Bundesregierung wirksame Sofortprogramme aufstellt, die die Vorgabe des Klimaschutzgesetzes erfüllen und durch geeignete Maßnahmenpakete die Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre sicherstellen!

In einem bahnbrechenden Urteil hat uns das Oberverwaltungsgericht im November 2023 recht gegeben und die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt. In dem knapp 50-seitigen Urteil wird der Bundesregierung eine Lehrstunde in Sachen Klimaschutz und Rechtstaatlichkeit erteilt. Wir fordern die Bundesregierung auf dieses eindeutige Urteil zu akzeptieren und sofort die notwendigen Maßnahmen, wie ein Tempolimit auf den Weg zu bringen!

  • Tempolimit 100/80/30: CO2-Einsparpotential bis zu 9,2 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Abbau klimaschädlicher Subventionen, darunter die Abschaffung des Dieselprivilegs, das Ende der pauschalen Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen mit 0,5/1 Prozent und die Abschaffung der Entfernungspauschale: CO2-Einsparpotential bis zu 9,6 Millionen Tonnen pro Jahr. Zusätzliche CO2-Einsparung bringt die Begrenzung der Abzugsfähigkeit bei Dienstwagen auf Fahrzeuge mit maximal 95 g CO2/km
  • Einführung einer CO2-basierten Neuzulassungssteuer zum Beispiel im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems beim Pkw-Kauf: CO2-Einsparpotential bis zu 2,8 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Bundesweit gültiges 365-Euro-Klimaticket sowie der zügige Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Schiene: CO2-Einsparpotential bis zu 7,2 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Fahrleistungsabhängige Pkw-Maut: Bis 2030 in jedem Jahr des Bestehens ein ein- bis zweistelliges Millionen Tonnen CO2-Einsparpotential, im Jahr 2030 bis zu 25,6 Millionen Tonnen CO2-Einsparpotential
  • Moratorium des Neu- und Ausbaus des Straßennetzes des Bundes: CO2-Einsparpotential bis 2030 insgesamt 20,9 Millionen Tonnen
  • Anpassung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung, so dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt werden: CO2-Einsparpotential in Städten im Jahr 2030 bis zu 4,9 Millionen Tonnen

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