Derzeit werden Flüssigerdgasterminals an fünf Standorten in Deutschland geplant. In Wilhelmshaven, Lubmin und Brunsbüttel sind bereits schwimmende Terminals (FRSU) in Betrieb.
Lubmin: Das schwimmende Terminalschiff „Neptune“ liegt seit Mitte Januar im Industriehafen Lubmin. Die FSRU kann nur über einen komplizierten Shuttleverkehr mit LNG beladen werden, da die Fahrrinne zur FSRU nur für die kleineren Shuttleschiffe zugänglich ist. Die DUH geht gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSchG) des Terminalschiffes vor. Das Terminal fällt insbesondere durch besorgniserregender Mängel beim Brandschutz und akute Lärm- und Lichtverschmutzung auf.
Brunsbüttel: Über das Terminalschiff „Höegh Gannet“ wird seit April 2023 LNG-Gas ins deutsche Gasnetz eingespeist. Das Schiff arbeitet in Brunsbüttel ohne wasserrechtliche Genehmigung, weil es weniger als ein Jahr am Standort liegen soll – um danach wenige hundert Meter verschoben zu werden. Die DUH hat dieses Vorgehen als rechtswidrig kritisiert – es dient dazu, Fakten zu schaffen, bevor wesentliche umweltrechtliche Fragen geklärt sind.
Für Brunsbüttel ist außerdem ein landseitiges festes LNG-Terminal in Planung, sowie der Bau neuer Gasleitungen zum Weitertransport des Gases. Die DUH hat im Juni 2023 beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die LNG-Anschlussleitung ETL180 eingereicht, da die aktuellen Transportkapazitäten für den Betrieb der FSRU ausreichend sind.
Wilhelmshaven: Im Dezember 2022 wurde das Terminalschiff „Höegh Esperanza“ in Betrieb genommen. Die FSRU wird laut Antragsunterlagen mit großen Mengen an umweltschädlichem Biozid gereinigt. Auf Wirken der DUH fordert nun auch der Haushaltsausschuss des Bundestags, das Schiff umzurüsten, sodass nicht weiter Chlor-Biozid in das Wattenmeer eingeleitet wird. Bisher ist jedoch keine Umrüstung erfolgt.Für Wilhelmshaven sind eine weitere FSRU, ein landseitiges festes Terminal sowie die Errichtung von LNG-Anbindungspipelines in Planung.
Stade: In Stade läuft aktuell das erste Genehmigungsverfahren für ein festes LNG-Terminal in Deutschland. Der Betreiber Hanseatic Energy Hub (HEH) hat seinen Genehmigungsantrag nicht auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetz gestellt, obwohl der Standort in dem Gesetz gelistet ist. Das Verfahren bewegt sich also im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Das bedeutet: Sollte die Genehmigung erteilt werden, gilt sie unbefristet. Das Terminal könnte dann über das Jahr 2043 hinaus mit fossilem Gas betrieben werden. Die DUH legt in diesem Verfahren Einwendung ein.
Parallel hat Niedersachsen Ports, Betreiber der landeseigenen niedersächsischen Häfen, die Genehmigung des für das feste Terminal notwendigen Schiffsanlegers gestellt, dessen Bau mit einer Erweiterung des Südhafens in Stade-Bützfleth einhergehen soll. Zudem hat die HEH die Genehmigung für eine FSRU beantragt, deren Einsatz ab Winter 2023 bis zur Fertigstellung des festen Terminals geplant ist.
Rügen: Vor Mukran sollen zwei schwimmende Terminals installiert werden. Der Standort Rügen ist bislang noch nicht im LNG-Beschleunigungsgesetz aufgenommen, eine Novellierung des Gesetzes mit der Erweiterung um den Standort wird trotz massiver Proteste der Rüganer und Rüganerinnen von der Bundesregierung forciert. Um das Gas von den Schiffen zur landseitigen Gasleitung bei Lubmin zu bringen, soll außerdem eine Offshore-Pipeline durch den sensiblen Greifswalder Bodden gebaut werden. Für die Offshorepipeline liegen bereits Antragsunterlagen zur Genehmigung aus. Die DUH kritisiert unter anderem, dass kein Erörterungstermin vorgesehen ist. Für die FRSUs selbst fehlen noch jegliche Anträge.
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Die Deutsche Umwelthilfe spricht sich mit Nachdruck für Energie- und Versorgungssicherheit aus. Dabei darf aber nicht der Fehler gemacht werden, ohne Not andere wichtige Ziele wie Klima- und Naturschutz aus den Augen zu verlieren. Wir haben lange vor dem russischen Angriff auf die Ukraine gefordert, dass Deutschland unabhängiger werden muss von allen fossilen Energieimporten. Neben Energieeffizienz und -einsparungen, die wir jetzt zwingend brauchen, müssen die Erneuerbaren Energien und die Produktion von grünem Wasserstoff so schnell wie möglich ausgebaut werden.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz ist blanker Irrsinn. Mit diesem Gesetz können bis zu 12 Terminals für den Import von Flüssigerdgas (LNG) gebaut und bis 2043 betrieben werden. Allein die sieben wahrscheinlichsten Projekte davon würden einen Großteil des deutschen CO2-Restbudgets verbrauchen und die deutschen Klimaziele unerreichbar machen. Auch Umweltauswirkungen werden von der Bundesregierung einfach so bei Seite gewischt, denn eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt für die schwimmenden Terminals.
Wir haben – sogar mit sehr konservativen Annahmen – nachgerechnet: Die aktuell wahrscheinlichsten 7 LNG-Terminals würden mit 2,1 Gigatonnen CO2 drei Viertel des Restbudgets aufzehren, das Deutschland zur Einhaltung des Pariser Klimalimits bleibt. Die geplanten Importkapazitäten sind weit höher als der Anteil russischen Gases, der, wenn überhaupt, ersetzt werden müsste. Damit opfert die Bundesregierung mit diesen vollkommen überdimensionierten Plänen für bis zu 12 LNG-Terminals grundlos die Klimaziele.
Die Zahlen zeigen, dass dieses Gesetz vollkommen unverhältnismäßig ist. Die Bundesregierung hat sich offenbar aufs Neue von der fossilen Gaslobby vor den Karren spannen lassen. Auf der anderen Seite gibt es beim Thema Effizienz und Energiesparen statt handfester Gesetze nur lose Ankündigungen. Obwohl das Gesetz bereits verabschiedet ist, behalten wir uns rechtliche Schritte gegen diesen Irrsinn vor, um die Klimaziele zu verteidigen ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz werden bis zu 12 Terminalprojekte an den Standorten Wilhelmshaven, Stade, Brunsbüttel, Rostock, Hamburg sowie Lubmin ermöglicht. Hinzu kommen die jeweils erforderlichen Erdgasleitungen.
Bei der Berechnung geht die DUH konservativ vor. Die entstehenden Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport fließen gar nicht in die Berechnung ein. Statt der 12 möglichen LNG-Terminals wird ein Szenario unterstellt, bei dem nur die 7 wahrscheinlichsten Projekte realisiert würden. Dazu zählen die vier schwimmenden Terminals, die das Bundeswirtschaftsministerium bereits gechartert hat. Dabei ist für diese Terminals eine Laufzeit von jeweils zehn Jahren unterstellt – auch dies ist keinesfalls sicher, genehmigt wären die Terminals laut Gesetz bis 2043 für mehr als 20 Jahre.
Zusätzlich beinhaltet die Rechnung die stationären Anlagen in Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel mit einem Betrieb von 2026 bis 2043. Damit ergeben sich bei voller Auslastung kumulierte CO2-Emissionen von 2.130 Millionen Tonnen – bei einem Restbudget Deutschlands zur Einhaltung des Pariser Klimalimits ab 2023 von 2.870 Millionen Tonnen.
Übersicht der Anlagen in der Berechnung:
- Schwimmterminal „Höegh Giant“, 7,5 Mrd. kbm / Jahr (Betrieb 2023-2032)
- Schwimmterminal „Höegh Esperanza“, 7,5 Mrd. kbm / Jahr (Betrieb 2023-2032)
- Schwimmterminal „Transgas Force“, 7,5 Mrd. kbm / Jahr (Betrieb 2024-2033)
- Schwimmterminal „Transgas Power, 7,5 Mrd. kbm / Jahr (Betrieb 2024-2033)
- LNG-Terminal Brunsbüttel, 8 Mrd. kbm / Jahr (Betrieb 2026-2043)
- LNG-Terminal Wilhelmshaven, 20 Mrd. kbm / Jahr (Betrieb 2026-2043)
- LNG-Terminal Stade, 13 Mrd. kbm / Jahr (Betrieb 2026-2043)
Was kritisiert die DUH?
- Es braucht möglicherweise überhaupt keine LNG-Terminals an Land für Energiesicherheit und -unabhängigkeit. Führende Wirtschaftsforscher sind derselben Meinung. Zwölf Terminals sind auf jeden Fall viel zu viele. Die Bundesregierung legt keine Berechnungen vor, warum aus ihrer Sicht diese Terminals so notwendig sind. Wenn die Regierung Daten und Fakten hat, warum legt sie diese dann nicht offen vor? Wir fragen das seit drei Monaten an – aber bekommen nur den Hinweis, man sei zu beschäftigt, um uns die Unterlagen zu schicken. Das ist natürlich unglaubwürdig und muss uns alle stutzig machen.
- Durch den Neubau der Terminals entstehen neue langfristige Abhängigkeiten. So hat die EU mit den USA eine langfristige Vereinbarung zum Import von LNG vereinbart, mit steigenden Mengen! Klartext: Hier geht es um den Import von extrem klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas. Und auch der LNG-Lieferant Katar verlangt langfristige Verträge. Dabei soll zunächst ab 2024 LNG aus den USA importiert werden, über ein Terminal, das in Texas vom Staatskonzern Qatar Petroleum betrieben wird. Auch dies ist Fracking-Gas. Ab 2026 dann sollen die LNG-Lieferungen aus Katar kommen, aus einem neuen Gasfeld. Hier schnappt die von uns befürchtete fossile Falle zu: Neue Gasfelder gehen in die Produktion, das bedeutet neue Treibhausgasemissionen und neue langfristige fossile Abhängigkeiten von einem zweifelhaften Regime.
- Durch den Terminalbau drohen massive Schäden für unser Klima und den sensiblen Lebensraum Nordsee. Geschützte Unterwasserbiotope drohen zerstört zu werden, die lauten Bauarbeiten können bei Deutschlands einzigem Wal, dem gefährdeten Schweinswal, dazu führen, dass den Tieren die Trommelfelle platzen und sie sterben. Um Versorgungssicherheit herzustellen, müssen wir jetzt zuallererst Energie einsparen und die Erneuerbaren ausbauen. Das muss oberste Priorität haben!
- Fehlende Transparenz: Die Bundesregierung versucht zusammen mit Landesregierungen den Bau der Terminals teils ohne die eigentlich verpflichtenden Umweltprüfungen durchzupeitschen. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger soll so kurz gehalten werden, dass sie praktisch nicht mehr zu leisten ist. Das ist undemokratisch und gefährlich. Für jedes Bauprojekt, für jeden größeren Windpark ist das Pflicht – ausgerechnet bei LNG-Terminals, die fossiles Gas verarbeiten und die oben beschriebenen Schäden verursachen, darf das nicht unterlassen werden.
Wo plant Deutschland LNG-Terminals?
Momentan sind in Deutschland zwölf LNG-Terminals konkret geplant. In Brunsbüttel, Lubmin und Wilhelmshaven sollen die ersten schwimmenden Einheiten (FSRU) Ende 2022 ihren Betrieb aufnehmen. 2023 sollen weitere schwimmende Terminals an den Standorten Wilhelmshaven, Hamburg, Stade und Brunsbüttel hinzukommen, bevor voraussichtlich ab 2025 auch feste LNG-Terminals ihren Betrieb aufnehmen sollen.

Das LNG-Terminal soll in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebieten, chemischen Anlagen, wichtigen Wasser- und Straßenverkehrswegen sowie atomaren Anlagen gebaut werden. Wegen der hohen Sicherheitsrisiken ist das Terminal aus DUH-Sicht nicht genehmigungsfähig. Nach Intervention der DUH veranlasste die Genehmigungsbehörde umfangreiche Sicherheitsprüfungen, um die Auswirkungen eines Störfalls am Standort Brunsbüttel zu ermitteln.
Lageplan

- DUH-Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bebauungsplans Brunsbüttel
- DUH-Rechtsgutachten LNG-Terminal Brunsbüttel
- DUH-Stellungnahme: Einwendung zur Erdgastransportleitung 180 Brunsbüttel-Hetlingen/Stade
- DUH-Schreiben an Bundesnetzagentur: Stellungnahme zu den Freistellungsanträgen für Wilhelmshaven und Brunsbüttel
- Verfahrensvereinbarung Brunsbüttel – German LNG-Terminal GmbH
- Duldungsanordnung zum Bau einer Erdgastransportleitung Brunsbüttel-Hetlingen/Stade
- Stellungnahme des Klimabündnisses LNG zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holsteins 2010 (2. Entwurf 2020)
- Gemeinsame Pressemitteilung Klimabündnis LNG: Stellungnahme gegen Frackinggas-Import-Terminal Aufnahme in Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

In der Jademündung war ursprünglich ein schwimmendes LNG-Terminal geplant. Nach massiven Protesten der DUH gemeinsam mit lokalen Bürgerinitiativen und aufgrund mangelnder Nachfrage nach Fracking-Gas sagte der Energiekonzern Uniper die Terminalpläne im April 2021 endgültig ab, nachdem diese zuvor auf den Prüfstand gestellt wurden. Stattdessen prüft Uniper nun die Errichtung eines Import-Terminals für grünen Ammoniak und den Bau eines Elektrolyseurs zur Herstellung von grünem Wasserstoff. Für die ursprünglichen LNG-Terminalpläne wären regelmäßige Ausbaggerungen in der Jade notwendig geworden. Die Jademündung ist ein besonders sensibler Bereich, in dem durch die Klimaerhitzung mit einem steigenden Meeresspiegel, häufigeren Sturmfluten und veränderter Tidedynamik gerechnet wird – für den Umgang mit gefährlichen Stoffen ein denkbar ungeeigneter Standort. Die neuen Pläne für den Import von Ammoniak werden wir ebenfalls kritisch begleiten. Im Verlauf der Kampagne gegen den Bau des Terminals hat die DUH unter anderem ein Rechtsgutachten errichtet, das belegt, dass das Terminal am geplanten Standort nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.

Der Standort am Seehafen Stade-Bützfleth ist ebenfalls als Standort für ein deutsches LNG-Terminal im Gespräch. Für die großen Tankschiffe droht dabei eine weitere Ausbaggerung der Elbe.
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Kontakt

Constantin Zerger
Leiter Energie und Klimaschutz
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Sascha Boden
Fachreferent Energie und Klimaschutz
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