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Pressemitteilung

Halbjahresbilanz Dosenpfand: Getränkedose ist mausetot

<p style="MARGIN-BOTTOM: 6pt"><em>Berlin, Mittwoch, 01.11.2006

Deutsche Umwelthilfe droht, gegen dreiste Machenschaften von Teilen des Handels und Getränkeindustrie zur Nichtauszahlung von Pfandbeträgen auf dem Rechtswege vorzugehen

Exakt sechs Monate nach Abschaffung der Insellösungen und damit letztendlichen Einführung des Dosenpfandes feiert die Deutsche Umwelthilfe e.V. das fast vollständige Verschwinden der besonders umweltbelastenden Getränkedose als eine der großen Erfolge des Einwegpfandes. „Auch die im Frühjahr gestartete millionenschwere Imagekampagne ‚Can open’ konnte die Bundesbürger nicht umstimmen: Die Getränkedose ist tot, mausetot“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).

Ebenfalls positiv hat sich das Dosenpfand auf das Problem der Landschaftsvermüllung ausgewirkt. Während bis 2002 zuletzt ca. zwei bis drei Milliarden Getränkeeinwegverpackungen nicht ordnungsgemäß entsorgt und u. a. in Parkanlagen und Straßenrändern landeten, werden sie heute durch die geordnete Pfandrücknahme sortenrein erfasst und hochwertig recycelt. Die Mehrweg-Schutzwirkung des Einwegpfandes hingegen ist bei den verschiedenen Getränkesegmenten unterschiedlich stark eingetreten. Während bei Bier die Mehrwegquote stabil bei ca. 90 Prozent liegt, sinkt sie bei alkoholfreien Getränken (Wasser und Erfrischungsgetränken mit CO2). Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung liegt sie aber mit knapp 50 Prozent immer noch um ein mehrfaches über der Mehrwegquote von unbepfandeten Getränken wie Wein und Fruchtsäften, die ohne Schutz des Einwegpfandes bei jeweils unter 10 Prozent dümpelt.

Hinsichtlich der praktischen Umsetzung beim Einwegpfand haben sich in den vergangenen Wochen Teile des Handels lautstark über gefälschte Pfandetiketten beschwert. Nach Aussage von Kennern des DPG-Pfandsystems sind die Betrugsversuche jedoch Einzelfälle, die durch den verspäteten Start des Sicherheitssystems zudem begünstigt wurden. Wirkliche Sorgen bereiten der DUH hingegen die systematischen Versuche von Teilen des Handels und der in Einweg abfüllenden Industrie, dem Verbraucher den ihm zustehenden Pfandbetrag möglichst nicht rückzuerstatten. Diese Machenschaften sind zwischenzeitlich so ausgeufert, dass die DUH besonders spektakuläre Fälle unter Nennung der Betroffenen veröffentlichen und auf dem Rechtswege verfolgen wird. Zudem fordert die DUH von Bund und Ländern, im Rahmen der aktuellen 5. Novelle der Verpackungsverordnung entsprechende Regelungen zum Schutz der Verbraucher mit aufzunehmen.

Ein besonders dreister Versuch der Nichtauszahlung von Einweg-Pfandbe­trägen stellt der Verkauf von Radeberger-Bierflaschen (SixPacks) in den Penny-Märkten (REWE-Handelsgruppe) dar. Auf den ersten Blick sind diese Flaschen ordnungsgemäß auf dem Rücketikett und der Umverpackung als Einwegflaschen gekennzeichnet und werden mit jeweils 25 Cent bepfandet, wobei der Pfandbetrag auf diesen Flaschen nicht sichtbar ist. Da Radeberger dieses offensichtlich nur bei PENNY angebotene Einwegbier in eine braune 0,5l Glasflasche abfüllt, die identisch zur 0,5l-NRW-Mehrwegflasche zu sein scheint, wird diese von vielen Rücknahmeautomaten als „Mehrwegflasche“ erkannt und es wird nur der ermäßigte Mehrweg-Pfandbetrag von 8 Cent ausgezahlt.

Viele Verbraucher geben offensichtlich zudem diese typische Mehrwegflasche wie gewohnt in einem Getränkekasten zurück. Auch hier wird sie wegen ihrer Form als „Mehrweg“ erkannt und es wird nur der Mehrweg-Pfandsatz von 8 Cent ausgezahlt. Pfandschlupf pro Flasche: 17 Cent. Durch massive Verbraucherproteste auf diese Praktiken aufmerksam geworden, fordert die DUH von Radeberger einen sofortigen Stopp dieser Praxis und die Abführung des so erzielten Pfandschlupfes für ein Verbraucherschutzprojekt. Andernfalls erwägt die DUH eine Klage zur Gewinnabschöpfung. Die PENNY-Handelsgruppe soll zudem Stellung zu der Frage beziehen, ob es zutrifft, dass dieser Pfandschlupf ganz oder teilweise von Radeberger an Penny (z.B. als „Werbekostenbeitrag“) zu zahlen ist. Einwegflaschen anderer Brauereien haben bisher eine andere Form und sind leichter.

Weit verbreitet ist auch die Praxis, verbeulte oder leicht beschädigte Einwegflaschen nicht mehr zurückzunehmen und den Pfandbetrag nicht auszuzahlen. „Solange die Einwegverpackung nicht erkennbar z.B. durch einen Automaten entwertet ist, besteht der Pfanderstattungsanspruch fort“, so Resch. „Die Verweigerung der Rücknahme durch einen Automaten ist kein Grund, eine Leerverpackung nicht anzunehmen. In diesem Fall kann der Verbraucher darauf bestehen, dass diese Verpackungen manuell geprüft und zurückgenommen werden.“

Nach Ansicht der DUH ist schließlich die Beschriftung der bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen kurzfristig zu verändern: In der Regel wird zwar das DPG-Logo korrekt aufgedruckt. Es fehlt aber in fast allen Fällen jeglicher Hinweis auf den Pfandwert von 0,25 €. Somit übersehen viele Verbraucher die pfandhaltige Leerverpackung. Nachdem große Teile der Getränkeindustrie und des Handels auf diese Weise den Verbraucher nicht korrekt informieren, fordert die DUH Bund und Länder dazu auf, im Rahmen der aktuellen Novelle der Verpackungsverordnung verbindlich vorzuschreiben, dass bepfandete Einwegverpackungen den Hinweis „Einwegpfand 0,25€“ tragen müssen.

Eine weitere Verstoß-Variante ist der Import pfandpflichtiger Getränke, die dann aber ohne Pfand verkauft werden, bzw. bei denen der Pfandbetrag nur bei gleichzeitiger Vorlage des Kassenbons erstattet wird. Bisher gibt die Verpackungsverordnung nichts her, gegen ungekennzeichnete pfandpflichtige Verpackungen vorzugehen. Ein offensichtlicher Verstoß wird damit erst dann angreifbar, wenn die Verpackung zurückgegeben wird. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derer, die den gesetzlichen Vorgaben folgen. Die Novelle in der vorliegenden Form löst das Kennzeichnungsproblem höchstens zu Hälfte, wie der Fall Radeberger zeigt. „Es ist Zeit, diese Scheibchen-Taktik bei der Dosenpfand-Umsetzung endlich zu beenden und klare und vollziehbare Regelungen auf den Weg zu bringen!“, so der DUH-Bundesgeschäftsführer.

Erfreulicherweise verspricht die derzeit diskutierte Novelle der Verpackungsverordnung ein Ende der Pfandfreiheit für sog. „diätetische Getränke“. Selbst große Unternehmen wie Red Bull verkauften plötzlich ihre nur minimal veränderten „SugarFree“ Getränke plötzlich pfandfrei. „Mit diesem Spuk wird es erfreulicherweise Anfang 2007 ein Ende haben, alle sog. diätetischen Getränke werden dann pfandpflichtig. Damit verschwinden auch die pfandfreien Wellness-Getränke, bei denen es offensichtlich bereits genügt, bei der Herstellung eine Zitrone am Wasser vorbei zu tragen und Zuckerersatzstoffe reinzubröseln, um ein – wie auch immer schmeckendes – Getränk „diätetisch“ zu nennen. Es ist höchste Zeit, dass dieser Missbrauch aufhört“, so Resch.

Pfandverstöße können Sie der DUH unter www.duh.de mitteilen.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., (DUH) 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0,
Fax: 030/258986-19, mobil 0171/3649170, E-Mail: resch@duh.de

Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Mobil: 0171 5660577, Tel. 030/258986-15, Fax. 030/258986-19, rosenkranz@duh.de

Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030
/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil: 0151/16716545,
E-Mail: leonhardt@duh.de

 

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