Ordnungswidrige Kennzeichnung bepfandeter Einwegflaschen

Coca-Cola kennzeichnet seine pfandpflichtigen Einweg-Plastikflaschen und Dosen nur mit dem Piktogramm der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) – dem sogenannten „DPG-Logo“. Damit wird der Verbraucher jedoch nicht „deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle“ auf die Pfandpflichtigkeit der Verpackung hingewiesen, wie es die Verpackungsverordnung vorschreibt. Das heißt, die Kunden wissen nicht, ob sie Einwegflaschen mit Pfand gekauft haben.

© Marggraf / DUH© Marggraf / DUH

Eine im Mai 2015 von der Gesellschaft für Konsumforschung im Auftrag der DUH durchgeführte repräsentative Umfrage ergab: 59 Prozent der Befragten bringen das „DPG-Logo“ nicht in Verbindung mit einer bepfandeten Einwegflasche. Mehr als 37 Prozent der Befragten halten das DPG-Logo ohne eine schriftliche Erklärung für ein Erkennungsmerkmal für Mehrwegflaschen. Das „DPG-Logo“ ist in seiner Bedeutung also weitgehend unbekannt und zudem missverständlich.

Wenn der Verbraucher jedoch nicht weiß, dass er für die leeren Flaschen Pfandgeld erhält, fehlt der Anreiz, sie abzugeben. Die Folge: Leere Flaschen landen am Straßenrand, bleiben im Stadtpark liegen oder werden im Restmüll entsorgt. Das schadet der Umwelt und dem Verbraucher, dem der gezahlte Pfandbetrag verloren geht.

An jeder nicht im Handel zurück gegebenen Einweg-Pfandflasche verdient Coca-Cola 25 Cent. Schätzungen der DUH zufolge nimmt der Konzern durch die einbehaltenden Pfandgelder Beträge in Millionenhöhe ein.

Verbraucherfreundlich und gesetzeskonform ist es, wenn auf Einweg-Getränkeverpackungen ein schriftlicher Hinweis auf deren Pfandpflichtigkeit aufgebracht ist. Nur so weiß der Verbraucher, dass er ein Pfand bezahlt hat, das er zurückerhält, wenn er die leere Verpackung im Handel zurückgibt.

Damit der Verbraucher unökologische Einweg- und umweltfreundliche Mehrwegflaschen noch besser unterscheiden kann, sollte zusätzlich die Höhe des Pfandbetrages sowie das Wort EINWEG oder MEHRWEG auf das Etikett gedruckt werden.

Kontakt

Copyright: © Heidi Scherm

Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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