Die Deutsche Umwelthilfe e.V. nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.
Für Petitionen, offene Briefe, E-Mail-Aktionen der Deutschen Umwelthilfe e.V. gilt darüber hinaus:
- wir erheben die für die Durchführung der Aktion notwendigen Daten
- für die Teilnahme an dieser Aktion verarbeiten wir Ihre im Formular angegebenen Daten gem. Art. 6 (1) f) DSGVO in Ihrem und unserem Interesse, die genannten Adressaten auf das Thema aufmerksam zu machen und aufzuzeigen wie viele Menschen unser Engagement für dieses Thema unterstützen. Bei einer E-Mailaktion versenden wir in der Regel eine E-Mail in Ihrem Namen mit den von Ihnen angegeben Daten an die Adressat:innen dieser Aktion. Bei Petitionen, offenen Briefen, o.ä. verarbeiten wir die von Ihnen gemachten Angaben, um Ihre Teilnahme zu zählen und Mehrfachteilnahmen auszuschließen. Je nach Aktion und Formerfordernis (z.B. bei Petitionen an Parlamente) übermitteln wir die Anzahl oder die Liste der teilnehmenden Personen (Vorname, Name, ggf. Kommentar) an die genannten Adressat:innen. Wir geben nur die für die Aktion erforderlichen Daten weiter.
- Ihre personenbezogenen Daten werden nicht in den allgemeinen Adresshandel weitergegeben, noch an andere Unternehmen oder Organisationen verkauft oder vermietet
- wenn Sie sich für den Erhalt von Informationen der Deutschen Umwelthilfe e.V. entschieden haben, erhalten Sie diese per Post, E-Mail oder Telefon direkt von uns; sollte dafür die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister notwendig sein, erhält dieser ggf. auch Ihre personenbezogenen Daten – wir stellen dabei sicher, dass solche Dienstleister nur die für die jeweilige Aufgabe notwendigen Daten erhalten, diese nur für erlaubte und beauftragte Zwecke einsetzen und die Vorgaben des Datenschutzrechts zwingend einhalten
- in den Informationen werden Sie über alle Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e.V. informiert, ggf. auch darüber wie Sie uns weitergehend unterstützen können. z. B. durch Spenden
- Sie können den Erhalt der Informationen jederzeit unter www.duh.de/opt-out widerrufen
Die Corona Pandemie zeigt uns, wie wichtig die Saubere Luft für unsere Gesundheit ist.
Bereits über 338.000 Menschen fordern ein Ende der unnötigen Silvester-Böllerei in unseren Innenstädten. Doch anstatt den Städten über die Änderung eines einzigen Satzes in der Sprengstoffverordnung zu ermöglichen, ihre Innenstadt durch vereinfachte Verbote von Silvester-Böllerei zu schützen, soll es zu den beiden nächsten Jahreswechseln keine geänderte Rechtslage geben. Staatssekretär Mayer erklärte uns zwar im Gespräch am 11. Mai 2020, persönlich Sympathie für die Forderung zu haben. Eine Änderung soll aber erst nach der nächsten Bundestagswahl erfolgen.
Diese unverschämte Verweigerung des Schutzes von Millionen Menschen aber auch der unter der Böllerei leidenden Tiere nehmen wir nicht hin! Bitte setzt ein Zeichen, unterschreibt unsere Protestaktion und teilt uns mit, für welche Stadt ihr ein Verbot der Silvester-Böllerei für notwendig haltet!