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Pressemitteilung

Volkswagen untersagt Deutscher Umwelthilfe Bewertung der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Softwareupdates eines VW Golf mit Betrugssoftware

Mittwoch, 05.04.2017 Dateien: 2

Volkswagen erwirkt vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung und ohne mündliche Verhandlung – Die Korrektheit der Diesel-Abgaswerte von 602 mg NOx/km nach dem Softwareupdate bei realen Straßenmes-sungen wird von VW nicht bestritten – Volkswagen bezeichnet die im realen Fahrbetrieb gemessenen Abgaswerte als „vollkommen unbeachtlich“ – DUH dokumentiert untersagte Textpassagen in ihrer weiterhin online abrufbaren Pressemitteilung durch schwarze Balken und kündigt Widerspruch gegen diese Einstweilige Verfügung an

© Annen/DUH

Berlin, 05. April 2017: Im Januar 2016 erwirkte die Stuttgarter Daimler AG vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zur Verhinderung der Veröffentlichung eines Schreibens des Rechtsanwalts der Daimler AG. Die Einstweilige Verfügung wurde drei Monate später vom Landgericht Berlin aufgehoben, die DUH gewann schließlich im Dezember 2016 auch das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen Daimler-Anwalt Prof. Schertz (AZ 310 O 124/16). Dieses Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Mit Datum 3. April 2017 erwirkte nun mit der Volkswagen AG ein zweiter großer deutscher Autokonzern eine Einstweilige Verfügung gegen die DUH und außerdem gegen deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vor dem Landgericht Düsseldorf. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Die Einstweilige Verfügung erging ohne vorherige Abmahnung und ohne mündliche Verhandlung. Anlass ist die Veröffentlichung von nach Ansicht der DUH erschreckenden Messwerten von realen Abgasmessungen und die darauf beruhende Bewertung hinsichtlich der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Softwareupdates eines VW Golf mit einer vom Kraftfahrt-Bundesamt festgestellten illegalen Abschalteinrichtung.

Die von der DUH bei realen Straßenmessungen festgestellten und in der angegriffenen DUH-Pressemitteilung vom 14.3.2017 veröffentlichten hohen Stickoxid-Messwerte eines VW Golf Variant vor und nach dem im Rahmen des amtlichen Rückrufes getätigten Software-Updates werden interessanterweise von VW nicht bestritten. Dagegen sind der DUH bis auf weiteres insgesamt zehn Aussagen zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Software-Updates untersagt.

Die DUH wird in den nächsten Tagen Widerspruch gegen diese Einstweilige Verfügung einlegen und ist zuversichtlich, nach der mündlichen Verhandlung alle zehn Bewertungen weiter veröffentlichen zu können. Die DUH dokumentiert die untersagten Textpassagen in ihrer weiterhin online abrufbaren Pressemitteilung durch schwarze Balken und veröffentlicht auch den Prüfbericht mit Einzelmessungen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH bewertet diesen Schritt des Herstellers wie folgt: „Ganz offensichtlich haben die Abgasmessungen der DUH bei Volkswagen ins Schwarze getroffen. Anders ist diese Reaktion für uns nicht erklärbar. Mit unserer zeitgleich Mitte März vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereichten Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wollen wir unter anderem klären, ob die bisher gegen die Volkswagen AG in Deutschland erlassenen Maßnahmen rechtmäßig sind. Wir werden es nicht hinnehmen, dass VW versucht, uns offenkundig auch für diesen Prozess den Mund zu verbieten. Nach dem Europarecht ist es eindeutig, dass die Grenzwerte nicht nur der Atemluft im Prüflabor dienen, sondern vor allem der Gesundheit der Bürger.“

Der Maßstab für die DUH ist die europäische Gesetzgebung, die eine „ordnungsgemäße Abgasreinigung“ nicht nur während der 20-minütigen Laborprüfung sondern ausdrücklich ‚in normal use‘, d.h. unter normalen Straßenbedingungen, im heißen Sommer wie im kalten Winter verbindlich vorschreibt und Abschalteinrichtungen, wie bei Volkswagen festgestellt, als illegal verbietet.

Wie wenig Volkswagen tatsächlich dazugelernt hat, zeigt nach Ansicht der DUH auch der Begrün-dungstext zum Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. So stellt VW den behördlicherseits festgestellten Betrug an Millionen Kunden und den vom KBA angeordnete Rückruf als ‚Angebot an die Kunden, ihre von der ‚Diesel-Thematik‘ betroffenen Dieselfahrzeuge – trotz fehlender Gebrauchsbeeinträchtigung … technisch überarbeiten zu lassen“. Darüber hinaus behauptet VW fälschlicherweise, „für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (seien) allein die unter Laborbedingungen gemessenen Werte maßgeblich, während Werte, die im realen Fahrbetrieb gemessen werden, vollkommen unbeachtlich sind“.

„Der Wolfsburger Autokonzern hat immer noch nicht verstanden, dass die EU-Abgasgesetzgebung zum Schutz der Gesundheit der Menschen und nicht zur Legitimierung betrügerischer Praktiken der Diesel-Pkw Hersteller erlassen wurden. Wir lassen uns jedenfalls weder von Daimler noch Volkswagen einschüchtern und werden weiterhin die realen Abgasemissionen untersuchen, rechtlich bewerten und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorgehen.“, so Resch.

Links:

Die Pressemitteilung vom 14.3.2017 mit den von VW verlangten geschwärzten Bewertungen sowie den Prüfbericht finden Sie am Ende dieser Seite. 

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
030 2400867-20, presse@duh.de

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