Pressemitteilung
Umweltschutz hat Verfassungsrang: Wir müssen JETZT handeln!
„Der Klimaschutz hat in Deutschland nicht den Stellenwert, den er angesichts des voranschreitenden Klimawandels längst haben müsste. Auf rechtlicher Ebene fehlt es noch immer an einem Klimaschutzgesetz und auch die Umsetzung des Kohleausstiegs lässt zu lange auf sich warten. Dabei braucht es klare und ambitionierte Zielsetzungen und Vorgaben dringender denn je, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.
In Artikel 20a unserer Verfassung heißt es ausdrücklich, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ schützt. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung.
Wir, eine Reihe von engagierten JuristInnen, haben uns in der Gruppe Lawyers4Future (L4F) zusammengeschlossen, um den Forderungen der Bewegung Fridays for Future Nachdruck zu verleihen und um uns für ein zukunftsfähiges Recht vor dem Hintergrund der globalen Umweltveränderungen einzusetzen.
Wir fordern eine konsequentere Umsetzung erforderlicher Schritte und richten uns an Bundestag, Bundesregierung und die Länder, die Forderungen von Fridays for Future für Deutschland – Nettonull bis 2035, Kohleausstieg bis 2030 und 100% erneuerbare Energien bis 2035 – auch im Recht umzusetzen.
Das Recht darf nicht dazu verhelfen, den Status Quo umwelt- und klimaschädlicher Aktivitäten aufrechtzuerhalten. Wir wünschen uns von Vollzugsbehörden und Gerichten, dass sie das Recht in einer Weise anwenden und auslegen, die die Dringlichkeit des Klimawandels anerkennt.“
Zu den Forderungen und UnterstützerInnen von L4F.