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Pressemitteilung

Fracking in Deutschland: Gesetzentwurf der Bundesregierung wird den Risiken nicht gerecht

Berlin, Donnerstag, 12.02.2015

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: Wir brauchen kein Fracking für das Gelingen der Energiewende

© bluedesign / Fotolia
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zum Fracking für lückenhaft und rechtsstaatlich fragwürdig. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein und strengere Vorschriften für Fracking im Sandgestein. Die beiden Ministerien haben im Dezember 2014 einen Entwurf für ein Gesetzespaket zum Fracking vorgelegt. Im Rahmen einer Verbändeanhörung nimmt die DUH heute (12.2.2015) dazu im Bundespresseamt in Berlin Stellung.

„Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein ist mit erheblichen Risiken für den Wasserhaushalt und die Stabilität des Untergrundes verbunden und wurde in Deutschland noch nie durchgeführt. Es jetzt zu ermöglichen, ist aus umwelt- und energiepolitischer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Er betont, dass die Technologie keinen Beitrag zur Energiewende leisten könne. Der energiewirtschaftliche Nutzen des Verfahrens stehe nicht im Verhältnis zu den schon jetzt absehbaren Risiken. „Anstatt sich um die Erforschung und Förderung weiterer fossiler Ressourcen in Deutschland zu bemühen, sollte sich die Bundesregierung auf die konsequente Umsetzung der Energiewende konzentrieren“, so Müller-Kraenner weiter.

Der Gesetzentwurf erlaubt Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern. Außerdem soll die Methode auch oberhalb von 3.000 Metern erprobt werden. Ob die Risiken des Fracking beherrschbar sind und es oberhalb von 3.000 Metern zu kommerziellen Zwecken zugelassen werden kann, soll ein Gremium von sechs von der Bundesregierung eingesetzten Experten bewerten. Nach Auffassung der DUH delegiert die Bundesregierung den staatlichen Schutzauftrag damit an eine Kommission, deren Neutralität in Frage steht und die in keiner Weise demokratisch legitimiert ist. Drei der sechs benannten Institutionen haben sich in der Vergangenheit bereits für den Einsatz der umstrittenen Technologie ausgesprochen.

Für Fracking im Sandgestein, das laut Gesetzentwurf weiterhin erlaubt sein soll, fordert die DUH weitreichende Nachbesserungen. „Wir wissen immer noch viel zu wenig über die Umweltauswirkungen. Deshalb brauchen wir strengere Regelungen und konkrete Vorgaben für Fracking im Sandgestein. Es darf nicht den zuständigen Genehmigungsbehörden überlassen werden, zahlreiche Risiken zu bewerten und offene Fragen zu beantworten“, erklärt Cornelia Nicklas, Leiterin Umweltrecht der DUH. Der Gesetzentwurf sollte Fracking grundsätzlich in allen Gebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung verbieten und eindeutige Kriterien zum Umgang mit Lagerstättenwasser und Frackflüssigkeiten festlegen.

Kontakt:  

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0160 90354509, E-Mail: mueller-kraenner@duh.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Umweltrecht
Mobil: 0162 6344657, E-Mail: nicklas@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

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