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Pressemitteilung

Feinstaub: Machtkampf zwischen Politik und Wirtschaft

<b>DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt vor "Brüsseler Springprozession" </b>Berlin, Donnerstag, 22.09.2005

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission, die Feinstaubrichtlinie zu lockern, hofft die Deutsche Umwelthilfe auf das Europa-Parlament - Erfolge bei der Luftreinhaltung dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

"Dieser neuerliche Angriff auf die europäische Luftreinhaltepolitik kommt weder überraschend noch wird er erfolgreich sein", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Einmal mehr instrumentalisiert die Automobilindustrie Politiker zur Durchsetzung ihrer Ziele. Angekündigt wurde diese Initiative in einem Interview in der Illustrierten STERN im August durch Bernd Pischetsrieder, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und gelegentlich Präsident des Europäischen Automobilverbandes ACEA.

Die DUH ist zuversichtlich, dass dieser Versuch scheitern wird, an der Substanz der EU-Richtlinie zur Entlastung der Ballungszentren von gefährlichem Feinstaub zu rütteln. So forderte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) das Europäische Parlament auf, der Lockerung der Schutzbestimmungen der so genannten Feinstaub-Richtlinie nicht zuzustimmen. Diese legt seit Jahresbeginn 2005 europaweit verbindliche Grenzwerte für Feinstaubkonzentrationen fest. "Die EU-Kommission sollte sich hüten, mit missverständlichen Lockerungsübungen den Kommunen in die Parade zu fahren, die inzwischen ernsthafte Maßnahmen zum Schutz ihrer Bürger bis hin zu gezielten Fahrverboten für Diesel-Stinker eingeleitet haben. Eine Brüsseler Springprozession nach dem Muster ‚zwei Schritte vor, einen zurück’, darf es nicht geben. Der Druck auf die Politik darf nicht nachlassen."

Resch betonte, dass der Vorschlag der Kommission sowohl den EU-Ministerrat als auch das Europa-Parlament passieren müsse. Das sei jedoch nicht wahrscheinlich. Bis dahin gebe es eine klare Rechtslage mit einer gültigen EU-Luftreinhalterichtlinie und einer gültigen deutschen Umsetzung. Auf dieser Basis müssten die Kommunen weiter handeln.

Die DUH kündigte an, die Einhaltung der rechtsverbindlichen Grenzwerte wie in der Vergangenheit vor den Gerichten weiter einzufordern, sofern einzelne Kommunen sich weigerten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die DUH erinnerte daran, dass in allen bisherigen Klageverfahren die unmittelbare Gültigkeit der Feinstaubrichtlinie und die Pflicht für Länder und Kommunen bestätigt wurde. Ab Oktober rechnet die DUH mit einer jahreszeitlich bedingten Zunahme von Wetterlagen, die zu besonders hohen Belastungen mit verkehrsbedingtem Feinstaub führen. In den besonders belasteten Städten müssten die Bürger daher bereits ab diesem Winter mit einer Ausdehnung von Fahrverboten und anderen verkehrslenkenden Maßnahmen rechnen, wie sie beispielsweise in Düsseldorf mit Erfolg praktiziert werden.

Resch: "Rechtlich befinden wir uns auf festem Grund. Aber es wäre politisch fatal, wenn der Kommissionsvorschlag von Politikern auf allen Ebenen als Signal missverstanden würde, sie könnten nun in ihrem Bemühen um die Entlastung der Innenstädte nachlassen."

Nach massiven Grenzwertüberschreitungen in rund 70 deutschen Städten hatten in den vergangenen Monaten zahlreiche Kommunen Maßnahmepläne bis hin zu Fahrverboten für ungefilterte Dieselfahrzeuge verabschiedet und in einigen Städten, wie z.B. in Düsseldorf, damit auch erste Erfolge bei der Luftreinhaltung erzielt. Resch sagte, er habe keine Einwände gegen eine Regelung, die Feinstäube natürlichen Ursprungs anders bewerte als solche aus dem Straßenverkehr oder anderen menschengemachten Quellen. Natürliche Feinstäube seien in der Regel weniger oder gar nicht gesundheitsgefährdend. Allerdings müssten die Kommunen auch nach dem derzeit diskutierten Vorschlag der EU-Kommission nachweisen, dass sie "alles unternommen haben, um die hausgemachte Belastung in den Griff zu kriegen, bevor sie einen entsprechenden Antrag auf Fristverlängerung stellen können".

Resch warnte die Autoindustrie davor, ihre Lobbyarbeit gegen die Feinstaubrichtlinie in Brüssel und Berlin fortzusetzen. Der DUH-Bundesgeschäftsführer: "Die Hersteller sollten sich auf ihre Hausaufgaben konzentrieren und endlich flächendeckend Partikelfilter serienmäßig in alle Dieselfahrzeuge einbauen." Nach wie vor weigert sich DaimlerChrysler, für seine Marken Smart und Chrysler geregelte Partikelfilter anzubieten, bei Volkswagen, Skoda und Seat werden nach wie vor über 90 Prozent der Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter ausgeliefert.

Nach einer im Frühjahr bekannt gewordenen EU-Untersuchung sterben allein in Deutschland jährlich 65.000 Menschen vorzeitig an den winzigen Partikeln. Sie werden vor allem an den großen Verkehrsadern zu einem großen Teil vom Verkehr verursacht. Andere Ursachen sind der private Hausbrand, Bautätigkeiten, die Industrie und natürliche Quellen wie Salzpartikel in Meernähe oder Staub von sandigen Böden.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70
E-Mail: info@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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