Pressemitteilung
Europäisches Kreislaufwirtschaftspaket: Deutsche Umwelthilfe fordert Vorreiterrolle von deutscher Bundesregierung und warnt vor Rückschritten
Berlin, 15.12.2017: Am 17. Dezember 2017 findet in Brüssel die sechste Trilogverhandlung zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur Erarbeitung eines Kreislaufwirtschaftspakets statt. Ziel des Vorhabens ist es, die Kreislaufwirtschaft europaweit voranzubringen, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Doch genau diese Vorsätze sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) inzwischen als gefährdet an und schlägt Alarm. Im Entwurf des bisher ausgehandelten Kreislaufwirtschaftspakets fehlen nicht nur konkrete Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung, sondern es droht auch die Festlegung zu niedriger Recyclingquoten sowie eine Abschwächung des Ausstiegs aus der Deponierung.
„Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich offiziell einer Kreislaufwirtschaft verschrieben, in der Ressourcen möglichst lange genutzt werden und Abfälle als Ressource der Wirtschaft erhalten bleiben. Nun, wo es konkret wird, wird gemauert und ambitionierte Vorschläge aus dem EU-Parlament torpediert. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass die geschäftsführende deutsche Bundesregierung eine Vorreiterrolle bei der Erstellung eines europaweiten Kreislaufwirtschaftspakets einnimmt. Barbara Hendricks muss sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 70 Prozent und für Verpackungsabfälle auf 80 Prozent erhöht werden. Ohne ambitionierte Recyclingziele und bei einem gleichzeitigen Ausstieg aus der Deponierung werden ansonsten große Wertstoffmengen in der Verbrennung landen und vernichtet“, warnt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Neben der Höhe der Recyclingquoten, ist auch deren einheitliche und realistische Berechnung wichtig. „Damit Recyclingquoten der Realität entsprechen, sollten sich diese zukünftig auf den Output und nicht auf den Input einer Recyclinganlage beziehen. Denn entscheidend ist, was aus einer Anlage rauskommt und nicht was reingeht. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Restanhaftungen, Feuchtigkeit und fehlsortierte Fremdmaterialien auch als recyceltes Material gewertet werden. Der EU-Rat muss endlich den Weg freimachen für eine sinnvolle Berechnung der Recyclingquoten“, sagt Resch.
„Die Deponierung von Haushaltsabfällen ist eine Verschwendung potentieller Rohstoffe, die sich keine Gesellschaft mehr leisten kann. Deshalb darf es bei diesem Thema keine Kompromisse geben. Deutschland muss sich im EU-Rat für ein Verbot der Deponierung recyclingfähiger Abfälle bis 2025 und die Reduzierung der Deponierung von Siedlungsabfall auf fünf Prozent bis 2030 einsetzen“, fordert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Eine Aufweichung oder Verschiebung der Ziele auf das Jahr 2040 würde die Entwicklung einer prosperierenden Kreislaufwirtschaft massiv behindern. Damit die vormals deponierten Stoffe nicht verbrannt werden, müssen neben hohen Recyclingquoten noch weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie etwa ein Verbot oder eine Besteuerung der Verbrennung unsortierter Abfälle.
Besonders scharf kritisiert die DUH das Fehlen verbindlicher Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Weil Mehrwegsysteme, wie beispielsweise Mehrwegflaschen für Getränke, der ersten Stufe der Abfallhierarchie entsprechen, müssen diese besonders gefördert werden. Durch ihre häufige Wiederverwendung leisten sie einen entscheiden Beitrag zur Abfallvermeidung. „Ohne konkrete Ziele zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und zum Ressourcenverbrauch wird das Kreislaufwirtschaftspaket keinen Durchbruch auf dem Weg in eine zukunftsfähige Ressourcenwirtschaft erbringen“, sagt Fischer.
Die DUH fordert Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rats dazu auf, bindende Abfallvermeidungsziele für Siedlungs- und Verpackungsabfälle festzulegen. Für Restabfälle sollte europaweit ein Ziel von maximal 150 kg ab 2025 und 100 kg ab 2030 pro Kopf und Jahr gelten. Für Verpackungsabfälle sollte das Ziel maximal 120 kg ab 2025 und 90 kg ab 2030 pro Kopf und Jahr betragen.
Für Textilien, Elektrogeräte und Sperrmüll müssen verbindliche Wiederverwendungsziele sicherstellen, dass ab 2025 mindestens fünf Prozent und ab 2030 mindestens zehn Prozent zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Für Verkaufs-, Transport- und Getränkeverpackungen muss der Anteil wiederverwendeter Verpackungen an der in Verkehr gebrachten Menge um zehn Prozent bis 2025 und um weitere 20 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2018 erhöht werden.
Auch im Bereich Lebensmittelabfälle fehlen bislang verbindliche Vermeidungsziele. Dabei fallen allein in Deutschland rund 18 Millionen Tonnen Lebensmittelabfall pro Jahr an. Deshalb ist die Festlegung eines europaweiten Ziels zur Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 dringend notwendig. Nur so lassen sich die Überproduktion und der sorglose Umgang mit Nahrungsmitteln eindämmen.
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Die Stellungnahme der DUH zum Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket finden Sie am Ende dieser Seite.
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Kontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, 030 2400867-43, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de