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Pressemitteilung

Brandenburg kann von Bundesregierung beschlossenes Comeback von Nachtspeicherheizungen verhindern

Berlin, Donnerstag, 06.06.2013

Zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fehlen nur die Stimmen der rot-roten Regierung in Potsdam – Linken-Minister Christoffers will die katastrophale EnEV-Novelle am morgigen Freitag durchwinken

Die von der schwarz-gelben Koalition am 17. Mai im Bundestag verabschiedete katastrophale Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) könnte noch an einem Veto des Bundesrats scheitern. Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) fehlen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses am morgigen Freitag drei Stimmen, die die rot-rote Landesregierung Brandenburgs liefern könnte. Doch hier sperrt sich nach den DUH-Informationen vor allem der von der Partei Die Linke gestellte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers.

„Es wäre vermutlich eine politische Premiere, wenn ausgerechnet Die Linke der schwarz-gelben Bundesregierung bei deren Versuch unter die Arme greift, das mit der EnEV-Novelle geplante Roll-Back in Sachen Energieeffizienz in Deutschland durchzusetzen“, erklärte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm. Sie appellierte an den brandenburgischen Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), seinen Wirtschaftsminister zur Räson zu bringen. Mit der EnEV-Novelle will die Bundesregierung unter anderem die erst 2009 von der Großen Koalition im Bund durchgesetzte schrittweise Außerbetriebname elektrischer Nachtspeicherheizungen rückgängig machen.

Damit würde einem technischen Fossil aus der Frühzeit der Bundesrepublik zu einem Comeback verholfen. Die Nachtspeicherheizung gilt seit Jahrzehnten als Inbegriff einer ineffizienten Raumheizung. Nachtspeicherheizungen wirken als Klimakiller, weil sie vorzugsweise mit Braunkohlestrom befeuert werden. Ältere Baureihen enthalten darüber hinaus das schwer zu entsorgende Lungengift Asbest. Gleichzeitig wird in der EnEV-Novelle auf jegliche Regelung zum Austausch ineffizienter Heizkessel der Baujahre 1978 und früher verzichtet.

Der derzeitige Bestand von etwa 1,6 Millionen Nachtspeicherheizungen in Deutschland ist verantwortlich für eine Stromverschwendung von 10 bis 15 Terawattstunden (TWh) – das entspricht rund zwei bis drei Prozent des nationalen Strombedarfs. Dass sie den aufgrund von Netzengpässen abgeregelten Strom aus Erneuerbaren Energien (2011: 0,42 TWh) auf-nehmen, ist im Vergleich zu anderen Optionen (Wärmepumpen, stromgeführte KWK) ineffektiv und längst nicht immer möglich. Im Gegenteil: Nachtspeicherheizungen brauchen vor allem im Winter Strom, auch wenn bei Höchstlast kein Wind weht. Sie werden dann zu einer Zusatzbelastung für das Stromsystem, wie man in Frankreich mit einer großen Zahl von Stromheizungen bei jedem strengen winterlichen Frost beobachten kann.

Die Rettung der Nachtspeicherheizung hatte während einer Expertenanhörung im Bundestag insbesondere der Essener Stromkonzern RWE gefordert, der seinen Strom vor allem aus nordrhein-westfälischer Braunkohle gewinnt. Traditionell dienten Nachtspeicherheizungen dazu, um die Stromverbrauchstäler in der Nacht zu füllen und damit den Dauerbetrieb von Grundlastkraftwerken auf Basis von Braunkohle und Atom abzusichern. In Brandenburg erzeugt Vattenfall seinen Strom – ebenfalls fast ausschließlich aus Braunkohle.

In ihrem Energiekonzept aus dem Jahr 2010 bemängelt die Bundregierung zwar ausdrücklich, dass „die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme nicht dem Stand der Technik“ entspreche. Gleichzeitig verweigert sie sich jetzt aber jeder Maßnahme zum Austausch völlig veralteter Heizungsanlagen. Das im Energiekonzept verkündete Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen „nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“ zu erreichen, würde nach Überzeugung der DUH in immer weitere Ferne rücken, wenn die Novelle der EnEV nicht noch im letzten Moment am Widerstand der Länderkammer scheitert.

Kontakt:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0160 94182496; E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de

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