Hessen

In Hessen eignet sich unter anderem das folgende Förderprogramm für Bioenergieprojekte in Kommunen:

Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft

Wer fördert?

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Wer ist förderberechtigt?

• Alle öffentlichen und privaten Träger
• Energiedienstleister (Kontraktoren)

Was wird gefördert?

• Biomassefeuerungsanlagen zur Wärmeerzeugung
• Biogasanlagen und Biogas-BHKW
• Nahwärmenetze
• Machbarkeitsstudien
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
• Pilot- und Demonstrationsvorhaben
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial
• Sonstige Projekte

Wie wird gefördert?

Es werden Zuschüsse zu den o.g. Maßnahmen gewährt, sofern überwiegend land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe in den Anlagen eingesetzt werden. Eine Vorfeldberatung durch die hessenGmbH ist kostenfrei.

Biomassefeuerungsanlagen:
Bei Anlagen bis 100 kW bis zu 24 € / kW Nennleistung. Bei Anlagen ab 101 kW bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten, max. 200.000 € / Anlage.

Biogasanlagen und Biogas-BHKW
Bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten, max. 75.000 € / Anlage inkl. einer kostenfreien Beratung zur wirtschaftlichen Optimierung der Anlage für 4 Jahre.

Nahwärmenetze
100 € / Trassenmeter und 250 € / angeschlossenes Gebäude, bis max. 100.000 €.

Machbarkeitsstudien
Bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben.

Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?

Eine Kumulation mit Fördermitteln anderer Fördergeber ist grundsätzlich zulässig. Der Antragsteller ist verpflichtet, die zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen. Wird der Antragsteller durch andere öffentliche Mittel unterstützt, begrenzen die niedrigeren Förderhöchstgrenzen dieser Förderprogramme auch die Förderung des Landes Hessen.

An wen muss ich mich wenden?

Zur Vorfeldberatung: hessenENERGIE GmbH - www.hessenenergie.de
Für die Antragstellung: Landesbank Hessen-Thüringen -Girozentrale- Landestreuhandstelle (LTH) - www.lth.de

Wo stehen die Förderbedingungen?

Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (vom 01. April 2005)

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz