Materialführer
Einweg
Holz und Holz-Kunststoff-Verbünde (WPC)

- Der Verkauf von Einwegbesteck und -tellern aus Holz-Kunststoff-Verbünden ist in Deutschland seit dem 3. Juli 2021 durch das Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbotsverordnung verboten. Reine Holzprodukte können weiterhin genutzt werden.
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Herstellung
- Nachwachsender Rohstoff, allerdings ist eine Waldnutzung für die Herstellung von kurzlebigen Einwegprodukten ökologisch nicht vertretbar
- Einweggeschirr aus Holz kommt häufig nicht aus nachhaltiger Forstwirtschaft mit FSC- oder Naturland-Zertifizierung
- Geschirrteile aus Holz bestehen aus frischen Holzfasern für die neue Bäume gefällt werden müssen
- Möglichst Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (mit FSC- oder Naturland-Zertifizierung) wählen. Das PEFC-Label hat niedrigere Standards und wirddeshalb nicht empfohlen
- Für Lebensmittelanwendungen von Holz-Kunststoff-Verbünden wird stets neuer Kunststoff verwendet, der aufwändig hergestellt werden muss
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Entsorgung
- Die Entsorgung von Einweggeschirr aus Holz erfolgt überwiegend über den Restmüll
- Einweg-Holzgeschirr landet nach sehr kurzer Nutzungsdauer in der Regel in der Verbrennung
- Wenn Holz-Kunststoff-Verbünde achtlos weggeworfen werden, können Kunststoffe in die Umwelt gelangen
- Produkte aus Holz-Kunststoff-Verbünden werden nicht recycelt
Die Abholzung von Wäldern zur Herstellung von kurzlebigem Einweggeschirr, das nach der Nutzung verbrannt wird, sollte unbedingt gestoppt werden. Stattdessen sollten Wälder erhalten und möglichst aufgeforstet werden. Die Nutzung von Einweggeschirr aus Holz oder Holz-Kunststoff-Verbünden trägt nicht zu einer Entlastung von Klima und Umwelt bei und bietet keine nennenswerten Vorteile im Vergleich zur Verwendung
von Einwegprodukten aus anderen Materialien.