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Jauche
Jauche besteht aus stark wasserhaltige Exkrementen (Harn) mit geringem Feststoffanteil wie Stroh und Futterresten. Jauche darf nur im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes als Dünger eingesetzt werden. Jauche darf nicht - auch nicht indirekt - über Kanalisationen und Kläranlagen in Gewässer eingeleitet werden. Bei Jauche handelt es sich um kotarme Gülle, die als Phosphor- und Kalium-Dünger eingesetzt wird, sie enthält jedoch nur wenig Stickstoff.
