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Pressemitteilung

Nach ALDI lenkt auch REWE im Bioplastiktütenstreit ein

Berlin, Mittwoch, 25.04.2012

REWE gibt Unterlassungserklärung gegenüber der Deutschen Umwelthilfe ab – Unternehmen verpflichtet sich, den Verkauf der bislang als „100% kompostierbar“ beworbenen Plastiktaschen endgültig einzustellen – Kritik an Verbraucherschutzministerin Aigner – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Drogeriemärkte, Lebensmittelketten und Handelsunternehmen müssen aufhören, ihre Einwegtüten aus so genannten Biokunststoffen mit falschen Umweltargumenten anzupreisen“

Nach den Handelsketten ALDI Nord und ALDI Süd hat auch die REWE Markt GmbH gestern (24.4.2012) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) abgegeben. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, seine bislang als „biologisch abbaubar“ beworbenen Plastiktüten nicht mehr als „100% kompostierbar“ und „soweit wie möglich aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt“ zu bezeichnen. Auch die irreführende Behauptung, dass REWE und ihren Kunden mit den Plastiktüten „gemeinsam Gutes tun“ ist zu unterlassen. REWE hat erklärt, den Verkauf der Tüten endgültig einzustellen, weil „an dem Vertrieb der beanstandeten Taschen kein besonderes Interesse mehr besteht“.

Noch am 11.4.2012 hatte die REWE-Gruppe die als „100% kompostierbar“ beworbenen Plastiktüten verteidigt und sie dann aber am 12.4.2012 nach eigenen Angaben vorübergehend aus dem Sortiment genommen. Das Unternehmen wollte die tatsächliche Kompostierungspraxis in Deutschland überprüfen. „REWE beharrt einerseits auf der Kompostierbarkeit seiner Tüten und nimmt sie andererseits aus dem Handel. Mit diesem Verhalten widerspricht sich das Unternehmen nicht nur selbst, sondern räumt aus unserer Sicht die Verbrauchertäuschung ein“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Resch fordert alle Handelsketten auf, ihre Tragetaschenkonzepte kritisch zu prüfen und sich nicht auf von der Bioplastiklobby forcierte Werbesprüche einzulassen. „Drogeriemärkte, Lebensmittelketten und Handelsunternehmen müssen aufhören, ihre Einwegtüten aus so genannten Biokunststoffen mit falschen Umweltargumenten anzupreisen und stattdessen auf umweltfreundliche Varianten umstellen“, so Resch. Die DUH werde die weitere Entwicklung auf dem Markt genau beobachten und Verstöße verfolgen.

Die Umweltschutzorganisation kritisierte auch die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) scharf. Die DUH hatte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Zuge der Auseinandersetzung um die Umweltverträglichkeit der als „biologisch abbaubar“ beworbenen Plastiktüten aufgefordert, gegen die Verbrauchertäuschung tätig zu werden. In seiner Antwort an die DUH empfahl das Ministerium, den Dialog mit den beteiligten Handels- und Produktionsunternehmen zu suchen, „um Missverständnisse oder Fehler bei dem Bewerben von Produkten und Verunsicherungen für Verbraucher künftig zu vermeiden“. „Frau Aigner hat einmal mehr bewiesen, dass ihr Ministerium nicht dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern den Interessen der Wirtschaft gilt. Anders lässt sich ihre Antwort nicht deuten“, sagt Resch.

Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit beraten hat, erklärt: „Der Vorgang hat erneut gezeigt: Greenwashing lohnt sich nicht. Aufmerksame Verbände, wie die Deutsche Umwelthilfe, kommen derartigen Versuchen meist auf die Spur“.

Hintergrundinformationen

Die DUH hatte am 11. April 2012 auf die irreführende Werbung für Tragetaschen aus biologisch abbaubarem Bioplastik hingewiesen und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und REWE wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt. Entgegen dem auf den Tüten bewusst vermittelten Eindruck von Nachhaltigkeit, sind die Einwegplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten noch werden sie in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert.

Nach Recherchen der DUH unter über 80 deutschen Kompostwerken geben 98 Prozent der Kompostierungsanlagen an, keine Biokunststoffe zu kompostieren. In der Regel werden Bioplastiktüten dort gemeinsam mit anderen Plastikfolien – entweder vor oder nach dem Kompostierungsprozess – als Störstoffe aussortiert und anschließend entsorgt. Für eine Eigenkompostierung sind die zu „100% kompostierbaren“ Tüten nach Herstelleraussagen nicht vorgesehen.

ALDI Nord und ALDI Süd hatten sich bereits zum 23. April 2012 gegenüber der DUH verpflichtet, die bislang als „biologisch abbaubar“ beworbenen Plastiktüten nicht mehr irreführend als „100% kompostierbar“ und „nach neuesten Umweltrichtlinien soweit wie möglich aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt“ zu bewerben.

Ein Hintergrundpapier zu biologisch abbaubaren Plastiktüten sowie die DUH-Pressemitteilung vom 11. April 2012 mit weiteren Informationen zur Diskussion um die Tragetaschen finden Sie im Internet unter:

http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2818



Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41, Mobil: 0160 5337376,
E-Mail: elander@duh.de

Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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