Pressemitteilung
Elektroaltgeräte nicht zurückgenommen: Deutsche Umwelthilfe bringt Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount und weitere große Lebensmittelhändler vor Gericht
Berlin, 22.9.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt wegen Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott gegen insgesamt sechs große Supermarktketten. Die Handelsunternehmen sind Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto-Marken-Discount und Franchisenehmer der Handelsketten Edeka sowie Rewe. Die Klagen resultieren aus Testbesuchen der DUH zwischen Mai und Juni 2023. Dabei hatte die DUH festgestellt, dass in den betroffenen Filialen kein Elektroschrott zurückgegeben werden konnte.
Seit über einem Jahr sind Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen, gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet. Da sich die genannten Unternehmen weigerten, die festgestellten Verstöße abzustellen oder zukünftig auszuschließen, hat die DUH Klagen bei den zuständigen Landgerichten eingereicht.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die aktuelle Sammelquote für Elektroschrott liegt bei erschreckenden 39 Prozent, obwohl 65 Prozent vorgeschrieben sind. Einer der Hauptgründe dafür ist ein regelrechter Abwehrkampf des Handels gegen die gesetzliche Rücknahme von Elektroaltgeräten. Damit verunsichern die Supermarktketten Verbraucherinnen und Verbraucher und schaden dem Klima. Supermärkte erzielen mit dem Verkauf von Elektrogeräten erhebliche Gewinne und müssen deshalb auch Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen. Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien dazu auf, endlich eine konsequente Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden aktiv darüber zu informieren.“
Eine kundenfreundliche Rücknahme alter Elektrogeräte in Supermärkten kann durch professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Eine Überwachung der Sammelbehälter durch das Kassenpersonal ist unerlässlich, um Fehleinwürfe oder Diebstähle zu verhindern. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist außerdem ausreichend geschultes Personal erforderlich.
„Gesetze werden nur dann ernst genommen, wenn sie auch kontrolliert werden. Die von uns festgestellten zahlreichen Verstöße erfolgten nach fast einem Jahr nach Inkrafttreten der gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung. Offenkundig rechnen Händler nicht mit der Kontrolle von Umweltgesetzen. Das ist ein Armutszeugnis für die zuständigen Vollzugsbehörden. Sie müssen ihre Aufgabe endlich erfüllen und die Einhaltung der Rücknahmepflichten von Elektroschrott bei Supermärkten und Drogerien sicherstellen. Solange dies nicht der Fall ist, werden wir konsequent alle rechtlichen Mittel nutzen, um Verstöße zu ahnden“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Links:
Hintergrundinformationen zur Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de