pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe warnt vor Rechtsbruch durch neues Heizungsgesetz: Bundesregierung torpediert Pariser Klimaziele und treibt Menschen in die Kostenfalle

Montag, 03.07.2023 Dateien: 2

• Entwurf für Heizungsgesetz macht Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele unmöglich

• Beimischung von Wasserstoff oder Biomethan sind Scheinlösungen: Verfügbarkeit begrenzt und Energiekosten wären selbst bei geringen Prozentanteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher enorm

• DUH fordert Bundestag dazu auf, dem vorgelegten Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen

© Adobe Stock - napa74

Berlin, 3.7.2023: Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum überarbeiteten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schlägt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Alarm und warnt vor einem Rechtsbruch der Bundesregierung. Das neue Heizungsgesetz macht die Einhaltung der Ziele des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens unmöglich. Der Entwurf sieht vor, dass fossile Öl- und Gasheizungen langfristig weiter betrieben werden können, was auf Jahrzehnte hohe Emissionen im Gebäudesektor bedeutet. Ein späterer Umstieg auf klimaneutralen Wasserstoff oder Biomethan ist lediglich eine Scheinlösung, da diese Gase nur in äußerst begrenzten Mengen zur Verfügung stehen werden und zudem drastische Energiekostensteigerungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Folge haben. Die DUH fordert den Bundestag auf, dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin kommentiert: „Mit ihrem neuen Gebäudeenergiegesetz geben die Ampelfraktionen die Klimaziele im Wärmesektor auf. Mit diesem Gesetz werden fossile Strukturen auf die nächsten Jahrzehnte gefestigt. Die Gaslobby hat sich mit ihren Interessen brutal durchgesetzt und lässt jetzt die Champangnerkorken knallen. Das ist ein massiver Rechtsbruch der Bundesregierung, der uns alle schwer treffen wird. Diese Regierung ist mit dem Versprechen angetreten und dafür gewählt worden, für mehr Klimaschutz zu sorgen. Damit ist sie im Gebäudebereich krachend gescheitert. Bezeichnend ist, dass unter den geladenen Vertreterinnen und Vertretern zur Ausschussanhörung keine Expertinnen oder Experten der Umweltverbände sind. Klimaschutzargumente sind im politischen Diskurs anscheinend unerwünscht. Das Gesetz darf so nicht verabschiedet werden und muss nachgebessert werden.“

Die DUH kritisiert außerdem, dass der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Nutzung von Biomethan und Holz zum Heizen vorsieht. Wärme aus Bioenergie kann nur sehr eingeschränkt nachhaltig erzeugt werden und sollte nur ausgewählten Anwendungsbereichen zugutekommen, in denen andere Heizoptionen nicht möglich sind. Zudem droht Mieterinnen und Mieter eine Explosion ihrer Betriebskosten. Denn wenn sich die Vermieterin oder der Vermieter für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, die dann wie vorgesehen mit Wasserstoff, Biomethan oder daraus hergestellten Derivaten wie E-Fuels betrieben werden soll, müssen die Mietenden die späteren hohen Brennstoffkosten übernehmen. Das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos hat im Auftrag der DUH berechnet, dass die Kosten für Gasheizungen mit steigenden Biomethananteilen bereits 2030 bei Mieterinnen und Mietern deutlich höhere Betriebskosten als eine Luftwärmepumpe verursachen – mit den steigenden Beimischungsanteilen steigen die Betriebskosten hier schnell fast auf das Doppelte als die erneuerbare Alternative. Abgesehen davon bedeutet eine anteilige Beimischung von angeblich klimafreundlichen Gasen einen konstant hohen Verbrauch von fossilem Brennstoff – und dies quasi uneingeschränkt bis 2045.

Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz dazu: „Bei Biomethan und Wasserstoff geht die Bundesregierung der fossilen Öl- und Gaslobby auf den Leim und schreibt klimaschädliche und verbraucherfeindliche Scheinlösungen ins Gesetz. Es ist ein riesen Skandal, dass Mieterinnen und Mieter durch die Streichung der Schutzklausel in Paragraph 71o mit den astronomischen Betriebskosten allein gelassen werden. Nach den uns vorliegenden Berechnungen müssten Mieterinnen und Mieter allein im Jahr 2030 bei einem Biomethananteil von 15 Prozent mit Mehrkosten von etwa 50 Cent pro Quadratmeter gegenüber einer Wärmepumpe rechnen. Auch hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit werden Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht: ‚Bio‘-Methan ist alles andere als umweltverträglich, denn Hauptgrundlage sind Energiepflanzen wie Mais aus intensiver Landwirtschaft. Es ist außerdem völlig utopisch, dass in Deutschland erzeugte Mengen fossiles Gas in nennenswertem Umfang eins zu eins ersetzen können. Vielmehr werden mit dem Gesetz Tür und Tor für undurchsichtige Importe und einen Zertifikatehandel mit dem Ausland geöffnet. Die Ausweitung der Biomassenutzung muss gestoppt werden.“

Die DUH warnt davor, dass die Fehlanreize durch die vorgesehene Förderung noch verstärkt werden. Die Förderfähigkeit muss unbedingt an einen erneuerbaren und effizienten Betrieb von Heizungen gekoppelt sein. Es ist vollkommen widersinnig, Geld aus dem Klima- und Transformationsfond für fossil betriebene Heizungen zu verschwenden – dieses Fördergeld fehlt am Ende für echte CO2-Minderungsmaßnahmen wie die Umstellung auf Wärmepumpen. Die Förderung von Gasheizungen erschwert zudem den gewünschten Ausbau der Wärmenetze. Je mehr neue Gasheizungen aufgrund staatlicher Förderung installiert werden, desto schwieriger wird es für Kommunen und Stadtwerke, die notwendige hohe Anschlussdichte für den Ausbau von Wärmenetzen zu erreichen.

Hintergrund:

Das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos hat im Auftrag der DUH berechnet, welche Kosten bei fossilen Gasheizungen in Kombination mit Biomethan auf Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft zukommen könnten und diese mit den Kosten von anderen Energieträgern verglichen. Die Annahmen und Berechnungsgrundlagen können dem Faktenpapier „H2-Ready: Die Kostenfalle im Gebäude“ entnommen werden.

  • In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus liegen die jährlichen Energiekosten im Jahr 2030 bei einem Anteil von 15 Prozent Biomethan bei 4.155 Euro im Jahr. Im Jahr 2040 belaufen sich die Kosten bei 60 Prozent Biomethan auf 5.401 Euro im Jahr.
  • Eine Luft-Wärmepumpe würde für das Jahr 2030 im Einfamilienhaus Gesamtkosten von 3.060 Euro im Jahr verursachen. Im Jahr 2040 würden sich die Kosten auf 3.065 Euro im Jahr belaufen.
  • Im Mehrfamilienhaus liegen die Energiekosten für Mieterinnen und Mieter im Jahr 2030 bei einem Anteil von 15 Prozent Biomethan bei 1,83 Euro/m²/Monat. Im Jahr 2040 belaufen sich die Kosten bei 60 Prozent Biomethan auf 2,52 Euro/m²/Monat.
  • Eine Luft-Wärmepumpe würde für das Jahr 2030 für Mieterinnen und Mieter eines Mehrfamilienhauses Gesamtkosten von 1,35 Euro/m²/Monat verursachen. Im Jahr 2040 würden sich die Kosten auf 1,34 Euro/m²/Monat belaufen.

Link:

Das Faktenpapier Kostenfalle H2-Ready und das Förderkonzept Wärmepumpe finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz
0160 3201434, brandmeyer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz