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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe stoppt BILD und Rewe bei irreführender Werbung für Ramsch-Energiesparlampen

Berlin, Freitag, 22.10.2010

DUH erwirkt vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen BILD: Verbrauchertäuschende Anzeige für Energiesparlampen zur „Aktionswoche zur Nachhaltigkeit“ nicht zulässig – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt beim Kauf von Energiesparlampen vor „Billigware“ mit niedriger Qualität

Unter dem Motto „Aktionswoche zur Nachhaltigkeit” haben BILD und die Rewe-Gruppe in einer gemeinsamen Aktion billige Energiesparlampen der Marke Logo auf Seite 1 der BILD-Zeitung beworben. Mit einer „Nimm 3, zahl 2“-Aktion sollte der Absatz von Lampen der Rewe-Eigenmarke in den Filialen der toom BauMarkt GmbH erhöht werden. Laut Anzeige wurden die Lampen als Energiesparlampen der Energieklasse A beworben. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) stellte aber fest, dass die beworbene glühlampenförmige Lampe die entsprechenden Energieeffizienzkriterien nicht erfüllt: Sie entsprach nur der Energieklasse B. Die toom BauMarkt GmbH gab daraufhin eine Unterlassungserklärung gegenüber der DUH ab. Der Aktionspartner BILD hingegen war nicht bereit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, daher erwirkte die DUH vor dem Landgericht Berlin gegenüber der Axel Springer AG eine einstweilige Verfügung.

 „Im Rahmen einer ‚Aktionswoche zur Nachhaltigkeit‘ haben BILD und Rewe Energiesparlampen mit niedriger Energieeffizienz verramscht. Mit falschen Angaben zur Energieeffizienz wurden die Verbraucher getäuscht und zum Kauf niederwertiger Energiesparlampen verleitet. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes wird mit solchen den Verbraucher täuschenden Aktionen eine grundsätzlich positive Technologie wie die Energiesparlampe diskreditiert“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er warnt grundsätzlich vor Ramschangeboten bei Energiesparlampen, wie sie gerade bei Discountern üblich sind. „Es existieren große Qualitätsunterschied bei Energiesparlampen. Billigware ist oft keine gute Wahl, weder für die Umwelt, noch – wenn man Lebensdauer und Stromkosten berücksichtigt – für den Geldbeutel.“

Als Faustregeln für den Kauf guter Energiesparlampen empfiehlt die DUH den Verbrauchern, auf vier einfache Merkmale zu achten: Die Energiesparlampen sollten Energieklasse A haben, mehr als 10.000 Stunden Lebensdauer ausweisen, mehr als 20.000 Schaltzyklen (An- und Ausschalten) aushalten und weniger als zwei Milligramm Quecksilber beinhalten.

Die Axel Springer AG hatte sich gegenüber der DUH geweigert, Verantwortung für die Anzeige zu übernehmen. Man hafte „als Trägermedium“ nicht für die Inhalte von Anzeigen. Dabei wurde die Anzeige deutlich gemeinsam von Rewe und BILD präsentiert. Daraufhin hat die DUH beim Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Axel Springer AG gestellt. Am 14.10.2010 wurde die einstweilige Verfügung erlassen. Der Axel Springer AG ist es nunmehr gerichtlich untersagt, „Produkte anderer Unternehmen mit dem Text ‚Energiesparlampe Energieklasse A‘ in einer ‚Aktionswoche zur Nachhaltigkeit‘ zu präsentieren, wenn […] eine Energiesparlampe mit der Energieklasse B bildhaft dargestellt und verkauft wird“. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten hat, wertet dies als „einen Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass die Medien bei der Bewerbung angeblicher Ökoprodukte Verantwortung tragen.“

Die Rewe-Zentralfinanz eG hatte sich bereits am 08.10.2010 für die toom BauMarkt GmbH durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen gegenüber der DUH verpflichtet, es zukünftig zu unterlassen, in Werbeanzeigen mit dem Text „Energiesparlampe Energieklasse A“ zu werben, wenn in der Anzeige eine Energiesparlampe mit der Energieklasse B abgebildet ist.

Die Aktion von Rewe und BILD mag vielleicht besonders dreist sein, ist aber kein Einzelfall, wie Handel und Medien die Verantwortung für die von ihnen verkauften und beworbenen Produkten verweigern“, stellt Jürgen Resch fest. Die DUH hatte in den Sommermonaten (Juni-August 2010) die Rückgabemöglichkeiten von Energiesparlampen in insgesamt 22 toom BauMakt-Filialen untersucht. In keiner einzigen Filiale waren für den Kunden gut sichtbare Rückgabemöglichkeiten oder Hinweise auf Rückgabemöglichkeiten vorhanden. In einer Filiale wurde die fälschliche Auskunft erteilt, dass es für Energiesparlampen keine Sammelboxen gebe, weil die Hersteller sie nicht zurück nehmen würden. In einer anderen Filiale wurde den DUH-Testkäufern empfohlen, die ausgedienten Energiesparlampen über die Altglassammlung oder mit dem Restmüll zu entsorgen. In der toom BauMarkt-Filiale wäre es nicht anders.

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten geringe Mengen Quecksilber und müssen laut dem Elektroaltgerätegesetz vom Hausmüll getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Verbraucher können alte Energiesparlampen kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen wie z.B. Wertstoffhöfen abgeben. Zusätzlich bieten auch einige Händler eine kostenlose Rücknahme an. Weitere Informationen zur Entsorgung von Energiesparlampen (inkl. PLZ-Suche für Sammelstellen in Ihrer Nähe) stehen unter http://www.duh.de/energiesparlampe.html zur Verfügung.

Für Rückfragen

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Schaperstraße 15
10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, klinger@geulen.com

Maria Elander
Leiterin Kreislaufwirtschaft
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de

Ulrike Fokken
Politik & Presse
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-86, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: fokken@duh.de

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