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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe gibt Entwarnung: Umweltzonen haben Bestand

Berlin, Dienstag, 27.04.2010 Dateien: 1

Juristische Prüfung ergibt: Formfehler in der so genannten Schilderwaldnovelle haben keine Rückwirkung auf Umweltzonen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt Verkehrsminister Ramsauer (CSU) vor „populistischen Spielchen“ auf Kosten der Akzeptanz der Schutzzonen gegen Feinstaubbelastung

 

 

Der Formfehler in der im August 2009 in Kraft getretenen so genannten Schilderwaldnovelle bleibt ohne Rückwirkungen auf die Regelungen für Umweltzonen in Deutschland. Das ergibt sich aus einer juristischen Prüfung des Sachverhalts durch den Berliner Anwalt Remo Klinger (Geulen & Klinger Rechtsanwälte) für die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH). Nach Medienberichten, wonach von dem Fehler in der Schilderwaldnovelle auch die Regelungen zu den Umweltzonen berührt seien, hatte das Bundesverkehrsministerium Ende vergangener Woche erklärt, der Sachverhalt werde „vorsorglich gründlich geprüft“. Die Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen.   

Tatsächlich sind die Umweltzonen-Verkehrszeichen im vergangenen Jahr in die fehlerhafte Schilderwaldnovelle noch einmal aufgenommen worden. Doch selbst, wenn die Verwechslung zweier Rechtsnormen (als Rechtsgrundlage wurde statt § 6 Abs. 1 Nr. 5a StVG der § 6 Abs. 1 Nr. 5b StVG zitiert) zur Nichtigkeit der Schilderwaldnovelle 2009 führen würde, würde dies nichts an der Gültigkeit der Umweltzonen-Verkehrszeichen ändern. Der Grund: Ihre erstmalige Einführung beruht auf der „Kennzeichnungsnovelle 2006“, die sich von der diesbezüglichen Formulierung in der Schilderwaldnovelle 2009 nur durch die redaktionelle Behebung einer unpräzisen Formulierung unterscheidet. Sollte sich die letztere nun tatsächlich als nichtig erweisen (was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer reinen Verwechslung von Rechtsnormen nicht automatisch der Fall ist), würde wieder die Regelung aus der Kennzeichnungsnovelle 2006 gelten. In dieser sind die Umweltzonen-Verkehrskennzeichen korrekt, also ohne Verstoß gegen das so genannte „Zitiergebot“, enthalten.

„Der ganze Vorgang ist und bleibt ein Schildbürgerstreich“, sagte DUH-Bundes-geschäftsführer Jürgen Resch. „Wer auch immer glaubt, daraus Honig saugen zu können, indem er die Umweltzonen in Frage stellt, dokumentiert nur seine Verantwortungslosigkeit gegenüber den von hohen Feinstaubbelastungen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.“ Vor dem Hintergrund anhaltender Bemühungen aus Bayern, die Umweltzonen zu „entschärfen“, warnte Resch insbesondere Verkehrsminister Peter Ramsauer vor „populistischen Spielchen“.

Die juristische Stellungnahme von Rechtsanwalt Remo Klinger kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel.: 030 8847280, Fax: 030 88472810, mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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