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Pressemitteilung

Das Jahr der biologischen Vielfalt 2010: Deutsche Umwelthilfe fordert Taten statt Worte

Berlin, Donnerstag, 07.01.2010

Bundesregierung setzt die bereits 2007 beschlossene Nationale Biodiversitätsstrategie nicht um – Deutschland verfehlt daher sein Ziel, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen – Im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt muss Kanzlerin Merkel das Kabinett zur Einhaltung von Beschlüssen zum Schutz der Biodiversität verpflichten – DUH-Geschäftsführer Baake fordert ein Biodiversitätsgesetz und einen Biodiversitätscheck für alle staatlichen Vorhaben.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) fordert die Bundesregierung auf, im UN-Jahr der Biologischen Vielfalt die Ankündigungen zum Artenschutz in Deutschland entschlossen umzusetzen. Nur wenn die Regierung im eigenen Land endlich von wohlfeilen Proklamationen zu praktischen Schutzmaßnahmen komme, könne sie ihren derzeitigen Vorsitz der UN-Verhandlungen zur Biodiversität glaubhaft nutzen und auch andere Länder zum Schutz der biologischen Vielfalt bewegen. Anlässlich der feierlichen Eröffnung des Internationalen Jahres der Biodiversität durch Kanzlerin Angela Merkel am kommenden Montag (11. Januar 2010) wirft  DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake der Bundesregierung „weitgehende Untätigkeit“  bei der Umsetzung der im November 2007 verabschiedeten „Nationalen Strategie für Biologische Vielfalt“ vor.

Während der CDU-Umweltminister den Naturschutz zu seinem persönlichen Kernanliegen erklärt und den Verlust der biologischen Vielfalt gleichgewichtig neben den globalen Klimawandel stellt, stehen seine christsozialen Kabinettskollegen aus den Ressorts Landwirtschaft und Verkehr auf der Bremse oder dokumentieren ihre Ignoranz gegenüber dem Artenschwund durch die Zerschneidung von Lebensräumen“, sagte Baake. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner vertrete Klientelinteressen und schaffe damit die größten Hindernisse für die Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie. Verkehrsminister Peter Ramsauer mache sich am Heiligabend in der „Süddeutschen Zeitung“ mit populistischen Sprüchen über „die Belange schwangerer Fledermäuse“ über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lustig, das den grob fehlerhaften Planfeststellungsbeschluss für die Autobahn-Westumfahrung Halle letztinstanzlich aufgehoben hatte. „Wir begrüßen, dass Umweltminister Röttgen die gesamte Gesellschaft für den Artenschutz gewinnen möchte“, sagte Baake und forderte Minister Röttgen auf, damit im Bundeskabinett zu beginnen. „Von der Bundeskanzlerin erwarten wir, dass sie die Landwirtschaftsministerin und den Verkehrsminister auf die Einhaltung von Kabinettsbeschlüssen verpflichtet“, erklärte Baake.

Weder weltweit noch in Deutschland werde das Ziel erreicht, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen. Wie beim Klimaschutz gelte auch beim Artenschutz, dass die mit großer biologischer Vielfalt gesegneten Länder des Südens nicht von der Notwendigkeit des Naturschutzes überzeugt werden können, wenn die Industriestaaten selbst ihn nicht ernsthaft betreiben.

Deutschland hat sich verpflichtet, den Verlust von Arten bis 2010 zu stoppen und für die Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen und Ökosystemen zu sorgen. Doch die Zerstörung der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen geht ungebremst weiter. Die Bundesministerien machen bislang wenig Anstalten, die 2007 beschlossene Nationale Biodiversitätsstrategie umzusetzen.

Die von der DUH im September 2009 vorgestellten 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie wurden zwar in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP partiell aufgegriffen – jedoch ausschließlich diejenigen, die zum Zuständigkeitsbereich des Bundesumweltministeriums gehören. In allen Fällen, in denen die Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft potenziell von notwendigen Richtungsänderungen betroffen wären, regiert bei schwarz-gelb der Klientelschutz vor dem Biodiversitätsschutz. Verbindliche Festlegungen für eine „gute fachliche Praxis“ fehlen nach wie vor. Ebenso fehlen wirksame Regelungen zum Schutz von Randstreifen an Gewässern, die den Eintrag von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln verhindern könnten.

Das ist erschreckend, denn gerade in der Agrarlandschaft geht der Verlust von Naturräumen und der dort lebenden Tiere und Pflanzen extrem schnell“,  sagte Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz der DUH. So sei der Bestand vormals in Deutschland weit verbreiteter Vogelarten wie Kiebitz und Feldlerche in den vergangenen Jahren eingebrochen. Während der Anteil von Grünland, insbesondere feuchte Wiesen und Weiden, in Deutschland nach den Vorgaben der Biodiversitätsstrategie gesteigert werden solle, sinke er tatsächlich weiter ab. Feuchtwiesen und Buchenwälder seien durch intensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung bedroht. Auch die an naturnahe Wälder gebundenen Arten wie der stark bedrohte Schreiadler, gingen in ihrem Bestand weiter zurück. „Es ist höchste Zeit in der Land- und Forstwirtschaft Nachhaltigkeitskriterien zum Schutz der biologischen Vielfalt einzuführen“, sagte Stöcker.

Zu all diesen Fragen verliere Landwirtschaftsministerin Aigner kein Wort. Im EU-Rat stimme sie für den weiteren Raubbau an Fischbeständen. Statt den dringlichen Empfehlungen der Wissenschaft für Fangbeschränkungen wie zum Beispiel für Blauflossenthunfisch zu folgen, trage Aigner mit ihrem Votum für überhöhte Fangquoten aktiv zur Ausrottung von Arten bei.

Auch der weitere Ausbau verbliebener naturnaher Flüsse werde nicht konsequent gestoppt. Die Koalition habe in ihrer Vereinbarung ein „Wasserstraßenausbaugesetz“ verabredet. Verkehrsminister Ramsauer wolle Flüsse offenbar weiter als Wasserstraßen kanalisieren und plane unter anderem, Auwälder entlang von Elbe oder Donau für den Ausbau der Wasserstraßen zu opfern.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft beim Biodiversitätsschutz in Deutschland eine Riesenlücke“, sagte Baake. Das in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Bundesprogramm zur Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt sei von vornherein zum Scheitern verurteilt, wenn es weiter bei hohlen Programmsätzen bleibe. „Wir fordern ein Biodiversitätsgesetz mit verbindlichen Vorgaben für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, für den Bundesverkehrswegebau und ausreichend Haushaltsmittel, um die zerschnittenen Lebensräume wieder zu vernetzen“, sagte Baake. Mit einem „Biodiversitätscheck“ sollen, so die Forderung der DUH, in Zukunft alle Regierungsvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen der nationalen Biodiversitätsstrategie und ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt geprüft werden.

Hintergrundinformationen zur biologischen Vielfalt in Deutschland und zum DUH-Vorschlag für ein Biodiversitätsgesetz finden Sie unten auf dem PDF zum Herunterladen.

Für Rückfragen:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 – 2400867-15, 0151 – 55016943,  baake@duh.de

Ulrich Stöcker
Leiter Naturschutz
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 - 2400867-81, 0160 – 8950556, stoecker@duh.de

Ulrike Fokken
Sprecherin Politik & Presse
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 - 2400867-86, 0151- 55017009, fokken@duh.de

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