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Pressemitteilung

Brüderle auf strahlender Mission in Rio - Umweltorganisationen warnen vor Atomförderung

Berlin, Donnerstag, 29.04.2010

Anlässlich des Besuchs von Wirtschaftsminister Reinhard Brüderle in Rio de Janeiro warnen Umweltorganisationen vor den Risiken der neu belebten Atomkooperation.

 

“Mit seiner Grundsatzzusage zur Gewährung einer Hermesbürgschaft für den Bau des Atomkraftwerkes Angra 3 bei Rio de Janeiro durch ArevaNP setzt sich Wirtschaftsminister Brüderle in krassen Widerspruch zum Bekenntnis von Bundeskanzerlin Merkel auf dem ’Nukleargipfel' Mitte April in den USA", erklärt Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Merkel hatte dort das Proliferationsrisiko als eines der weltweit größten Risiken anerkannt und mehr internationale Kontrolle im Atomsektor gefordert. "Hat die Kanzlerin das ernst gemeint, dann muss sie ihren Wirtschaftsminister zurückrufen. Den Worten auf internationaler Bühne müssen Taten auf nationaler Ebene folgen", fordert Ziehm. “Mit der fraglichen Hermesbürgschaft würde die Bundesrepublik Deutschland dagegen einen Beitrag zur Steigerung des Proliferationsrisikos leisten und der Atomkraft in Brasilien zu neuer Blüte verhelfen, obwohl dies mit unvertretbaren sicherheitstechnischen und ökologischen Risiken verbunden ist ".

Das Wirtschaftsministerium beruft sich auf ein Gutachten zu Angra 3, nach dem es keine umweltrechtlichen Einwände gegen den Bau des Reaktors gebe. Das Gutachten macht jedoch die Einschränkung, dass dies nur gilt, wenn die in der Umweltgenehmigung enthaltenen “Auflagen zu einigen kritischen Punkten (...) erfüllt werden". Über 40 solcher Verfügungen werden in der brasilianischen Umweltgenehmigung benannt.

“Auflagen werden in Brasilien jedoch oft nicht umgesetzt", warnt Dr. Barbara Happe, Brasilienexpertin der Umweltorganisation urgewald. “In der Umweltgenehmigung zu Angra 2 finden sich teilweise die gleichen Auflagen wie jetzt in der Genehmigung zu Angra 3, ohne dass diese bisher umgesetzt worden sind. Dabei ist der Reaktor seit 2001 am Netz. Bisher gibt es nur eine sehr provisorische Lösung für die Lagerung der radioaktiven Abfälle, der Katastrophenschutz ist unzureichend und ein effektiver Schutz der Anlagen und Fluchtwege bei Erdrutschen, die in der Region häufiger vorkommen, ist auch nicht in Sicht."

“Was das Wirtschaftsministerium nicht über das Gutachten sagt, ist die darin enthaltene Kritik an der fehlenden Ausrichtung von Angra 3 gegen Flugzeugabstürze", erklärt Regine Richter von urgewald. Da es jedoch bereits zwei Atomkraftwerke am Standort Angra dos Reis gebe, die nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt seien, erhöhe sich das Sicherheitsrisiko durch ein weiteres Atomkraftwerk nicht, heißt es in dem Gutachten. “Es ist unverantwortlich, dass die Gutachter eine so entscheidende Sicherheitsfrage derart lapidar abhandeln, obwohl sie selbst  bei den Notfallplänen an mehreren Stellen `Optimierungsmöglichkeiten´ identifizieren und grundlegende Nachbesserungen einfordern. Deshalb halten wir das Gutachten für ein Gefälligkeitsgutachten", fährt Richter fort.

Da für Angra 3 bisher erst die Grundsatzzusage, nicht jedoch die endgültige Zusage erteilt worden ist, fordern die Umweltorganisationen, die Entscheidung zurück zu nehmen. “Wenn, wie von Brüderle angekündigt, Deutschland mit seinem technischen Know-how Rio de Janeiro zu erfolgreichen Olympischen Spielen 2016 verhelfen will, sollte die Bundesregierung primär sichere Technologien und nicht Atomkraft in nur 100 km Entfernung der Millionenstadt fördern", fordert Richter abschließend.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung von urgewald und Deutsche Umwelthilfe.


Weitere Informationen:

Cornelia Ziehm
Leiterin Klimaschutz und Energiewende der Deutschen Umwelthilfe e.V.:030 24 00867 0, Mobil 0160 94182496

Barbara Happe, urgewald e.V.: 0172-6814474

Regine Richter, urgewald e.V.: 0170/2930725

Hintergrund

Hermesbürgschaften werden Unternehmen gewährt, um diese in so genannten ’schwierigen Märkten', besonders Entwicklungs- und Schwellenländern, gegen die Zahlungsunfähigkeit lokaler Besteller abzusichern. Im Fall von Angra 3 wurde Anfang Februar eine Grundsatzzusage erteilt, die endgültige Bürgschaft kann erst erteilt werden, wenn die Finanzverträge zwischen dem Exporteur Areva/Siemens und den finanzierenden Banken abgeschlossen sind.

 

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