Standortangepasste Mindestwasserregelung

In Flussstrecken mit einer ständigen Wasserentnahme ist eine Mindestwasserregelung erforderlich. Dabei durchströmt die Mindestwassermenge das ursprüngliche Flussbett, die so genannte Ausleitungsstrecke.

Durch die Mindestwasserregelung sollen standorttypische Lebensraumgemeinschaften, die Dynamik naturnaher Abflussverhältnisse und Grundwasserstände in den angrenzenden Auen sowie Wasserwechselzonen erhalten bzw. wieder ermöglicht werden. Besonders wichtig ist dabei, dass die Ausleitungsstrecke und anschließende Fischaufstiege ganzjährig für Fische und andere Wasserorganismen auffindbar und passierbar sind.

Es sollte immer die Möglichkeit einer dynamischen, den jeweiligen jahreszeitlichen Standortbedingungen angepassten Mindestwasserregelung geprüft werden. In den meisten Bundesländern gelten die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA-Empfehlungen), die allerdings sowohl von Fischereibiologen als auch von Wasserkraftbetreibern aus unterschiedlichen Gründen kritisiert werden. Diese Empfehlungen sollten mit den aktuellen Bedingungen des Einzugsgebietes und den speziellen Gegebenheiten am Standort abgeglichen werden.

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