Feststoffbewirtschaftung
Wasserkraftanlagen beeinflussen die im Gewässer mitgeführten Schweb- und Sinkstoffe sowie Geschiebe, Tot- und Treibholz. Diese so genannten Feststoffe prägen die Gewässergestalt, die Dynamik und sind gleichzeitig wichtiger Lebensraum.
Das Schwemmgut ist vorschriftsmäßig auf Kosten des Wasserkraftanlagenbetreibers als Zivilisationsmüll zu entsorgen und muss damit von der Anlage entfernt werden. Im Interesse ihrer ökologischen Funktion und der Verbesserung des ökologischen Zustands sollte aber vor allem das Tot- und Treibholz an das Unterwasser weitergeleitet werden. Die Geschiebefracht eines Gewässers prägt die Struktur des Gewässers durch Sand- und Kiesbänke. Eine Unterbrechung des Geschiebetransportes wirkt sich negativ auf den ökologischen Zustand / das ökologische Potential eines Fließgewässers aus. Daher sollte eine Weitergabe des Geschiebes an das Unterwasser erfolgen. Bei einer künstlichen Umlagerung dieser Fracht muss eine ausgewogene Gesamtbilanz berücksichtigt werden.
Gegebenenfalls kann ein Feststoffbewirtschaftungsplan geeignet sein, der die zu erwartenden Feststoffmengen mit den jeweiligen Korngrößen gegenüber dem Transportvermögen der vorgesehenen Maßnahmen bilanziert. Stauraumbewirtschaftung und notwendige Spülungen sind hier zu berücksichtigen. Je nach Standortverhältnissen sollte der Anlagenbetrieb innerhalb der Stauketten abgestimmt sein bzw. die Notwendigkeit einer künstlichen Zugabe von Geschiebe unterhalb der Querbauwerke geprüft werden.
