pageBG

Toaster kaputt? Warum es eben doch nicht so einfach ist, alte Elektrogeräte wieder loszuwerden

Berlin, Dienstag, 26.07.2016

Mittlerweile kann man nicht mehr nur im Fachhandel, sondern auch in vielen anderen Geschäften und Discountern Fernseher, Staubsauber und Co. kaufen. Aber wenn es um die Rückgabe geht, wird es kompliziert. Abhilfe schaffen sollte eigentlich das Elektrogesetz, das seit dem 24. Juli 2016 umgesetzt werden muss. Neben den bislang gesetzlich zur Rücknahme verpflichteten Wertstoffhöfen, sollen Elektrogeräte nun auch im Laden oder bei Online-Händlern wie Amazon abgegeben werden können. Doch da gibt es ein Problem: Um zu wissen, ob die elektrische Zahnbürste oder der Toaster tatsächlich bei einem Händler abgegeben werden können, sollte man immer ein Maßband dabei haben.

© DUH
© DUH


Wissen Sie, wie groß 400 Quadratmeter sind? Falls nicht, müssten Sie wohl im Laden nachmessen, um herauszubekommen, ob Sie ihr kaputtes Elektrogerät dort zurückgeben können. Denn das Elektrogesetz legt fest, dass ausgediente Toaster und andere kleinere Geräte nur dann vom Handel zurückgenommen werden müssen, wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte mindestens 400 Quadratmeter groß ist. Das gilt auch für Online-Händler, wobei es hier um die Größe der Lagerfläche und Versandfläche für Elektrogeräte geht. Mit dieser Regelung fallen viele Abgabemöglichkeiten -etwa bei Discountern- raus. Das ist nicht nur verbraucherunfreundlich, sondern auch noch ein Geschenk an viele Händler, die damit vom Gesetzgeber aus der Verantwortung entlassen werden.

Besser wäre daher ein bundesweites, flächendeckendes Rücknahmesystem, an dem sich auch Online-Händler beteiligen, statt die Rücknahme der Geräte über Paketdienstleister anzubieten. Das macht die Rücknahme kompliziert, unattraktiv und auch unökologisch.

Nach der Flächenvermessung käme das Maßband dann auch gleich ein zweites Mal zum Einsatz: Denn größer als 25cm darf das abzugebende Gerät nicht sein. Nach Einschätzung der DUH wäre eine maximale Kantenlänge von 50 Zentimeter verbraucherfreundlicher.

Gefährlich: Schadstoffe im Hausmüll

Bis zu 150.000 Tonnen Elektrokleingeräte landen nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe im Hausmüll. Das ist ein Problem, weil die Geräte Schadstoffe, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten. Außerdem gehen dadurch wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden könnten, verloren. In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft. Jedoch werden nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt. Das EU-weit einheitliche Ziel für 2019 sind jedoch 65 Prozent. Durch die jetzige Rücknahmepflicht des Handels werden die Sammelmengen von Elektrogeräten nicht erheblich ansteigen.

Den Handel in die Pflicht nehmen

Die Verpflichtung von Händlern zur Rücknahme ist für Kunden weder nachvollziehbar, noch behördlich überprüfbar. Wer kontrolliert in einem Laden, ob die Fläche für Elektrogeräte tatsächlich größer als 400 Quadratmeter ist? Wie soll kontrolliert werden, ob die Verkaufs- oder Lagerfläche eines Online-Versandhändlers größer oder kleiner ist? Händler werden praktisch dazu eingeladen, die Geräterücknahme abzulehnen, weil eine Kontrolle faktisch nicht umsetzbar ist. Hier muss die gesetzliche Regelung nachgebessert werden, wenn sie wirklich etwas für den Verbraucher und die Umwelt erreichen will.

Die DUH fordert:

•    Rückgabemöglichkeiten für kleine Elektro- und Elektronikgeräte in haushaltsüblichen Mengen bei allen Vertreibern mit einer Gesamtverkaufsfläche (bzw. Lager- und Versandfläche) von mehr als 100 Quadratmetern.

•    Flächendeckende Rückgabemöglichkeiten im Handel mit mindestens einer Rückgabemöglichkeit je Postleitzahlgebiet.

•    Verständliche Aufklärung der Verbraucher im Geschäft und beim Onlinekauf. Der Handel ist in der Pflicht, die Kunden beim Kauf eines neuen Geräts über die Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren, dass die Geräte nicht in den Hausmüll gehören und wo sie nach ihrem Produktleben zurückgegeben werden können.

•    Hinweise auf den Umgang mit personenbezogenen Daten. Kunden müssen darüber informiert werden, dass sie sensible Daten zum Beispiel auf Handys, Tablets oder Kameras eigenverantwortlich löschen müssen.

•    Eine flächendeckende Rücknahme durch stationäre Rücknahmestellen. Das gilt insbesondere für den Online-Handel, der mit einer Rücknahme durch Paketdienstleister die Rückgabe durch zusätzlichen Verpackungsaufwand unattraktiver macht.

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz