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„Ich habe fertig!“ Welche umweltpolitischen Entscheidungen Sie im EM-Taumel verpasst haben – aber dennoch kennen sollten

Berlin, Montag, 11.07.2016

Deutschland spielte sich mit einem Elfmeter-Krimi gegen Italien ins Halbfinale, Frankreich verpasst als Gastgeber den Titel während bei Ronaldo Tränen kullern und alle wollten -Huh!- ein isländisches Trikot ergattern. Die EM-Highlights haben die meisten Europäer dieser Tage in tiefe Fußball-Euphorie versetzt; für anderes gab es wenig Aufmerksamkeit. Wer die letzten Wochen genutzt hat, um umweltpolitische Entscheidungen durchzusetzen? Wir fassen mal zusammen.

© SG-design
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Anpfiff: Elektroautos bekommen Prämie per Notermächtigung

Für Elektroautos gibt es rückwirkend ab dem 18. Mai 2016 eine Prämie von bis zu 4.000 Euro pro Fahrzeug. Klingt gut, ist aber vor allem ein Geschenk an die Autoindustrie.

Für den Beschluss der Prämie hat sich Bundesfinanzminister  Schäuble nicht wie üblich die Erlaubnis über einen sog. Nachtragshaushalt vom Bundestag eingeholt – das hätte ziemlich lange dauern können – stattdessen hat er die Ausgaben in Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro für die nächsten Jahre per Notermächtigungsgesetz durchgesetzt. Das bedeutet: Schäuble musste nicht auf eine Erlaubnis warten, sondern konnte über seine Pläne im Eilverfahren abstimmen lassen.
Über diesen großzügigen „Umweltbonus“ freut sich indes vor allem die Autoindustrie: Nachdem VW und Co. die Autofahrer mit schmutzigen Diesel-Pkw in den letzten Jahren an der Nase herumgeführt haben, wird nun mit staatlichen Mitteln dafür gesorgt, dass der Verkauf von E-Autos kräftig angekurbelt wird – ebenso wie die Gewinne der Industrie. Erfahren Sie hier mehr über den Diesel-Abgasskandal.

Wir sagen:  Der „Umweltbonus“ für E-Autos ist eine unsinnige Bezuschussung, die die Elektromobilität am Ende nicht nachhaltig fördern wird. Wenn die Politik wirklich etwas für Elektromobilität und damit für den Klimaschutz unternehmen will, sollte sie z.B. bei der Bahn anfangen. Hier können noch weite Teile des Streckennetzes auf Strom umgestellt werden. Bei den Pkw sollten vor allem saubere und ökologisch korrekte Fahrzeuge gefördert werden. Das können E-Autos aber auch Benzin-Hybride oder z.B. Erdgas-Antriebe sein.

Zweite Halbzeit:  Taktik? Fehlanzeige! Bundesregierung wiederspricht sich beim Klimaschutz

Anfang Juli hat die Bundesregierung das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und deutlich gemacht, wie wichtig ihr ein schneller Umsetzungsprozess ist. Fast im selben Atemzug hat der Bundestag jedoch die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet und damit die Energiewende ausgebremst.

In dem neuen EEG fehlt die Basis, um Energie für die Bereiche Verkehr und Gebäude aus Erneuerbaren bereitzustellen. Damit besteht in diesen Sektoren schon jetzt keine Chancen mehr, die selbst gegebene Zusage für eine vierzigprozentige Reduktion von Treibhausgasen  bis 2030 einzuhalten. Außerdem sieht das Gesetz vor, Windkraftanlagen bei Netzengpässen abzuschalten, statt die Energie alternativ zu nutzen. Bis 2025 sollen maximal 45 Prozent Strom aus Erneuerbaren kommen –dabei ginge viel mehr!  Dies hat zur Folge, dass die Strommenge aus Sonne und Wind nicht erhöht werden kann – auch nicht, wenn der Bedarf an erneuerbarem Strom steigt. Lesen Sie mehr über dieses Thema: Tag der klimapolitischen Heuchelei.

Wir sagen: Für diese klimapolitische Heuchelei sollte die Bundesregierung die rote Karte sehen. Wenn das Ziel der Klimaschutz ist, sollte sie auch auf der nationalen Bühne dementsprechend handeln. Doch eine klare Linie ist bislang nicht zu erkennen. Klüger wäre es, auf mehr Erneuerbare Energien zu setzen und sich sobald wie möglich von fossilen Energieträgern zu verabschieden. Das gilt nicht nur für den Energie- und Verkehrssektor, sondern auch für den Gebäudebereich.

Schlusspfiff:  Aus für Fracking? Nicht ganz!

Deutschland verabschiedet  eines der strengsten Fracking-Gesetze weltweit. Doch auch dieses lässt ein paar Hintertürchen offen und könnte bald wieder gekippt werden.

Ein Jahr lang herrschte Stille und dann ging alles ganz schnell: Ende Juni hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition ein Fracking-Gesetz beschlossen. Grund für die Eile war die Ankündigungen der Industrie, ihr freiwilliges Moratorium zurückzunehmen, nach fünf Jahren Pause wieder nach Erdgas zu bohren. Nun steht fest: Fracking wird weitgehend verboten. Allerdings bezieht sich das Verbot nur auf Bohrungen im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein.
Und es gibt weitere Schlupflöcher: Vier Probebohrungen sollen auch in diesen Gesteinsschichten ermöglicht werden, sofern das zuständige Bundesland sein Ok dafür gibt. Fracking im Sandgestein, wie es bereits seit 1960 in Deutschland praktiziert wird, ist weiterhin erlaubt – auch in Naturschutzgebieten wie Natura 2000. 2021 soll das Gesetz wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Denkbar ist, dass das Verbot dann zurückgenommen wird. Mehr über Fracking

Wir sagen: Das Gesetz ist besser als nichts. Und besser, als sich, wie es bislang der Fall war, nur auf das Bergrecht zu beziehen. Aber: Fracking birgt Gefahren für Umwelt, Natur und Trinkwasser. Die Dimensionen sind bis heute nicht ausreichend erforscht. Das Risiko, dass mit Fracking einhergeht ist zu groß. Energiepolitisch ist die Methode das falsche Signal und absolut unnötig. Energiewende bedeutet: Schluss machen mit fossilen Energieträgern – ohne Ausnahme.

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