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Erklärt: Das neue Verpackungsgesetz

Berlin, Mittwoch, 27.07.2016

In der deutschen Abfallpolitik dreht sich seit Wochen alles um ein neues Verpackungsgesetz, das ursprünglich ein Wertstoffgesetz werden und die Erweiterung der Sammlung von Verpackungen auf Produkte regeln sollte. Wir erklären, was im jetzigen Entwurf des Verpackungsgesetzes drin steht und was es in der jetzigen Form bringt.

© Thomas Max Müller / pixelio.de
© Thomas Max Müller / pixelio.de


Worum geht es?


Eigentlich sollte das ursprünglich als Wertstoffgesetz benannte Gesetzesvorhaben die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Metall auf Produkte aus denselben Materialien ausweiten, damit auch sie recycelt werden können. Neben der zusätzlichen Sammlung von beispielsweise Plastikspielzeug und Bratpfannen, sollte das Gesetz auch dazu beitragen, mehr Abfälle zu vermeiden und die Recyclingqualität zu erhöhen. Aktuell wird als Ersatz für das ursprüngliche Wertstoffgesetz, die Erstellung eines Verpackungsgesetzes diskutiert.

Warum brauchen wir ein Wertstoffgesetz?

Weil in Deutschland noch immer zu viele Produkte aus Kunststoff und Metall in der Restmülltonne landen. Die Pfanne, das Plastikauto oder der Schraubenzieher – alle diese Produkte werden verbrannt und ihre Rohstoffe gehen verloren. Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. Deshalb können wir nicht weiter so verschwenderisch mit unseren Ressourcen umgehen. Wir brauchen also eine Erweiterung der Wertstoffsammlung, sodass nicht nur Verpackungen für ein Recycling gesammelt werden, sondern auch Produkte.

Darüber hinaus werden auch von den Verpackungen, die jetzt schon gesammelt werden, zu wenige recycelt. Das liegt an den veralteten und niedrigen Recyclingquoten. Wir brauchen das Wertstoffgesetz auch, um wiederverwendbare Mehrweg-Verpackungen zu fördern und dazu anzuregen, auf unnötig viele Materialien bei der Verpackungs-Herstellung zu verzichten. Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.

Was bedeutet das Gesetz für Verbraucher?


Das Verpackungsgesetz führt in seiner jetzigen Form zu keiner Veränderung für den Verbraucher. Doch werden durch die Erhöhung der Recyclingquoten mehr der im Gelben Sack gesammelten Kunststoff-Verpackungen recycelt. Bisher lag die gesetzliche Quote bei 36 Prozent und nach dem neuen Gesetzentwurf bei 63 Prozent. Aber davon bekommt der Verbraucher nichts mit.

Was sagt die DUH zum Entwurf des Verpackungsgesetzes?

Der Entwurf des Verpackungsgesetzes ist ein Rückschritt für den Umweltschutz. Zum einen werden auch weiterhin nur Verpackungen im gelben Sack gesammelt und Produkte aus Metall und Kunststoff müssen in der schwarzen Tonne entsorgt werden. Dadurch landen jedes Jahr rund 450.000 Tonnen recyclingfähige Produkte in der Verbrennung. Außerdem soll die Zielquote für wiederbefüllbare Mehrwegflaschen ersatzlos gestrichen werden. Damit verabschiedet sich die Politik vom effizientesten System zur Vermeidung von Verpackungsabfällen. Die ursprünglich angestrebte Recyclingquote für Kunststoff-Verpackungen wurde von 72 Prozent auf nur noch 63 Prozent abgesenkt.  

Zusammengefasst: Das jetzige Verpackungsgesetz hat nichts mehr dem ursprünglich geplanten Wertstoffgesetz zu tun. Es ist in seiner jetzigen Form ambitionslos und wird das Problem wachsender Müllberge nicht lösen, da es keine wirksamen Regelungen zur Abfallvermeidung liefert.

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