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„Entsorgen Sie einfach den Artikel“ - Amazon verweigert Rücknahme von Elektrogeräten

Berlin, Dienstag, 02.08.2016

Rasierer, Toaster, elektrische Zahnbürste – viele alte defekte Elektrogeräte liegen meist so lange zu Hause rum, bis man sich ein Herz fasst und sie zu einem Recyclinghof bringt. Nun soll alles einfacher sein. Seit dem 24. Juli 2016 gilt in Deutschland eine Rücknahmeverpflichtung für den Handel, wonach dieser kostenlos kaputte Elektro- und Elektronikgeräte von Verbrauchern zurücknehmen muss. Das gilt auch für Onlinehändler. Doch genau dieser Verpflichtung kommt ausgerechnet der Online-Gigant Amazon nicht nach.

© DUH
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Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) liegen mehrere Anfragen von Verbrauchern vor, die Amazon bei dem Versuch defekte Elektrokleingeräte zurückzugeben, abgewiesen hat. Stattdessen riet der Kundenservice: „Entsorgen Sie einfach den Artikel“. Damit verweigert Amazon den Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebene Rückgabe. Sie gilt für kleinere Elektro- und Elektronikgeräte (bis zu 25cm Kantenlänge), wie beispielsweise Toaster und elektrische Rasierer (hier finden Sie die Rücknahmebedingungen im Detail). DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert: „Amazon verweigert die Rücknahme und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten und lässt so die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein. Zur Ertragsmaximierung werden Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und rechtswidrig zurückgewiesen.“
     
Der Handel hatte Zeit, sich darauf vorzubereiten

Auch wenn die Rücknahmepflicht erst seit dem 24. Juli 2016 scharf gestellt wurde, kommt das Gesetz für die Händler alles andere als überraschend. „Amazon hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen, neun Monate Zeit sich auf die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hatte acht Wochen vor dem Start der Rücknahmeverpflichtung alle großen Händler für Elektrogeräte angeschrieben und auf die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Rücknahmepraxis hingewiesen. Es ist ein Skandal, dass der Handel seinen gesetzlichen Verpflichtungen nun nicht nachkommt“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Erste Tests der DUH haben ergeben, dass Verbraucher von Amazon, aber auch von anderen Handelsunternehmen, falsch oder überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten informiert und in vielen Fällen zurückgewiesen werden. Deshalb fordert die DUH das Umweltbundesamt zu eigenständigen Kontrollen zur Durchsetzung der Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten im Handel auf.

Elektroschrott muss richtig entsorgt werden

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Weiterverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem in den Griff zu bekommen, hat die EU-Kommission die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden. Die deutsche Bundesregierung hat auf Druck der Handelskonzerne diese EU-Richtlinie (2012/19/EU) jedoch erst mit mehreren Jahren Verzögerung halbherzig umgesetzt.

Die DUH hat rechtliche Schritte gegen Amazon eingeleitet und den Konzern am 2. August 2016 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll verhindert werden, dass Amazon in Zukunft auch anderen Verbrauchern die Rückgabe kaputter Elektrogeräte verweigert.

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