Elektrogeräte – was läuft schief?
Schadstoffe aus dem Elektroschrott müssen unbedingt sachgerecht behandelt werden. Das geht nur, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nahe und kostenlose Abgabemöglichkeiten vorfinden. Bisher gibt es sie bei Wertstoffhöfen oder in großen Möbel-, Elektro- und Baumärkten sowie Kaufhäusern. Doch hierzulande wird nicht mal jedes zweite Altgerät korrekt entsorgt und noch schlimmer: Kaum ein Prozent der ordnungsgemäß gesammelten Altgeräte gelangt in eine Aufbereitung, die zum erneuten Verwenden führt.
Hinzu kommt: Typische Verschleißteile lassen sich selten einfach ausbauen, Ersatzeilpreise sind oft überhöht. Beides erschwert das Reparieren. Dass Elektrogeräte immer kurzlebiger werden, trägt zu wachsenden Verkaufszahlen bei. Innerhalb von zehn Jahren stieg die Menge der neu gekauften Elektrogeräte in Deutschland um 56 Prozent. In Tonnen gerechnet lag sie im Jahr 2019 bei knapp 2,6 Millionen.
Den ökologischen Fußabdruck verkleinern
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft, sagt: „Wir haben lange für einen umwelt- und verbraucherfreundlichen Rechtsrahmen gekämpft. Und tatsächlich haben wir für die Novelle des Elektrogesetzes viel bewegt. Ab Juli 2022 wird es deutschlandweit etwa 25.000 weitere Abgabestellen geben, denn dann müssen auch große Supermärkte kleine Altgeräte zurücknehmen. Bei Lieferung von Großgeräten wie Kühlschrank und Waschmaschine durch den Onlinehandel darf man die Altgeräte dann auch kostenfrei abholen lassen. Und wir konnten durchsetzen, dass Batterien künftig meist so verbaut sein müssen, dass Nutzer sie leicht austauschen können.“
Sommer gehen diese Verbesserungen aber noch nicht weit genug: „Hersteller müssen zur Einhaltung der Elektroschrott-Sammelquoten verpflichtet werden. Nur so kann Deutschland das von der EU vorgegebene 65-Prozent-Ziel erreichen. Ein Recht auf Reparatur muss sicherstellen, dass kostengünstige Ersatzteile, Reparaturanleitungen und Software-Updates für die erwartete Lebensdauer der Geräte, jedoch zumindest für sieben Jahre verfügbar sind. Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit müssen den Verbrauchern per Kennzeichnung angezeigt werden.“ Und schließlich müsse jedes Altgerät überprüft werden, ob es sich noch für eine erneute Verwendung aufbereiten lässt.