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Umweltschutz muss Kernpunkt des Wertstoffgesetzes sein

Mittwoch, 15.07.2015
© Holzmann / DUH
© Holzmann / DUH

Statement des Bundesgeschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch zum Eckpunktepapier der Regierungskoalition für ein künftiges Wertstoffgesetz

15. Juli 2015

Die Einführung des Wertstoffgesetzes ist eine große Chance, die deutsche Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Noch immer wird in Deutschland zu viel Abfall produziert und große Mengen nicht erfasst und recycelt. Umso bedauerlicher ist es, dass im Eckpunktepapier der Regierungskoalition für ein zukünftiges Wertstoffgesetz anspruchsvolle Umweltziele nur eine untergeordnete Rolle spielen. Konkrete Strategien zur Abfallvermeidung, ambitionierte Sammelziele, Recyclingquoten oder eine Überarbeitung der Berechnungsmethodik fehlen.

Hohe Recyclingquoten und neue Berechnungsmethoden

Die Weiterentwicklung der Verpackungs- zu einer Wertstoffsammlung sollte auch zu einer Weiterentwicklung der Recyclingquoten führen. Eine Quote von 65 Prozent werkstofflichem Recycling für Kunststoffe ist problemlos umsetzbar. Im Eckpunktepapier werden jedoch keine Zahlen genannt. Recyclingquoten müssen wieder einen dauerhaften Anreiz für technologische Verbesserungen und mehr zurückgeführte Wertstoffe bieten. Dafür müssen sie nicht nur deutlich erhöht, sondern auch selbstlernend ausgestaltet werden. Dieser Ansatz wird im Eckpunktepapier nicht erwähnt.

Völlig unklar bleibt, wie Recyclingquoten in Zukunft berechnet werden sollen. Die bisherige Berechnungsmethode der Recyclingquoten ist hochproblematisch, weil sie zu ungerechtfertigt hohen Ergebnissen führt. Zum einen wird die gesamte einer Recyclinganlage zugeführte Menge als recycelt gewertet, ohne dass Verluste während des Recyclingprozesses abgezogen werden. Zum anderen wird anstelle der tatsächlichen Marktmenge die geringere lizenzierte Menge als Bezugsgröße herangezogen. Der vom ehemaligen EU-Umweltkommissar Janez Potocnik auf den Weg gebrachte Ansatz, die tatsächlich recycelte Menge ins Verhältnis zur Marktmenge zu setzen, ist die Grundlage für wirklich aussagekräftige Quoten der stofflichen Verwertung. 

Verpackungen vermeiden und Recyclingqualität erhöhen

Eines der größten Probleme ist die Qualität des Recyclings. Zu häufig eignet sich das über die haushaltsnahe Wertstoffsammlung erfasste Material nicht zur Herstellung neuer hochwertiger Verpackungen oder Produkte. Deshalb muss der Einsatz von Recyclingmaterial und die Recyclingfähigkeit im Rahmen der Lizenzierung oder durch eine einzuführende Ressourcensteuer finanziell belohnt werden. Auch dieser Punkt findet im Eckpunktepapier kaum Beachtung.

Das Eckpunktepapier der Regierungskoalition sieht auch für stoffgleiche Nichtverpackungen das Prinzip der Produktverantwortung vor. Das gilt bereits für Verpackungen, hat aber bislang nicht zu deren Verringerung geführt. Im Gegenteil: In den letzten zehn Jahren hat sich das Verpackungsaufkommen deutlich erhöht. Ohne ergänzende ökonomische Steuerungsinstrumente drohen ähnliche Entwicklungen auch bei stoffgleichen Nichtverpackungen.

Verbraucherfreundlichkeit und staatliche Überwachung verbessern

Der Ansatz, die Kontrolle über die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen in einer zentralen Stelle dem Handel und der Industrie zu übertragen, kann nicht funktionieren. Eine zentrale Stelle mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verpackungen sowie Produkten muss unter staatliche Kontrolle gestellt werden. Niemand käme im Straßenverkehr auf die Idee, dass Alkoholsünder sich am Steuer selbst kontrollieren dürften.

Die zusätzliche Sammlung stoffgleicher Nichtverpackungen macht Bringsysteme noch verbraucherunfreundlicher. Bürger benötigen für die Erfassung von Verpackungen und Produkten noch mehr Platz in der eigenen Wohnung. Weil Bringsysteme im Vergleich mit Holsystemen nur rund die Hälfte der Wertstoffe erfassen, sollten diese abgeschafft werden.

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