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Endlich Klarheit bei den Energieklassen

Donnerstag, 16.07.2015
© Holzmann / DUH
© Holzmann / DUH

Kommentar von Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz zu den Plänen der EU-Kommission, die Effizienzklassen von Haushaltsgeräten zu ändern und zur ursprünglichen A bis G-Skala zurückzukehren.

16. Juli 2015

Das Energielabel soll einem die Qual der Wahl beim Kauf von Waschmaschine, Fernseher, Kühlschrank und Co. erleichtern. Bereits seit den 90er Jahren sind Haushaltsgeräte mittels einer Skala gekennzeichnet. Die Buchstaben G bis A stehen für einen hohen (G) oder niedrigen Energieverbrauch (A bis A+++). Die ursprüngliche Skala A bis G ist über die Jahre für manche Produkte um die Stufen A+, A++ und A+++ erweitert worden. Dies hat dazu geführt, dass die Skala an Verständlichkeit verloren hat. Vielen Verbrauchern fällt es schwer, die Aussage des zusätzlichen Plus-Zeichens richtig einzuordnen. Zu Recht, denn die Kennzeichnung ist irreführend: Denn A+ bedeutet nicht, dass man ein energiesparendes Produkt erwirbt. Im Gegenteil. Was heute A+ ist, ist so effizient wir ursprünglich ein C – also allenfalls mittelmäßig. Zum Glück ist damit Dank des Vorschlags der EU-Kommission bald Schluss. Denn zukünftig soll die Skala wie ursprünglich wieder von G bis A reichen.

Die DUH macht seit langem darauf aufmerksam, dass die aktuelle Skala mit A+ bis A+++ Geräten irreführend und nicht verbraucherfreundlich ist. Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission im Hochsommer endlich aus Ihrem Winterschlaf aufgewacht ist und sich der Sache annimmt.  

Die DUH fordert, dass künftig alle am Markt erhältlichen Produkte dieselbe Skala aufweisen – also alle Produkte ohne Ausnahme einheitlich in die Klassen A bis G eingeteilt werden und nicht mehrere Label nebeneinander her gleichzeitig gültig sind. Nur auf diese Weise wird der Verbraucher transparent informiert. Es muss klar geregelt werden, dass mit bereits in Verkehr gebrachten Produkten, für die keine Umetikettierung verlangt wird, nur solche gemeint sind, die bereits „in den Regalen“ stehen.

Der Erfolg der Reform wird stark von den Bemühungen der Marktüberwachungsbehörden abhängen, Verstöße gegen die neuen Vorschriften konsequent zu verfolgen. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen daher die Umsetzung der Vorschriften durch Händler und Hersteller von Anfang an im Blick haben. Eine funktionierende Marktüberwachung hängt auch davon ab, ob Händler und Hersteller im Falle eines Verstoßes mit Sanktionen zu rechnen haben. Mit bloßen Verwarnungen ist es hier nicht getan. Bislang schrecken die meisten Marktüberwachungsbehörden vor Bußgeldern zurück. Wer seinen Kühlschrank im Elektrogeschäft falsch auszeichnet, der muss jedoch zur Kasse gebeten werden. EU- oder zumindest bundesweit einheitliche Bußgeldkataloge müssen daher zügig entwickelt werden.

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